Baurecht/Nachbarschaftsrecht/NNachbG

13. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
1480
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Baurecht/Nachbarschaftsrecht/NNachbG

Hallo zusammen,

wir haben vor kurzem unser Dach saniert und somit auch unsere Regenrinne erneuert. Die Entwässerung erfolgt nun über eine Rigole und somit nicht über die öffentliche Kanalisation, ist bereits durch die Stadt bestätigt/ abgemeldet.

Unser EFH steht mit dem Rücken an zwei Doppelhäusern (T-Form), der Dachfirst verbindet beide Doppelhäusern jedoch nicht unsers.
Ursprünglich (1975) waren die Dachrinnen verbunden, einer der DHH hat bereit saniert und hat sich nun von der gemeinsamen Dachrinne entkoppelt, geht auch nicht anders bei entsprechender Dämmung. Durch unsere Sanierung sind wir mit der Dachrinne über seiner.

Jetzt das Problem: Der Nachbar behauptet dass ich durch die bauliche Veränderung verantwortlich bin, das sein Fallrohr am Anschluss in den Boden überläuft, sicherlich ist die Geschichte nicht mehr ausreichend dimensioniert/ gegebenfalls auch verstopft/ Materialermüdung was auch immer.

Wo ist sowas geregelt? Es gibt keinen Eintrag im Baulastenverzeichnis, Grundbuch, Duldungen. Es sind keine Reihenhäuser, jeder Saniert wie er will, und dennoch haben wir ein gemeinsames Dach.

Verbaut?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124206 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von 1480):
Der Nachbar behauptet dass ich durch die bauliche Veränderung verantwortlich bin, das sein Fallrohr am Anschluss in den Boden überläuft,

Obwohl eure Dachrinne nichts mehr dort einleitet?



Zitat (von 1480):
und dennoch haben wir ein gemeinsames Dach.

Das glaub ich eher nicht.



Zitat (von 1480):
Wo ist sowas geregelt?

Was konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
1480
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat: Obwohl eure Dachrinne nichts mehr dort einleitet?

Antwort: Korrekt, vorher hat sich das Wasser den Weg mit dem geringsten Widerstand gesucht- bekannt aus der Strömungslehre.

Zitat: Das glaub ich eher nicht.

Antwort: Tatsächlich liegen unsere Dachziegel nebeneinander/ineinander, man nannte es Dreieckshaus. Uns trennt schon der Giebel.

Zitat: Was konkret?

Antwort: Der Umgang mit solchen Bauten. Würde ich meine Fassade dämmen, würde ich an der Stelle des „T" wo wir jeweils 90 grad abzweigen, die Glasbausteine meiner Rückwertigen Nachbarn um 16cm verdecken.

Die haben mit den Glasbausteinen einen Lichteinfall aus meinen Vorgarten, heißt das ich kann auf meinem Grundstück genau diese Glasbausteine nicht verdecken, durch einen möglichen Wintergarten?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124206 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von 1480):
Antwort: Der Umgang mit solchen Bauten.

Das erfolgt regelmäßig unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Verordnungen, Beachtung des Einzelfalles, Würdigung der Gesamtumstände, mitunter unter Zuhilfenahme von externen Experten sowie besonderer Berücksichtigung der Güte der Argumente der jeweiligen Parteien.



Zitat (von 1480):
Würde ich meine Fassade dämmen, würde ich an der Stelle des „T" wo wir jeweils 90 grad abzweigen, die Glasbausteine meiner Rückwertigen Nachbarn um 16cm verdecken.

Zitat (von 1480):
heißt das ich kann auf meinem Grundstück genau diese Glasbausteine nicht verdecken, durch einen möglichen Wintergarten?

Finde den Widerspruch ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1967 Beiträge, 413x hilfreich)

Zitat (von 1480):
wir haben vor kurzem unser Dach saniert und somit auch unsere Regenrinne erneuert.

Wurde hier die kleinkarierte Information zu einer Aufsparrendämmung "vergessen"?

Warum redet man dann mit dem Nachbarn nicht im Vorfeld?

Die Lösung für den Nachbarn könnte ein Ablaufstutzen mit Fallrohr und freiem Auslauf sein.

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