Baustelle Balkon - im Winter keine Entschädigung ?

30. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
mlit77
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Baustelle Balkon - im Winter keine Entschädigung ?

Hallo,
wir haben unsere Eigentumswohnung nach garantierter Fertigstellung bezogen. Anschliessend war der Balkon/Terrasse insgesamt 5 Monate: Oktober, November, ab Mitte Dezember nochmal bis Mitte März Baustelle wegen Undichtigkeit (in Bezug auf unteres Stockwerk). Die Folie wurde schnell repariert - allerdings wurde der Lava und Fliesen für diese Zeit nicht wieder zurückgelegt.
10qm waren nicht nutzbar.
Wir hatten für jeden Monat 100 Euro Gutschrift gefordert - nun die Stellungnahme Seitens des Bauträgers dass der Balkon in den Wintermonaten ohnehin nicht nutzbar sei.

Mein Plan nun die 500 Euro von der letzten noch offenen Rate einzubehalten - der Bauträger möchte jedoch keinen Euro zahlen.
Wer ist im Recht ? - hätte ich vor Gericht gute Chancen?
Danke

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119461 Beiträge, 39730x hilfreich)

Das was Du forderst nennet man Schandensersatz, da gibt es keine Universalformel.

Eine wirksame Argumentationsgrundlage kann man entwickeln, wenn man den Schaden kennt, Ursache und Verursacher.

Die letzten Beiden kennen wir ja nun, aber das erstere nicht.

Also schlidere mal im Detail, welcher Schaden wann genau entstanden ist.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
mlit77
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort.
Der Schaden der uns entstanden ist:
dass wir den Balkon/Terrasse für den Zeitraum Oktober bis März (mit kurzer Unterbrechung) nur sehr eingeschränkt nutzen konnten, d. h. nur die restliche Fläche (hat für einen Wäscheständer gerade ausgereicht). Wir hätten diese Fläche gerne genutzt - bei dem milden letzten Winter.
Ausserdem war die Baustelle direkt vor unserem einzigen Fenster mit Weitblick.


-- Editiert mlit77 am 01.05.2014 09:08

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

quote:
Mein Plan nun die 500 Euro von der letzten noch offenen Rate einzubehalten - der Bauträger möchte jedoch keinen Euro zahlen.

Könnte es möglich sein das der Kaufvertrag dahingehend gestaltet ist das das Eigentum an der Wohnung erst übergeht sobald der volle Kaufpreis gezahlt ist?

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" "

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

Natürlich wird das Eigentum erst nach vollständigen Kaufpreiszahlung auf Käufer umgeschrieben.

Schauen Sie genauer in Kaufvertrag ein. Oft wird
ratenweise Kaufpreiszahlung auf die Bezugsfertigkeit, anstatt die vollständige Fertigstellung der Außenanlagen usw. vereinbart.
In Wintermonaten sind Arbeiten im Außenbereich oft unmöglich. Für******rung ist niemand verantworwtlich.

€.100,-/Monat für Balkon Nutzungsausfall ist wohl viel zu hoch. Nicht einmal für die Miete würde man für einen Balkon monatlich €.100,- zahlen.

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#5
 Von 
mlit77
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das Eigentum geht erst über wenn diese letzte Rate gezahlt wird. So wie ich den letzten Beitrag verstanden habe, ist es in Ordnung den Balkon im Herbst und Winter aufzureissen aber wieder aufräumen geht erst im Frühjahr ? (ich habe da insbesondere den letzten Winter vor Augen).

Also bei 5 Monaten Blockade steht einem sozusagen nichts zu.

Wenn je Monat 100 Euro überzogen ist was wäre denn ungefähr realistisch ? - oder eben halt keinen Anspruch ?

Vielen Dank für Antworten.

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#6
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Laut Wohnflächenverordnung wird die Balkonfläche nur zu 1/4 als Wohnfläche angesehen.
Hättet ihr die Wohnung gemietet, dann ergäbe bei einer qm-Miete von 10 Euro ein monatlicher Mietwert von 25 Euro für 10 qm Balkonfläche.

Es spielt auch eine Rolle, ob und wann ihr den Bauträger aufgefordert habt, den Balkon wieder benutzbar zu machen.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119461 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also bei 5 Monaten Blockade steht einem sozusagen nichts zu. <hr size=1 noshade>

Nein, ihr zahlt ja offensichtlich keine Miete für die Wohnung. Also entsteht hier auch kein Schaden.



Es ist in unseren Breitengraden im allgemeien unüblich, das der Balkon im Winter genutzt wird. Im Sommer sähe das schon anders aus.

Desweiteren ist der Balkon ja auch durch die kurze Tageslichtphase nur sehr eingeschränkt nutzbar was zusätzliche Abzüge bringt.

Schon diese sehr eingeschränkte Nutzbarkeit spricht gegen die 100 EUR/Monat.

Desweiteren scheint hier nur ein "gefühlter" Schaden vorzuliegen. Ein pauschales
quote:<hr size=1 noshade>"Wir hätten diese Fläche gerne genutzt" <hr size=1 noshade>
das ist nicht ausreichend.
Hier müsste man detailiert aufführen was wann wie warum nicht genutzt werden konnte, wie man es hätte nutzen wollen und welche Mehrkosten durch die Ersatzmaßnahmen entstanden sind.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Also, nach dem geschilderten Sachverhalt wäre ich zufrieden, wenn der Bauträger den Balkon noch vertragsgemäß fertiggestellt hat.

Wenn du forderst, müsstest du auch konsequent sein und den Bauträger dann auf die Summe verklagen, die du dir vorstellst oder die dir vielleicht hier im Forum angeraten wird.

Allerdings hättest du dann auch das Risiko, den Prozess zu verlieren und neben deinen eigenen Anwaltskosten auch noch Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen zu müssen.

Nicht zu vergessen, dass zunächst Kosten für Anwalt und Gericht als Vorschuss bezahlt werden müssen und dann viele Monate der Ungewissheit vergehen, bis es ein Urteil gibt.

Ich würde den Monatsärger während der Wintermonate auf 5 x 10,00 € = 50,00 beziffern, weswegen sich eine Klage überhaupt nicht lohnen würde.

Ansonsten würde ich mich in den nächsten Monaten lieber völlig entspannt über den fertigen Balkon freuen.

Nun bist DU dran mit Nachdenken...

-----------------
"MfG
Wohni"

-- Editiert wohni am 02.05.2014 00:19

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#9
 Von 
mlit77
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Ich bin kein Geldgeier der dem Bauträger noch eins auswischen will.
Der Ärger ist nur dahingehend dass der Bauträger in keinem Fall Entschädigungen zahlt - da sind ja noch 1000 andere Sachen - zb. garantierter Einzugstermin Juni 2012 - wir sind im September 2013 eingezogen etc...

Na ja dann läufts wie immer der Bauträger kommt mit allem durch und der Bauherr sollte am besten Gerichts-und Anwaltskosten scheuen - läuft doch immer aufs gleiche raus.

Aber ist für Gesundheit usw. wahrscheinlich hier auch wieder anzuraten den Schwanz einzuziehen. Mach ich dann auch. Da soll noch ein Handwerker über Politiker schimpfen...
Na ja bin nun froh den ganzen Handwerker-Bauträger-Ärger hinter mir/uns zu lassen und geniesse das was man hat - in dem Fall einen schönen Balkon...

-- Editiert mlit77 am 02.05.2014 14:27

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#10
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Bauträger kommen nur dann nicht mit allem durch, wenn der Käufer seine Ansprüche nachweisen kann.

In eurem Fall: hättet ihr im Vertrag eine Vertragsstrafe für jeden Monat Verzug vereinbart, dann könntet ihr diesen Betrag erfolgreich einfordern...

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""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119461 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>da sind ja noch 1000 andere Sachen - zb. garantierter Einzugstermin Juni 2012 - wir sind im September 2013 eingezogen etc... <hr size=1 noshade>

Zum einen könnte man schauen, ob eine Vertragsstrafe für den Verzug vereinbart war. Zum anderen kann man je nach Formulierung der "Garantie" auch die zusätzlichen Kosten ersetzt verlangen.

Und die anderen 999 Sachen müsste man dann auch einzeln durchgehen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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