Hallo an Alle,
unser Grundstück grenzt an eine alte Alle. Die Bäume, alte große Ahorn, stehen auf unserem und den Nachbargrundstücken. Sie stehen unter Denkmalschutz und gehören der Stadt, obwohl sie auf unserem privaten Grund stehen.
Die Grundstücke sind alle in Hanglage, so dass die Bäume über Hausniveau in etwa 5-7 Meter Entfernung von den Häusern stehen.
Beim letzten großen Sturm sind etliche große Äste abgebrochen, und zwei Bäume sind abgeknickt (nicht entwurzelt!), weil sie innen schon hohl sind!
Abgesehen von den Unmengen Laub, die wir schon über Jahre auf unsere Kosten entsorgen, sind diese Bäume inzwischen eine echte Gefahr für Menschen und Gebäude.
Die Dame vom Umweltamt unserer Stadt ist der Meinung, dass sie gesund und zu schützen sind!
Es ist sehr kompliziert,mit Ihr vernünftig zu reden.
Weiß irgend jemand Rat, wie man verfahren kann, um die Bäume zu entfernen?
Tippi
Baum auf meinem Grundstück gehört der Stadt
Wie kommst Du darauf, dass die Bäume der Stadt gehören?
Wenn es eine Baumschutzsatzung gibt, benötigt man aber auch für Bäume auf Privatgrundstücken eine Fällgenehmigung, die Dir wohl z.Zt. verweigert wird.
Die Bäume standen schon, als die Grundstücke vor 40 Jahren erschlossen wurden.
Als wir vor 13 Jahren kauften, erkundigten wir uns wegen der Bäume, und bekamen diese Auskunft von der Stadt. Die Bäume haben auch solche Registrierplaketten dran.
Das Problem ist eigentlich die Haftung, wenn etwas passiert. Beim letzten Sturm war alles höhere Gewalt, und wir standen mit der Arbeit und den Kosten da.
Eine Fällgenehmigung kann ich nicht bekommen, weil die Bäume nicht mir gehören, die Stadt ist
zuständig und tut nichts!
Tippi
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...Die Bäume standen schon, als die Grundstücke vor 40 Jahren erschlossen wurden...
Das ist unerheblich.
...Als wir vor 13 Jahren kauften, erkundigten wir uns wegen der Bäume, und bekamen diese Auskunft von der Stadt...
Eine solche Auskunft, so diese tatsächlich erteilt wurde, wäre wohl falsch.
...Eine Fällgenehmigung kann ich nicht bekommen, weil die Bäume nicht mir gehören...
Das hat hh schon zutreffend beantwortet.
Das ist ja das Problem!
Die Bäume gehören definitiv der Stadt, es kommt ja auch jedes Jahr jemand vom Umweltamt und hämmert daran herum, und veranlasst manchmal auch, dass ein paar Äste abgeschnitten werden.
Ein paar Bäume sind auch schon mit Stahltrossen verankert worden, was aber sinnlos ist, denn so ein Baum ist abgebrochen!
Vom Stadtgartenamt ist uns auch bestätigt worden, dass diese Bäume Ihrer Pflege unterstehen.
Tippi
Wenn die Bäume auf Eurem Grundstück stehen, gehören sie definitiv NICHT der Stadt.
Es ist aber so, und das dies ein ungewöhnlicher rechtlicher Sachverhalt ist kompliziert ja die Sache so - ist auch so vom Stadtgartenamt bestätigt.
Meine Frage, ob jemand Rat weiß, und das ist mein dringendes Anliegen, wird durch die Infragestellung dieser Tatsache nicht beantwortet.
Es ist wirklich ein dringendes Problem.
Tippi
...Es ist aber so...
Was ist so
---dass die Bäume der Stadt gehören!!!
Und dass die Erde eine Scheibe ist, wird durch die Stadt nicht behauptet
sicher keine gewöhnliche Scheibe, eher eine Baumscheibe
Hallo cuno,
ich weiß nicht, was ich mit solchen Beiträgen anfangen soll! Dienlich sind sie nicht.
Es gibt Situationen und Sachverhalte, die ungewöhnlich sind, aber deshalb noch lange nicht unwahr.
Wenn man damit nicht zurecht kommt, und keinen dienlichen Hinweis geben kann, sollte man es bleiben lassen!
Tippi
Nur weil Dir jemand von der Stadt erzählt, dass der Baum der Stadt gehört, muss das noch lange nicht stimmen. Jedenfalls ist die Aussage im juristischen Sinne falsch.
Ein Baum gehört grundsätzlich demjenigen, auf dessen Grundstück er steht.
Es kann sein, dass die Stadt verpflichtet ist, die Bäume zu pflegen. Dazu müsste es aber eine Rechtsgrundlage geben, z.B. einen Vertrag. So etwas hast Du bislang aber nicht erwähnt. Eventuell ist die Pflicht, dass die Stadt die Pflege der Bäume zu übernehmen hat, auch in der Baumschutzsatzung festgelegt worden.
Daneben hat Deine Stadt wohl eine Baumschutzsatzung. Dann hilft es Dir wenig, wenn der Baum Dir gehört. Du darfst ihn dann ohne Fällgenehmigung trotzdem nicht fällen.
Um Dir nun weiterhelfen zu können, ist zunächst einmal die Einsicht in die für Deine Stadt gültige Baumschutzsatzung notwendig. Die solltest Du Dir im ersten Schritt besorgen.
Hallo hh,
es ist schon richtig, dass wir eine Baumschutzordnung haben. Die besagt auch, dass Bäume mit Stammumfang über 80 cm nicht ohne Genehmigung gefällt werden dürfen.
Altersgeschwächte, kranke und befallene Bäume schon.Ebenso können Bäume zur Beseitigung drohender Gefahren beseitigt werden.
Die Eigentumsfrage ist für alle verworren, zumal diese Bäume unter Denkmalschutz stehen.
Bei unserer Nachbarin ist so ein Baum abgebrochen(2m am Haus vorbeigeschrammt). Der Stumpf ist jetzt noch ca. 5m hoch und hohl. In diesem Baum hatten sich mehrere Bienenvölker eingenistet, und sind jetzt wieder drin.
Sie stellte den Antrag zur Beseitigung(Baum befindet sich auch auf ihrem Grund), und bekam zur Antwort, dass sie dafür keine Genehmigung bekommt, weil es ein Stadtbaum ist, und die Stadt hat kein Geld ihn zu beseitigen!
Ich glaube, dass bei solch verworrenen Lagen wirklich nur ein RA eingeschaltet werden kann.
Tippi
Und jetzt?
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