Bauplatzvergabe der Gemeinde - keine klaren Regeln, intransparent und Vetternwirtschaft

27. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
ganzlieb3103
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauplatzvergabe der Gemeinde - keine klaren Regeln, intransparent und Vetternwirtschaft

Hallo zusammen,

unsere Gemeinde hat uns im Rahmen einer Bauplatzvergabe mitgeteilt, dass unsere Bewerbung nicht akzeptiert wurde. Im Gegensatz zu anderen Gemeinden, gibt es bei uns keine klaren Regelungen (z.B. Punktesystem o.ä.), sondern es wurde aus unserer Sicht nach unklaren/intransparenten Gründen entschieden. Wir haben auch bei der Absage keinen Grund mitgeteilt bekommen. Von uns wurden im Vorfeld auch keine Daten erhoben, außer wie lange wir schon hier leben (ist der Gemeinde bekannt) und wo wir arbeiten. Mehr nicht.

Wir wissen, dass es in letzter Zeit und der Tatsache, dass der komplette Gemeinderat einer Parte angehört hat, zu vielen Konzessionsentscheidungen gekommen ist. Wir sehen und hier klar benachteiligt, da wir weder eine andere Immobilie haben, noch wurden uns Gründe genannt.

Können wir hier Einspruch erheben und wenn ja, wie kann dieser aussehen (über wen, welche Fachrichtung falls Anwalt nötig ist)?

Besten Dank

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

Zitat (von ganzlieb3103):
Können wir hier Einspruch erheben
Gegen eine Entscheidung kann man in einer Frist Einspruch erheben.
Welche Frist steht in der Ablehnung? Hat der Bürgermeister die Ablehnung unterschrieben?
Du kannst auf jeden Fall eine Begründung verlangen, auch wenn sie dir nicht weiterhilft.

Die Bewertung für die Vergaben regeln die Gemeinden unterschiedlich. Vieles ist kritikwürdig, hat nicht immer was mit Parteiklüngel zu tun, aber es gibt kein Gesetz, dass solche Bauplatzvergaben nach einem einheitlichen Bewertungssystem zu regeln sind.
Es gibt übrigens auch empörende Punktebewertungen... :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
ganzlieb3103
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist es ja: wir haben nur eine lapidare Email bekommen, wo sinngemäß drin steht: leider nicht. Weder irgendwelche Fristen noch Begründungen noch sonst was... Und unterschrieben ist da auch nichts. Muss denn eine Absage formell von der Gemeinde unterschrieben kommen?

Spannend war es zu sehen, dass nach der Wahl der Gemeinderat neu und bunter geworden ist und bevor die neuen Mitglieder Einsicht bekommen konnten, wurde die letzten Bauplätze noch ganz schnell vergeben. Punktebewertungen wären wenigstens nachvollziehbar und transparent, auch wenn es manchmal schon sehr seltsame Kriterien sind. Hier habe es leider gar keine.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

Zitat (von ganzlieb3103):
wo sinngemäß drin steht: leider nicht.
Von wem kam die denn?
Das würde ich als Bewerber allerdings auch anders haben wollen. Das wäre schon ein Grund für einen Einspruch, ganz ohne Frist.
Zitat (von ganzlieb3103):
formell von der Gemeinde unterschrieben
Nun ja, die Gemeinde unterschreibt sicher nicht...aber die zuständige Stelle. Das ist ja durchaus sehr unterschiedlich geregelt in den Bundesländern und Kommunalverfassungen.

Über die Vergabe entscheidet aber ein Gremium der Gemeinde/Kommune/Stadt. Keine Einzelperson.

Bei uns läuft sowas zunächst durch den/die entspr. Ausschüsse und wird dann endlich entschieden/beschlossen--- wäre es *Der Bürgermeister*, zwar nicht persönlich, aber eben unter dessen Hut läuft dieses Verfahren ab. Der informiert dann alle Bewerber.

Zitat (von ganzlieb3103):
bevor die neuen Mitglieder Einsicht bekommen konnten, wurde die letzten Bauplätze noch ganz schnell vergeben.
Das ist ein krasser Vorwurf. Davon stimmt vermutlich nur ein Teil...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
ganzlieb3103
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Absage kam von einer Mitarbeiterin des Rathauses nach mehrmaliger Nachfrage (i.A. der Stadt). Die zuständige Mitarbeiterin hat die Bewerbungen eingesammelt und uns eben per E-Mail informiert, ohne weitere Begründung.

Das mit dem Vorwurf streiche bitte, das wurde mir nur von den anderen Bewerbern aus ihrer Sicht so berichtet - ich bin weder politisch aktiv noch habe ich das Aktien drin, hoch kenne ich die Akteure. Einigen wurden abgesagt, da sie ja schon eine Immobilie bzw. Grundstück haben, im Gegenzug wurde anderen OBWOHL sie eine Immobilie/Grundstück haben ein Grundstück zugewiesen.

Ich will hier keine Vermutungen aufstellen, sondern einfach nur ein transparentes Verfahren und habe ja nur gefragt, wie und wo man solch einen Einspruch mit welchem Formular ggfs einreichen kann oder ab man da Rechtshilfe braucht.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

Dann also Einspruch oder Widerspruch oder Beschwerde an die Stadt.
Nein, dazu braucht man keine anwaltliche Hilfe.
Das kann man formlos schreiben/ohne Formular.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
ganzlieb3103
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Dir :banana:

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#7
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 253x hilfreich)

Zitat:
Können wir hier Einspruch erheben und wenn ja, wie kann dieser aussehen



Auf dem Gebiet der privatrechtlichen Tätigkeit der Gemeinde, wie dies bei Grundstücksgeschäften der Fall ist, stehen einem Kaufinteressenten, der sich durch einen Beschluss benachteiligt fühlt, weil er beispielsweise bei der Vergabe der Baugrundstücke nicht berücksichtigt wurde keine förmlichen Rechtsmittel zu. Ein derartiger Beschluss gehört nicht zu den öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Der Erwerb eines Grundstücks richtet sich nach bürgerlichem Recht, auch wenn daran ein Träger öffentlicher Gewalt mitwirkt.

Insbesondere ist ein Schreiben an den Grundstücksinteressenten, dass er nicht berücksichtigt werden könne, kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine schlichte Mitteilung ohne eine besondere Regelung i.S. von § 35 VwVfG.

Es hat auch niemand einen Rechtsanspruch darauf, dass ihm die Gemeinde ein Grundstück verkauft.
Ein abgelehnter Kaufbewerber könnte allenfalls eine formlose Gegenvorstellung mit dem Antrag auf Aufhebung des Beschlusses durch den Gemeinderat oder Dienstaufsichtsbeschwerde mit dem Antrag auf Beanstandung durch die Rechtsaufsichtsbehörde einlegen. Rechtsansprüche daraus kann er aber nicht ableiten.

Quelle: Erwin Ruff in KommJur 2009 Heft 6, 201

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#8
 Von 
ganzlieb3103
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Kommentierung

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

@Kissenschlacht
Danke für deine Antwort.

Muss man davon ausgehen, dass *meine Stadt* das verwaltungsverfahrensgemäß nicht korrekt abwickelt?
Oder darf sie es auch so machen, wie ich es dargestellt habe?

Gerade im 1. Quartal 2020 gabs hier bei uns eine große Diskussion über diese Vergaben/Verkäufe und die Beschwerden/Einsprüche danach. Allerdings weniger wegen der Verwaltungsakte.
Es wird vielmehr überlegt, das gesamte Verfahren zu ändern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 253x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Muss man davon ausgehen, dass *meine Stadt* das verwaltungsverfahrensgemäß nicht korrekt abwickelt?
Oder darf sie es auch so machen, wie ich es dargestellt habe?


Zitat:
Bei uns läuft sowas zunächst durch den/die entspr. Ausschüsse und wird dann endlich entschieden/beschlossen--- wäre es *Der Bürgermeister*, zwar nicht persönlich, aber eben unter dessen Hut läuft dieses Verfahren ab. Der informiert dann alle Bewerber.


Läuft doch alles korrekt. Die Ausschüsse beraten/empfehlen, das zuständige Organ (in der Regel der Rat) entscheidet, wer die Grundstücke bekommt und der Bürgermeister (als Organ) setzt das Ganze um. Nur, dass die Information an die Bewerber halt kein Verwaltungsakt ist, gegen den man Rechtsmittel einlegen kann.
Jedenfalls in dem Fall von ganzlieb3103. Wenn die Stadt in dieser Information jedoch Begriffe wie "Bescheid/Entscheidung/Ablehnung" verwenden würde und dem Ganzen noch eine Rechtsbehelfsbelehrung spendiert, dann würde so ein Schreiben natürlich einen Verwaltungsakt indizieren und die Stadt dürfte sich nicht wundern, wenn abgelehnte Bewerber Rechtsmittel einlegen.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124255 Beiträge, 40346x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Oder darf sie es auch so machen, wie ich es dargestellt habe?

Offenbar ja
Zitat (von Kissenschlacht):
Ein derartiger Beschluss gehört nicht zu den öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Der Erwerb eines Grundstücks richtet sich nach bürgerlichem Recht, auch wenn daran ein Träger öffentlicher Gewalt mitwirkt.


Da gibt es zwar auch Grenzen (z.B. Vetternwirtschaft), aber da hat der Bewerber die volle Beweislast. Und am Ende gibt es da auch kein Grundstück, nur ein paar Köpfe die eventuell rollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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