Ich habe eine Frage bzgl. Freiflächenplan:
Im Plan eines Mehrfamilienhauses ist ein Spielbereich eingezeichnet (Anforderungen lt. BayBO) inkl. Sandkasten, Bank und einer Schaukel. Die Schaukel ist auch als solche beschriftet.
Verbaut wurde allerdings ein Wipptier. Die Baubeschreibung spricht von einem Sandkasten, einer Bank und einem Spielgerät.
Ist der Bauträger an den Freiflächenplan gebunden, dh. muss er eine Schaukel aufstellen?
Bauträger an Freiflächenplan gebunden (Bayern)?
27. November 2020
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Frage vom 27. November 2020 | 10:52
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauträger an Freiflächenplan gebunden (Bayern)?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 27. November 2020 | 11:32
Von
Status: Lehrling (1953 Beiträge, 411x hilfreich)
Was wurde denn vertraglich vereinbart?
Ist der Freiflächenplan Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung?
#2
Antwort vom 27. November 2020 | 12:39
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas wurde denn vertraglich vereinbart? :
Ist der Freiflächenplan Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung?
Im Kaufvertrag wird auf die Baugenehmigung als Bezugsurkunde verwiesen & die Baugenehmigung sagt "Der Bauantrag [...] sowie Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan [...] wird hiermit im vereinfachten Verfahren genehmigt."
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#3
Antwort vom 27. November 2020 | 12:46
Von
Status: Unbeschreiblich (33971 Beiträge, 5866x hilfreich)
Ist der Plan Bestandteil eines Kaufvertrages zwischen Bauträger und Käufer?ZitatIm Plan eines Mehrfamilienhauses ist ein Spielbereich eingezeichnet :
§ 7(3,Satz1) BayBO ist erfüllt.
Das schreibt die BayBO nicht vor. Wo steht das? In welchem Plan?Zitatinkl. Sandkasten, Bank und einer Schaukel. :
Erstmal wäre zu klären, welchen Status dieser Freiflächenplan hatte.ZitatIst der Bauträger an den Freiflächenplan gebunden, dh. muss er eine Schaukel aufstellen? :
Ein allg. Hinweis auf Abweichungen und Änderungen dürfte sich in der Baubeschreibung finden.
#4
Antwort vom 27. November 2020 | 13:13
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Ist der Plan Bestandteil eines Kaufvertrages zwischen Bauträger und Käufer?ZitatIm Plan eines Mehrfamilienhauses ist ein Spielbereich eingezeichnet :
§ 7(3,Satz1) BayBO ist erfüllt.
Das schreibt die BayBO nicht vor. Wo steht das? In welchem Plan?Zitatinkl. Sandkasten, Bank und einer Schaukel. :
Erstmal wäre zu klären, welchen Status dieser Freiflächenplan hatte.ZitatIst der Bauträger an den Freiflächenplan gebunden, dh. muss er eine Schaukel aufstellen? :
Ein allg. Hinweis auf Abweichungen und Änderungen dürfte sich in der Baubeschreibung finden.
Es handelt sich um den Freiflächenplan, auf diesen nimmt die Baugenehmigung Bezug. Siehe vorheriger Post. Meine Frage ist eben genau, ob dieser Freiflächenplan verbindlich ist, da Teil der Baugenehmigung.
Wie richtig ausgeführt ist BayBO erfüllt und auch die Baubeschreibung erwähnt nicht explizit eine Schaukel sondern ein Spielgerät.
#5
Antwort vom 27. November 2020 | 13:49
Von
Status: Schüler (174 Beiträge, 37x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist eben genau, ob dieser Freiflächenplan verbindlich ist, da Teil der Baugenehmigung. :
Der Plan wird verbindlich sein. Aber eben nur, einen entsprechenden Spielplatz zu errichten. Einen Anspruch auf eine Schaukel wirst du nicht durchsetzen können.
#6
Antwort vom 27. November 2020 | 15:42
Von
Status: Unbeschreiblich (33971 Beiträge, 5866x hilfreich)
Richtig ist: Der Bauträger hat sich an die Baugenehmigung und die dort gemachten Auflagen zu halten. Auch an den zugehörigen Freiflächenplan. Aber nicht bis auf i-Tüpfelchen. Auch gewiss nicht auf die im Plan evtl. eingezeichnete Sandkastengröße.Zitatauf diesen nimmt die Baugenehmigung Bezug. :
Der Bauträger wird nicht verpflichtet sein, das Wipptier durch eine Schaukel zu ersetzen. Beides sind Spielgeräte.
Damit dürfte das verbaute Wipptier auch kein Mangel an einer gekauften Wohnung sein.
Oder worauf soll die Frage hinauslaufen?
Will dein Kind die Wohnung nur, wenn eine Schaukel dort verbaut wird?
#7
Antwort vom 28. November 2020 | 19:12
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatauf diesen nimmt die Baugenehmigung Bezug. :
Damit dürfte das verbaute Wipptier auch kein Mangel an einer gekauften Wohnung sein.
Oder worauf soll die Frage hinauslaufen?
Will dein Kind die Wohnung nur, wenn eine Schaukel dort verbaut wird?
Korrekt, ich wollte wissen ob das ein Mangel ist. Ich persönlich finde eine Schaukel deutlich besser als ein Wipptier. Ob es mir einen Rechtsstreit wert wäre steht auf einem anderen Blatt.
Deswegen wollte ich wissen, wie bindend dieser Plan ist.
#8
Antwort vom 29. November 2020 | 11:47
Von
Status: Unbeschreiblich (33971 Beiträge, 5866x hilfreich)
Selbst wenn das tatsächlich formal als Mangel festgestellt würde, bedeutete es längst nicht, dass dieser Mangel zu beseitigen, also das Wipptier durch eine Schaukel zu ersetzen sei.Zitatich wollte wissen ob das ein Mangel ist. :
Vermutlich würde ein Rechtsstreit damit enden, dass ein Richter so etwas als hinzunehmenden Mangel klassifiziert.
(Das würde wohl ne teure Schaukelei.)
Und dein Kind?ZitatIch persönlich finde eine Schaukel deutlich besser :
#9
Antwort vom 15. Dezember 2020 | 14:09
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Vermutlich würde ein Rechtsstreit damit enden, dass ein Richter so etwas als hinzunehmenden Mangel klassifiziert.
Genau diese Info meinte ich, danke!
Noch eine Frage, wenn ich darf:
Mir ist zusätzlich aufgefallen, dass die Spielfläche netto keine 60qm hat (Mindestgröße BayBO trifft auf uns zu). Im Plan sind zwar 60qm brutto eingezeichnet, effektiv benutzen kann man aber nur ca. 50qm, da zwei Seiten des Spielplatzes mit Winkelsteinen zum Höhenausgleich zum Nachbarn abgegrenzt sind. Der so entstehende 0,5m tiefe Sims zwischen Zaun und Winkelstein macht umlaufend ca. 10qm aus - auf der Fläche kann ja niemand spielen...
Müssen die 60qm aus der BayBO auch voll zum spielen nutzbar sein?
-- Editiert von lordkewl am 15.12.2020 14:10
#10
Antwort vom 16. Dezember 2020 | 14:24
Von
Status: Unbeschreiblich (33971 Beiträge, 5866x hilfreich)
§ 7 (3) BayBO
...ist auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück,... ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.
Ich vermute, die 60 qm als Mindestgröße findet sich in der Spielplatz-Satzung eurer Stadt.ZitatMindestgröße BayBO trifft auf uns zu :
Im B-Plan? Oder in der Baubeschreibung zu eurer Wohnung?ZitatIm Plan sind zwar 60qm brutto eingezeichnet :
Ich kenne nur *nutzbare Spielfläche*, keine Angabe in brutto bzw. netto.
#11
Antwort vom 17. Dezember 2020 | 09:02
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIm B-Plan? Oder in der Baubeschreibung zu eurer Wohnung? :
Ich kenne nur *nutzbare Spielfläche*, keine Angabe in brutto bzw. netto.
Im genehmigten Freiflächenplan der Baugenehmigung. Dort sind 60qm als Umgriff eingezeichnet (Mindestgrösse lt. Satzung wie du schon gesagt hast), die Fläche ist real aber nicht voll nutzbar wegen der Winkelsteine etc.
-- Editiert von lordkewl am 17.12.2020 09:02
#12
Antwort vom 17. Dezember 2020 | 10:54
Von
Status: Unbeschreiblich (33971 Beiträge, 5866x hilfreich)
Was bitte ist *Umgriff*? Meinst du die *Umgriffsfläche*, die aber mit der Spielplatzfläche nichts zu tun hat?ZitatDort sind 60qm als Umgriff eingezeichnet :
Erst schreibst du 60 qm brutto, dann irgendwie in einem Plan nachgemessene 50 qm netto. Nun als Umgriff...60qm (brutto oder netto)
Ein allg. Hinweis auf Abweichungen und Änderungen dürfte sich in der Baubeschreibung finden.
Man kann nach der nutzbaren Spielfläche fragen, wenn der Spielplatz fertiggestellt ist, das Aufmaß gemacht wurde. uU hat er dann sogar >60qm nutzbare Spielfläche?
Wie weit ist der Bauträger denn?
Da dein Kaufvertrag für eine Wohnung in diesem MFH bereits geschlossen ist, wirst du mit deinen *Mängel*-Fragen bis zur Abnahme der Außenanlagen incl. Kinderspielplatz warten müssen.
Oder du versuchst den Rücktritt vom Vertrag, weil dir die hier angeführten Gründe/Mängel/Fehler so maßgeblich erscheinen.
Andere Möglichkeiten der Aufklärung zur Spielplatzproblematik sehe ich nicht.
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