Hallo zusammen,
wir haben vor kurzem unser Dach saniert und somit auch unsere Regenrinne erneuert. Die Entwässerung erfolgt nun über eine Rigole und somit nicht über die öffentliche Kanalisation, ist bereits durch die Stadt bestätigt/ abgemeldet.
Unser EFH steht mit dem Rücken an zwei Doppelhäusern (T-Form), der Dachfirst verbindet beide Doppelhäusern jedoch nicht unsers.
Ursprünglich (1975) waren die Dachrinnen verbunden, einer der DHH hat bereit saniert und hat sich nun von der gemeinsamen Dachrinne entkoppelt, geht auch nicht anders bei entsprechender Dämmung. Durch unsere Sanierung sind wir mit der Dachrinne über seiner.
Jetzt das Problem: Der Nachbar behauptet dass ich durch die bauliche Veränderung verantwortlich bin, das sein Fallrohr am Anschluss in den Boden überläuft, sicherlich ist die Geschichte nicht mehr ausreichend dimensioniert/ gegebenfalls auch verstopft/ Materialermüdung was auch immer.
Wo ist sowas geregelt? Es gibt keinen Eintrag im Baulastenverzeichnis, Grundbuch, Duldungen. Es sind keine Reihenhäuser, jeder Saniert wie er will, und dennoch haben wir ein gemeinsames Dach.
Baurecht/Nachbarschaftsrecht/NNachbG
Verbaut?
Verbaut?
ZitatDer Nachbar behauptet dass ich durch die bauliche Veränderung verantwortlich bin, das sein Fallrohr am Anschluss in den Boden überläuft, :
Obwohl eure Dachrinne nichts mehr dort einleitet?
Zitatund dennoch haben wir ein gemeinsames Dach. :
Das glaub ich eher nicht.
ZitatWo ist sowas geregelt? :
Was konkret?
Zitat: Obwohl eure Dachrinne nichts mehr dort einleitet?
Antwort: Korrekt, vorher hat sich das Wasser den Weg mit dem geringsten Widerstand gesucht- bekannt aus der Strömungslehre.
Zitat: Das glaub ich eher nicht.
Antwort: Tatsächlich liegen unsere Dachziegel nebeneinander/ineinander, man nannte es Dreieckshaus. Uns trennt schon der Giebel.
Zitat: Was konkret?
Antwort: Der Umgang mit solchen Bauten. Würde ich meine Fassade dämmen, würde ich an der Stelle des „T" wo wir jeweils 90 grad abzweigen, die Glasbausteine meiner Rückwertigen Nachbarn um 16cm verdecken.
Die haben mit den Glasbausteinen einen Lichteinfall aus meinen Vorgarten, heißt das ich kann auf meinem Grundstück genau diese Glasbausteine nicht verdecken, durch einen möglichen Wintergarten?
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ZitatAntwort: Der Umgang mit solchen Bauten. :
Das erfolgt regelmäßig unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Verordnungen, Beachtung des Einzelfalles, Würdigung der Gesamtumstände, mitunter unter Zuhilfenahme von externen Experten sowie besonderer Berücksichtigung der Güte der Argumente der jeweiligen Parteien.
ZitatWürde ich meine Fassade dämmen, würde ich an der Stelle des „T" wo wir jeweils 90 grad abzweigen, die Glasbausteine meiner Rückwertigen Nachbarn um 16cm verdecken. :
Zitatheißt das ich kann auf meinem Grundstück genau diese Glasbausteine nicht verdecken, durch einen möglichen Wintergarten? :
Finde den Widerspruch ...
Zitatwir haben vor kurzem unser Dach saniert und somit auch unsere Regenrinne erneuert. :
Wurde hier die kleinkarierte Information zu einer Aufsparrendämmung "vergessen"?
Warum redet man dann mit dem Nachbarn nicht im Vorfeld?
Die Lösung für den Nachbarn könnte ein Ablaufstutzen mit Fallrohr und freiem Auslauf sein.
Und jetzt?
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