Baumaßnahmen Fenster / Balkon

29. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Frank.M.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Baumaßnahmen Fenster / Balkon

Hallo!
Ich wohne in einer ETW mit 4 Parteien. Die Wohnung über mir wird aktuell saniert. U.a. wurde hier die Zustimmung zum Austausch von Fenstern zu Lasten des Eigentümers (auf dessen Wunsch) beschlossen. Als Vorgabe galt, dass die neuen Fenster aus Holz, gleiche Farbe wie die anderen Fenster und vor allem die alten Maße komplett identisch mit den neuen Maßen sein sollten.

Nachdem ich in meiner Wohnung durch erheblichen Lärm und Schutzbelästigung zu kämpfen hatte, habe ich mir die Bauarbeiten in dieser Wohnung genauer angesehen. Der Eigentümer hat die Fenster zum Balkon vergößert. Die neuen Fenster gehen jetzt von der Decke bis zum Boden und schließen ebenerdig mit dem Balkonboden ab (vorher Mauer von Boden bis Fenster ca. 45 cm hoch). Die extreme Lärm- und Schmutzbelästigung resultierte daher, dass nun versucht wurde mit einem Presslufthammer den Balkonestrich 20 cm abzutragen, um eine neue Isolierschicht einbauen zu können (dieses wurde von der WEG nicht genehmigt).

Welche Möglichkeiten habe ich evtl. als einzelner Eigentümer (ich weiß nicht ob die anderen Eigentümer mitziehen, da diese nur durch Lärm und nicht durch Dreck beinträchtigt werden)?

Ich bin derzeit sehr ratlos. Meine Frau und mein Baby schicke ich jetzt in den Urlaub, da dieses Ihnen nicht mehr zuzumuten ist. Unsere Nerven liegen blank.

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"Viele Grüße
Frank"




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
haselsteinchen
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 9x hilfreich)

mein beileid.

gefahr sehe ich vorrangig im Bereich balkon, Fenster nicht sooo sehr, dort andere Probleme

rat: sofort HV informieren, am besten per fax (sendebericht) mit sehr sehr kurzer fristsetzung/aufforderung zu begehung der wohnung, am besten im beisein eines statikers /fachmann, ggf zeuge).

der rohe balkonboden ist grds gemeinschaftseigentum (anders: fliesen/holzbelag). ein abtragen um 20 (?!) cm geht also gar nicht ohne einstimmingen (!) beschluss der WEG.

sollten Sie eine Sicherheitgefährdung befürchten (Balkon kracht auf Sie runter), würde ich die von Ihnen gemachten Beobachtungen dem zuständigen Bauamt bzw Bauordnungsamt anzeigen - sollten Sie auch ins fax an HV schreiben als Ankündigung, falls termin nicht zustandekommt. Die wären dann eigentlich verpflichtet, die Sache durch einen Prüfingenieur prüfen zu lassen, der dann z. B. die Bestandsstatik oder einen für den Umbau erforderlichen neuen (Stand)sicherheitsnachweis vom Eigentümer anfordert, mit der bestehenden Situation und den Schäden vergleichen und prüfen kann. Wenn Fehler gemacht oder technische Baubestimmungen vernachlässigt wurden, würde das Bauordnungsamt den Eigentümer dann auffordern, einen standsicheren/regelgerechten Zustand wiederherzustellen.

Das sollte auch die WEG tun! wenn denn die entsprechenden beschlüsse zur umbaugenehmigung eindeutig anders lauten, auch: in sachen Fenster

wer hatte Ihnen erlaubt, die wohnung des nachbarn zu betreten? wäre blöd, wenn Sie deswegen ärger bekommen

viel erfolg

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#2
 Von 
Frank.M.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Danke für die erste Antwort.

Die HV wird sich heute die Situation ansehen. Mal sehen was da herauskommt.

Mein Zutritt zur Wohnung? Ich habe mit einem anderen Eigentümer geklingelt und ein Handwerker öffnetet uns die Tür. Auf die Frage, ob wir uns mal kurz die Balkonarbeiten ansehen dürften, hat er uns bejahend hereingelassen. Ist das nicht korrekt?



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"Viele Grüße
Frank"

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#3
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 190x hilfreich)

nein! der handwerker verfügt nicht über das hausrecht! nur der eigentümer darf sie in die wohnung lassen. ich denke jedoch, dass das wohl eher im hintergrund bleiben wird... in zukunft jedoch: nur wenn der eigentümer sie rein bittet auch reingehen...

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

HV müßte doch aber - bei Gefahr in Verzug - reingelassen werden? Und das könnte dann doch auch für den anderen Eigentümer gelten, oder?

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#5
 Von 
haselsteinchen
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 9x hilfreich)

drücke Ihnen die daumen.


berichten Sie doch mal, wie es war bzw wie es weitergeht!

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#6
 Von 
Frank.M.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist es weitergegangen?:

Die HV wurde nach langen Diskussionen in die Wohnung gelassen. Ergebnis: Stemmmaßnahmen am Balkonboden wurden unterbunden. Austausch der Balkonfliesen nun unter Aufsicht der HV. Zu großes Fenster: Duldungsabstimmung durch WEG folgt.

Werde es nur dulden, wenn Regulierung evtl. Folgeschäden (auch in der Zukunft) reguliert wurde. -> KENNT SICH HIER JEMAND MIT FORMULIERUNGEN AUS?



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"Viele Grüße
Frank"

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#7
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo!

Wie dick sind denn eure Balkone,wenn der 20 cm abtragen will????
Da liegt doch die Armierung dazwischen,will
er die auch wegstemmen?
Dann liegt der Balkon mit Eigentümer im
Kellergeschoss!

Gruss sammy1

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"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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