Baustelle gegenüber

21. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
buntefuss
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Baustelle gegenüber

Hallo,

angenommen eine Baustelle wird direkt gegenüber eines Wohnhauses eröffnet.

Darf der Bauherr der Baustelle die Strasse vor dem Wohnhaus benutzen zum Anliefern von Waren (Steine etc) und alle Handwerker auf dieser Strasse parken lassen? Muss bei einer Baustelle nicht eine Baustrasse eingerichtet werden, damit die Anwohner nicht beeinträchtigt werden; und damit die Strasse nicht beschädigt wird?

MFG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119481 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von buntefuss):
Darf der Bauherr der Baustelle die Strasse vor dem Wohnhaus benutzen zum Anliefern von Waren (Steine etc) und alle Handwerker auf dieser Strasse parken lassen?

Ja.



Zitat (von buntefuss):
Muss bei einer Baustelle nicht eine Baustrasse eingerichtet werden, damit die Anwohner nicht beeinträchtigt werden; und damit die Strasse nicht beschädigt wird?

Nein.



Ausnahme: es existieren Auflagen der Ämter oder des Gesetzgebers, die das nicht erlauben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31949 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von buntefuss):
angenommen eine Baustelle wird direkt gegenüber eines Wohnhauses eröffnet.
Moin, das passiert tagtäglich ganz real.
Zitat (von buntefuss):
Muss bei einer Baustelle nicht eine Baustrasse eingerichtet werden, damit die Anwohner nicht beeinträchtigt werden; und damit die Strasse nicht beschädigt wird?
Das kommt drauf an. Oft ist eine Baustraße gar nicht möglich.
Bauarbeiten bedeuten immer Beeinträchtigungen über eine gewisse Zeit.
Wenn die Straße entsprechend beschädigt ist nach Abschluß der Bauarbeiten, kann der Bauherr zur Reparatur beauflagt werden. Ja, das ist möglich.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von buntefuss):

angenommen eine Baustelle wird direkt gegenüber eines Wohnhauses eröffnet.

Soll vorkommen. Und als dieses Wohnhaus mal errichtet wurde, da war das eine Baustelle, wo auch irgendwas direkt gegenüber gelegen hat...
Zitat:

Darf der Bauherr der Baustelle die Strasse vor dem Wohnhaus benutzen zum Anliefern von Waren (Steine etc) und alle Handwerker auf dieser Strasse parken lassen?

Wenn dort kein absolutes Halteverbot eingerichtet ist: ja.
Wenn dort ein Halteverbot besteht: zum Be- und Entladen darf im eingeschränkten Halteverbot ("Parkverbot") gehalten werden, und zwar genau so lange, wie das Be- oder Entladen eben dauert, wobei es "zügig und ohne vermeidbare Verzögerungen" zu erfolgen hat. Das kann bei einem LKW, der Baumaterial bringt, schon mal etwas länger dauern.
Häufig wird vor/an Baustellen eine Halteverbotszone eingerichtet, die ein absolutes Halteverbot mit der Einschränkung "Baufahrzeuge frei" beinhaltet.
Das bedeutet dann: Baufahrzeuge dürfen dort parken (also vereinfacht gesagt zeitlich unbegrenzt stehen), während andere Fahrzeuge dort weder halten noch parken dürfen.
Zitat:

Muss bei einer Baustelle nicht eine Baustrasse eingerichtet werden, damit die Anwohner nicht beeinträchtigt werden; und damit die Strasse nicht beschädigt wird?

Nein. Muss überhaupt. Die Ordnungs- bzw. Verkehrsbehörde kann aber bestimmte Regelungen anordnen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
buntefuss
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten.

Wie verhält es sich denn, wenn die Straße immer wieder soweit zugeparkt wird, daß man gar nicht mehr durchkommt?
Und immer wieder 20-30 Minuten wrtaen muss und daurch den einen oder anderen Termin verpasst?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119481 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von buntefuss):
Wie verhält es sich denn, wenn die Straße immer wieder soweit zugeparkt wird, daß man gar nicht mehr durchkommt?

Beweise sammeln, Fotos machen.

Anzeigen fürs Ordnungsamt schreiben.

Falschparker auf Unterlassung verklagen und Schadenersatz geltend machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31949 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von buntefuss):
Wie verhält es sich denn, wenn die Straße immer wieder soweit zugeparkt wird, daß man gar nicht mehr durchkommt?
Ist es denn eine öffentliche Straße?
Kommst nur du nicht durch oder fahren dort auch andere lang?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
buntefuss
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist eine öffentliche Straße und hier sind mehere Anwohner, die die Straße dann nicht benutzen können.

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
und Schadenersatz geltend machen.
Wenn es sich nicht gerade um eine Sackgasse oder Einbahnstraße handelt wird das aber schwierig, im Rahmen der Schadenminderungspflicht sind Umwege zumutbar. Und für Ortskundige noch viel mehr.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von buntefuss):
Und immer wieder 20-30 Minuten wrtaen muss und daurch den einen oder anderen Termin verpasst?
Früher losfahren soll helfen, habe ich mir sagen lassen. Das entspannt dann auch den gesamten Rest des Weges, wenn man früh dran ist.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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