Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich einer Stützmauer vor unserem neu geplanten und bereits genehmigten Haus. Ist die Lage einer Stützmauer baurechtlich relevant wenn diese anstatt der geplanten 5 m Abstand zur Grenze der Strassenseite nur 4m Abstand aufweist? Die Lage eines Hauses darf ja nicht verändert werden. Trifft dieses auch auf eine parallel davorliegende Stützmauer zu? Der Hintergrund ist der, dass wir durch die verschiebung der Stützmauer einen grösseren Terrassenbereih machen nöchten.
Vorab danke für eure Meinungen.
-- Editier von infansammler am 03.03.2016 00:47
Baurechtsfrage Stützmauer
Verbaut?
Verbaut?
Ohne Kenntnis aller Umstände kann man nicht einfach 'ja' oder 'nein' sagen.
Der Grenzabstand von 3 Metern wird ja in beiden Fällen eingehalten, aber denkbar wäre ja, das andere rechtliche Bestimmungen greifen.
Vermutlich ändert sich ja durch die Verschiebung auch die Höhe der Mauer, und z.B. in NRW sind Aufschüttungen nur bis zu einer Höhe von 2 Metern genehmigungsfrei.
Hallo,
danke, also vor der Stützmauer befinden sich drei geplante Autostellplätze für das EFH. Die Stützmauer befindet sich im Hang oberhalb der Straße, diese wird ca. 2,5m hoch. Das Haus wird in Baden-Württemberg gebaut.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:danke, also vor der Stützmauer befinden sich drei geplante Autostellplätze für das EFH.
Je nach Anordnung des Stellplatzes kann die erforderliche Länge zwischen 5,00 m (90°-Anordnung zur Straße) und 6,00 m (parallel zur Straße) betragen.
ok, danke, die Länge der Mauer beträgt 12 m parallel zur straße wäre dann eine Fläche von 12 x 4 m
Wäre damit eine Umplanung im Nachhinein genhemigungspflichtig? Oder kann ich dann die Hoffläche und Lage der Mauer so gestalten, wenn damit alle Abstände eingehalten würden?
Wie bereits oben geschrieben:
Zitat:Ohne Kenntnis aller Umstände kann man nicht einfach 'ja' oder 'nein' sagen.
Kann Du beim Architekt bzw. Entwurfsverfasser nicht noch einmal nachfragen, z.B. wie viele Stellplätze er nachweisen musste ?
Zitat:Die Stützmauer befindet sich im Hang oberhalb der Straße, diese wird ca. 2,5m hoch. Das Haus wird in Baden-Württemberg gebaut.
Im Anhang der Landesbauordnung BW steht unter Punkt 7, das Stützmauern nur bis zu einer Höhe von 2 Metern genehmigungsfrei sind. Demnach ist eine Verschiebung der Mauer nur in Verbindung mit einer neuen Genehmigung zulässig.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten