Hallo,
folgende Fragen. Wenn man ein altes Haus mit Grundstück kauft, Baujahr 1900, das kein Strom,-Wasser und Abwasseranschluß hat, Klärgrube vorhanden, kann einen der Staat dazu zwingen, diese Anschlüsse legen zu lassen, obwohl sich das Haus 1 km bis zu nächsten Ortschaft befindet? Der Betrag würde ja ins unermäßliche steigen. Ist es außerdem erlaubt, dass man an einem großen Bach, vorausgesetzt der Eigentümer willigt ein, ein Mühlrad mit Generator zur Stromerzeugung errichtet? Oder ist sowas nur Stromwerke und sonstigen Gewerbearten erlaubt?
Wäre nett wenn uns jemand helfen könnte.
Vielen Dank
N
Baurecht
Verbaut?
Verbaut?
quote:
Wenn man ein altes Haus mit Grundstück kauft, Baujahr 1900, das kein Strom,-Wasser und Abwasseranschluß hat, Klärgrube vorhanden, kann einen der Staat dazu zwingen, diese Anschlüsse legen zu lassen, obwohl sich das Haus 1 km bis zu nächsten Ortschaft befindet?
Das hängt von der Gemeindesatzung ab. Es gibt Gemeinden, wo so ein Anschlusszwang besteht. Und was ist mit Trinkwasser?
quote:
Ist es außerdem erlaubt, dass man an einem großen Bach, vorausgesetzt der Eigentümer willigt ein, ein Mühlrad mit Generator zur Stromerzeugung errichtet?
Dafür brauchst Du eine Baugenehmigung.
Ich übrigen solltest Du Dich versichern, dass Du das, was Du vorhast überhaupt darfst.
In ein Gebäude einzuziehen welches nie oder nur vor langer Zeit zu Wohnzwecken benutzt wurde, ist ohne Baugenehmigung soweit ich weiß nicht erlaubt.
Hallo,
danke für die Antworten. Das HAUS hat ein riesige Quelle, schon seit jeher, es ist eben vermietet aber die wohnen nicht direkt da. Das heißt ich muß einfach mal auf die Gemeinde und Bauamt des Ortes oder? ´Die Kosten um das alles genemigen zu lasse würden die in den fünfstelligen Bereich fallen?
Danke nochmal.
Grüßle Nanc
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Die Genehmigung als solche kostet ein paar hundert Euro.
Problematisch wird es, wenn die Genehmigung nur unter Auflagen erteilt wird. Die Erfüllung dieser Auflagen kann natürlich teuer werden.
Das Beste ist aber, wenn Du beim örtlichen Bauamt nachfragst.
Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung liegt nicht vor, wenn das Wohnen im Haus erlaubt war(auch wenn es nicht genutzt wurde).
Um welches Bundesland handelt es sich?
Hallo,
danke erstmal für die beantwortung der fragen. Ich wohne am Bodensee, donautal ist das Haus also Baden-Württemberg. Der ursprüngliche Besitzer hat anscheinend mal dortgelebt und es sie auch mal als Ferienhaus genutzt worden sein.
Vielen Dank
Gruß Nancy
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