Bauträger an Freiflächenplan gebunden (Bayern)?

27. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
lordkewl
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauträger an Freiflächenplan gebunden (Bayern)?

Ich habe eine Frage bzgl. Freiflächenplan:

Im Plan eines Mehrfamilienhauses ist ein Spielbereich eingezeichnet (Anforderungen lt. BayBO) inkl. Sandkasten, Bank und einer Schaukel. Die Schaukel ist auch als solche beschriftet.
Verbaut wurde allerdings ein Wipptier. Die Baubeschreibung spricht von einem Sandkasten, einer Bank und einem Spielgerät.

Ist der Bauträger an den Freiflächenplan gebunden, dh. muss er eine Schaukel aufstellen?

Verbaut?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1739 Beiträge, 382x hilfreich)

Was wurde denn vertraglich vereinbart?
Ist der Freiflächenplan Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung?

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#2
 Von 
lordkewl
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Was wurde denn vertraglich vereinbart?
Ist der Freiflächenplan Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung?


Im Kaufvertrag wird auf die Baugenehmigung als Bezugsurkunde verwiesen & die Baugenehmigung sagt "Der Bauantrag [...] sowie Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan [...] wird hiermit im vereinfachten Verfahren genehmigt."

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von lordkewl):
Im Plan eines Mehrfamilienhauses ist ein Spielbereich eingezeichnet
Ist der Plan Bestandteil eines Kaufvertrages zwischen Bauträger und Käufer?
§ 7(3,Satz1) BayBO ist erfüllt.
Zitat (von lordkewl):
inkl. Sandkasten, Bank und einer Schaukel.
Das schreibt die BayBO nicht vor. Wo steht das? In welchem Plan?
Zitat (von lordkewl):
Ist der Bauträger an den Freiflächenplan gebunden, dh. muss er eine Schaukel aufstellen?
Erstmal wäre zu klären, welchen Status dieser Freiflächenplan hatte.

Ein allg. Hinweis auf Abweichungen und Änderungen dürfte sich in der Baubeschreibung finden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
lordkewl
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von lordkewl):
Im Plan eines Mehrfamilienhauses ist ein Spielbereich eingezeichnet
Ist der Plan Bestandteil eines Kaufvertrages zwischen Bauträger und Käufer?
§ 7(3,Satz1) BayBO ist erfüllt.
Zitat (von lordkewl):
inkl. Sandkasten, Bank und einer Schaukel.
Das schreibt die BayBO nicht vor. Wo steht das? In welchem Plan?
Zitat (von lordkewl):
Ist der Bauträger an den Freiflächenplan gebunden, dh. muss er eine Schaukel aufstellen?
Erstmal wäre zu klären, welchen Status dieser Freiflächenplan hatte.

Ein allg. Hinweis auf Abweichungen und Änderungen dürfte sich in der Baubeschreibung finden.


Es handelt sich um den Freiflächenplan, auf diesen nimmt die Baugenehmigung Bezug. Siehe vorheriger Post. Meine Frage ist eben genau, ob dieser Freiflächenplan verbindlich ist, da Teil der Baugenehmigung.

Wie richtig ausgeführt ist BayBO erfüllt und auch die Baubeschreibung erwähnt nicht explizit eine Schaukel sondern ein Spielgerät.

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#5
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von lordkewl):
Meine Frage ist eben genau, ob dieser Freiflächenplan verbindlich ist, da Teil der Baugenehmigung.


Der Plan wird verbindlich sein. Aber eben nur, einen entsprechenden Spielplatz zu errichten. Einen Anspruch auf eine Schaukel wirst du nicht durchsetzen können.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von lordkewl):
auf diesen nimmt die Baugenehmigung Bezug.
Richtig ist: Der Bauträger hat sich an die Baugenehmigung und die dort gemachten Auflagen zu halten. Auch an den zugehörigen Freiflächenplan. Aber nicht bis auf i-Tüpfelchen. Auch gewiss nicht auf die im Plan evtl. eingezeichnete Sandkastengröße.

Der Bauträger wird nicht verpflichtet sein, das Wipptier durch eine Schaukel zu ersetzen. Beides sind Spielgeräte.
Damit dürfte das verbaute Wipptier auch kein Mangel an einer gekauften Wohnung sein.

Oder worauf soll die Frage hinauslaufen?
Will dein Kind die Wohnung nur, wenn eine Schaukel dort verbaut wird?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
lordkewl
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von lordkewl):
auf diesen nimmt die Baugenehmigung Bezug.

Damit dürfte das verbaute Wipptier auch kein Mangel an einer gekauften Wohnung sein.

Oder worauf soll die Frage hinauslaufen?
Will dein Kind die Wohnung nur, wenn eine Schaukel dort verbaut wird?


Korrekt, ich wollte wissen ob das ein Mangel ist. Ich persönlich finde eine Schaukel deutlich besser als ein Wipptier. Ob es mir einen Rechtsstreit wert wäre steht auf einem anderen Blatt.

Deswegen wollte ich wissen, wie bindend dieser Plan ist.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von lordkewl):
ich wollte wissen ob das ein Mangel ist.
Selbst wenn das tatsächlich formal als Mangel festgestellt würde, bedeutete es längst nicht, dass dieser Mangel zu beseitigen, also das Wipptier durch eine Schaukel zu ersetzen sei.
Vermutlich würde ein Rechtsstreit damit enden, dass ein Richter so etwas als hinzunehmenden Mangel klassifiziert.

(Das würde wohl ne teure Schaukelei.)
Zitat (von lordkewl):
Ich persönlich finde eine Schaukel deutlich besser
Und dein Kind? :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
lordkewl
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Vermutlich würde ein Rechtsstreit damit enden, dass ein Richter so etwas als hinzunehmenden Mangel klassifiziert.


Genau diese Info meinte ich, danke!
Noch eine Frage, wenn ich darf:

Mir ist zusätzlich aufgefallen, dass die Spielfläche netto keine 60qm hat (Mindestgröße BayBO trifft auf uns zu). Im Plan sind zwar 60qm brutto eingezeichnet, effektiv benutzen kann man aber nur ca. 50qm, da zwei Seiten des Spielplatzes mit Winkelsteinen zum Höhenausgleich zum Nachbarn abgegrenzt sind. Der so entstehende 0,5m tiefe Sims zwischen Zaun und Winkelstein macht umlaufend ca. 10qm aus - auf der Fläche kann ja niemand spielen...

Müssen die 60qm aus der BayBO auch voll zum spielen nutzbar sein?

-- Editiert von lordkewl am 15.12.2020 14:10

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5658x hilfreich)

§ 7 (3) BayBO
...ist auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück,... ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.

Zitat (von lordkewl):
Mindestgröße BayBO trifft auf uns zu
Ich vermute, die 60 qm als Mindestgröße findet sich in der Spielplatz-Satzung eurer Stadt.
Zitat (von lordkewl):
Im Plan sind zwar 60qm brutto eingezeichnet
Im B-Plan? Oder in der Baubeschreibung zu eurer Wohnung?
Ich kenne nur *nutzbare Spielfläche*, keine Angabe in brutto bzw. netto.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
lordkewl
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Im B-Plan? Oder in der Baubeschreibung zu eurer Wohnung?
Ich kenne nur *nutzbare Spielfläche*, keine Angabe in brutto bzw. netto.


Im genehmigten Freiflächenplan der Baugenehmigung. Dort sind 60qm als Umgriff eingezeichnet (Mindestgrösse lt. Satzung wie du schon gesagt hast), die Fläche ist real aber nicht voll nutzbar wegen der Winkelsteine etc.

-- Editiert von lordkewl am 17.12.2020 09:02

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von lordkewl):
Dort sind 60qm als Umgriff eingezeichnet
Was bitte ist *Umgriff*? Meinst du die *Umgriffsfläche*, die aber mit der Spielplatzfläche nichts zu tun hat?

Erst schreibst du 60 qm brutto, dann irgendwie in einem Plan nachgemessene 50 qm netto. Nun als Umgriff...60qm (brutto oder netto)

Ein allg. Hinweis auf Abweichungen und Änderungen dürfte sich in der Baubeschreibung finden.

Man kann nach der nutzbaren Spielfläche fragen, wenn der Spielplatz fertiggestellt ist, das Aufmaß gemacht wurde. uU hat er dann sogar >60qm nutzbare Spielfläche?
Wie weit ist der Bauträger denn?

Da dein Kaufvertrag für eine Wohnung in diesem MFH bereits geschlossen ist, wirst du mit deinen *Mängel*-Fragen bis zur Abnahme der Außenanlagen incl. Kinderspielplatz warten müssen.
Oder du versuchst den Rücktritt vom Vertrag, weil dir die hier angeführten Gründe/Mängel/Fehler so maßgeblich erscheinen.

Andere Möglichkeiten der Aufklärung zur Spielplatzproblematik sehe ich nicht.

Signatur:

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