Guten Tag.
Im August 2019 haben wir einen Vertrag mit einem Bauträger unterzeichnet für den Bau eines Einfamilienhausen. Das Grundstück auf dem gebaut werden sollte, ist Teil eines Neubaugebietes dass komplett vom Bauträger erschlossen, bebaut und veräußert wurde/wird.
Nachdem eigentlich alles in der Planungsphase harmonisch abgelaufen ist und wir auf den notariellen Kaufvertrag und nachfolgend den Baubeginn hinwirken wollten, hatt uns der Bauträger unerwartet im März 2020 per Mail mitgeteilt, dass er das Projekt nicht mehr mit uns weiterführen möchte, da unsere Ansprüche zu Hoch und unser Beratungsbedarf zu größ seien (die Planung war zu diesem Zeitpunkt bereits nahezu vollständig abgeschlossen).
Wir hatten es noch mit einem Gespräch versucht, aber man wollte nicht mehr mit uns weitermachen. Immerhin durften wir die bisher erstellten Pläne zu unserer freien Verfügung weiternutzen. Vom Gefühl her lag es nicht an uns oder unseren Vorstellung, sondern es wurde ein vorgeschobenes Argument gesucht um uns einfach loszuwerden (das ist aber nur ein Gefühl).
Eine schriftliche Kündigung unseres Vertrages haben wir nie erhalten. Finanzielle Schäden sind für uns nicht entstanden.
Uns interessiert jedoch, ob wir trotzdem noch Anspruch auf das Grundstück haben und dieses mit einem anderen Bauträger bebauen könnten. Nach unserem Kenntnisstand wird es gegenwärtig auch noch nicht bebaut.
Im Vertrag wird der Kauf des Grundstückes nicht erwähnt. Es wird nur als die Adresse für den Bauort genannt. Andererseits kann man ein Haus ja nur mit Grundstück kaufen. Daher impliziert der Auftrag für den Hausbau auf dem Grundstück ja auch dessen Kauf. Trotzdem bin ich mir nicht sicher, ob es jetzt ein Bauvertrag oder Bauträgervertrag etc. nach BgB §650 ff ist, und ob das alles rechtens war oder wir noch irgendwleche Ansprüche haben.
Bisher scheuen wir noch den Rechtsweg und dessen Kosten. Da sich die Suche nach einem Grundstück aber als schwierig erweist, fragen wir uns langsam doch, was wir für Rechte haben.
Wir würden uns daher über eine Einschätzung der Lage durch jemanden feuen, der mehr Sachverstand hat als wir. Uns ist klar, dass das den Weg zum Anwalt (falls wir uns dazu entschließen) nicht ersetzt. Wir wollen erstmal nur herausfinden, ob sich der Gang für eine Erstberatung überhaupt lohnt. Denn große Lust auf einen Rechtsstreit haben wir auch nicht, zumal wir wie gesagt auch die Kosten fürchten.
Vielen Dank für eure Sicht der Dinge!
Bauträger beendet trotz Vertrag Zusammenarbeit in Planungsphase. Anspruch auf Grundstück?
10. August 2020
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Frage vom 10. August 2020 | 15:38
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauträger beendet trotz Vertrag Zusammenarbeit in Planungsphase. Anspruch auf Grundstück?
#1
Antwort vom 10. August 2020 | 16:10
Von
Status: Unbeschreiblich (40878 Beiträge, 6605x hilfreich)
Wie nennt sich dieser Vertrag und WAS wurde darin vereinbart?Zitat :haben wir einen Vertrag mit einem Bauträger unterzeichnet
Würde alles zur Zufriedenheit laufen, würdet ihr Erwerber sein. Ihr würdet vom Bauträger ein Hausgrundstück mit EFH kaufen.Zitat :... ist Teil eines Neubaugebietes dass komplett vom Bauträger erschlossen, bebaut und veräußert wurde/wird.
Das ist das weit verbreitete Modell, denkbar wäre auch eine Erbpacht für das Grundstück...
Unter dieser Prämisse wird der Bauträger euch das Grundstück nicht verkaufen, damit ihr dann mit Fa xy dort baut.
Ihr seid keine Bauherren, die auf eigenem Grundstück von Firma x ein Haus bauen lassen ---wollten--.
#2
Antwort vom 10. August 2020 | 17:11
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wie nennt sich dieser Vertrag und WAS wurde darin vereinbart?
Wie sich der Vertrag nennt, kann ich nicht sagen, da es nicht draufsteht.
Der Vertrag beginnt mit:
"Die Bauherren (Auftraggeber)
[Name 1]
[Name 2]
Bauort (mit Adresse, Gemarkung, Flur und Flurstück)
beauftragen [Firma] (Auftragnehmer) mit der Anfertigung der Bauzeichnungen und dem Bau eines Hauses gemäß den nachstehenden Bedingungen. Der Gesamtpreis für das schlüsselfertige Haus beträgt [Preis €] inkl Mehrwertsteuer und ist verbindlich bis Baubeginn vor dem [Datum]."
Danach folgt eine Anageb zur Dauer der Bauzeit, zum vorläufigen Baubegin, Hinweise, das der Zeitplan auch von der Erfüllung der Bauherrenpflichten und höherer Gewalt abhängen.
Dann folgen allgemeine Vertragsbedingungen (z.B. über Abschlagszahlungen) und Angaben zum Grundstück (Fläche, Bodenart, erschlossen, Versorgungsunternehmen etc.) und dann kommt auch schon Datum und Unterschrift von uns und vom Bauträger. Dem Folgen die Anlagen wie "Sonstige Vereinbarungen", Zeichnungen und Baubeschreibung.
Zitat :Würde alles zur Zufriedenheit laufen, würdet ihr Erwerber sein. Ihr würdet vom Bauträger ein Hausgrundstück mit EFH kaufen.
Genau so war es gedacht. Wir als Bauherren bestimmen in der Planung was gebaut wird. Dann notarieller Kaufvertrag. Dann Bau und wenn alles erledigt und bezahlt ist, lässt sich der Bauträger aus dem Grundbuch streichen und es gehört uns (bzw. der Bank). So wurde es uns vom Bauträger zumindest immer erklärt. Bis zum Notar sind wir ja aber leider nicht gekommen.
Zitat :Unter dieser Prämisse wird der Bauträger euch das Grundstück nicht verkaufen, damit ihr dann mit Fa xy dort baut.
Das er es uns nicht verkaufen will, ist uns klar. Die Frage ist aber, ob sich durch den bestehenden Vertrag ein Anspruch auf das Grundstück ableitet, sodass er es uns verkaufen müsste.
Es wurde ja vertraglich vereinbart, dass der Bauträger uns ein Haus auf dem Grundstück baut. Der Bauträger verweigert nun den Bau. Hat er dazu denn das Recht? Wenn nein könnte man diese Verweigerung ja als Mangel bezeichnen (wie im Werkvertrag). Dort hat man als Besteller ja das Recht den Mangel beseitigen zu lassen. Wenn der Anbieter das nicht will, kann man jemand anderes dafür beauftragen und Erstatz vom Anbieter für die Aufwendungen verlangen.
Klar, das ganze ist ja kein Werkvertrag und daher wahrscheinlich so nicht argumentierbar. Aber ich bin auch kein Jurist, daher ja das ganze Thema hier.
Zitat :Ihr seid keine Bauherren, die auf eigenem Grundstück von Firma x ein Haus bauen lassen ---wollten--.
Völlig richtig erkannt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. August 2020 | 19:17
Von
Status: Unbeschreiblich (130612 Beiträge, 41550x hilfreich)
Zitat :Eine schriftliche Kündigung unseres Vertrages haben wir nie erhalten.
Da müsste man erst mal klären, ob die überhaupt nötig wäre.
Zitat :Andererseits kann man ein Haus ja nur mit Grundstück kaufen.
Nö, das geht auch ohne. Die Reihenfolge ist zwar suboptimal, aber es geht.
Zitat :Der Bauträger verweigert nun den Bau. Hat er dazu denn das Recht?
Dazu müsste man den gesamten Vertrag prüfen.
#4
Antwort vom 11. August 2020 | 08:24
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Da müsste man erst mal klären, ob die überhaupt nötig wäre.
Sehr gerne.
Zitat :Zitat :Der Bauträger verweigert nun den Bau. Hat er dazu denn das Recht?
Dazu müsste man den gesamten Vertrag prüfen.
Ich habe den Vertrag in anonymisierter Form hier als PDF hochgeladen: https://www.file-upload.net/download-14228681/schwarz.pdf.html
Wir würden uns sehr darüber freuen zu erfahren, um welche Art von Vertrag es sich denn nun handelt und welche Rechte daraus für uns folgen. Ich hab zwar so langsman den Eindruck, dass dieser Vertrag relativ nutzlos für uns ist und eigentlich nur dem Bauträger nützt, aber egal. Hinterher ist man ja immer schlauer.
Ein Stück weit geht uns auch darum für das nächste mal zu lernen. Den bauen wollen wir mittelfristig immernoch.
-- Editiert von ElBarto123 am 11.08.2020 08:25
#5
Antwort vom 11. August 2020 | 12:16
Von
Status: Unbeschreiblich (40878 Beiträge, 6605x hilfreich)
Ich bleibe bei meinem Nein. Denn das Hausgrundstück (Haus auf dem Grundstück) gehört erst nach Kaufvertrag, und nach Eigentumsübergang/Grundbuch---auch wirklich euch bzw. eurem Kreditgeber.Zitat :Die Frage ist aber, ob sich durch den bestehenden Vertrag ein Anspruch auf das Grundstück ableitet, sodass er es uns verkaufen müsste.
NÖ. Lt. Vertrag: Bauzeichnungen + Haus.Zitat :Es wurde ja vertraglich vereinbart, dass der Bauträger uns ein Haus auf dem Grundstück baut.
Immerhin habt ihr die Bauzeichnungen *geschenkt* bekommen.Zitat :dass dieser Vertrag relativ nutzlos für uns ist
Der BT sucht sich nun für ---sein Grundstück--- andere Interessenten. Nutzen hatte der BT bisher nicht, aber durchaus schon Aufwand an Zeit und Planungsleistung.
Mit einer e-mail allein ist es evtl. nicht getan.Zitat :Der Bauträger verweigert nun den Bau.
Der Planer bzw. der BT sah es offenbar doch ganz anders. Die versuchen doch iaR, den Kunden bis zum Kaufvertrag zu halten und früher oder später haben sie ihn...am Haken.Zitat :Vom Gefühl her ...
#6
Antwort vom 11. August 2020 | 14:47
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für deine Einschätzung. Dann werden wir es wohl auf sich beruhen lassen und einem Traum von einem Grundstück nachtrauern. Denn alles, was an das Nivieau von dem bisher rangekommen ist, ist meilenweit außerhalb unseres Budgets oder meilenweit im nirgendwo.
Zitat :Der Planer bzw. der BT sah es offenbar doch ganz anders. Die versuchen doch iaR, den Kunden bis zum Kaufvertrag zu halten und früher oder später haben sie ihn...am Haken.Zitat :Vom Gefühl her ...
Wir wissen einfach nicht, warum der Bauträger uns loswerden wollte.
Die Planung lief sehr angenehm. Wir haben gelacht, ein freundlicher lockerer Umgang. Wir waren geduldig und haben uns auch wirklich vom Bauträger beraten lassen (soll ja auch Bauherren geben, die meinen sie wüssten alles besser). Der Bauträger wahr krankheitsbedingt mehrere Wochen Zeit ausgefallen, auch dafür hatten wir verständnis. Wir hatten uns mehrere Häuser, die bereits fertig gebaut waren, zeigen lassen und auch mit bestimmt mit 15 anderen Bauherren gesprochen (wurden sogar zu einem Straßenfest eingeladen). Nur positive Rückmeldungen. Alles lief rund.
Und dann haben wir nach Monaten der Gedankenmacherei endlich eine fertige Planung und von einer Woche auf der nächsten kommt ohne erkennbaren auslöser eine Mail, in der die Zusammenarbeit beendet wird. Wie du schon sagtest, hatte auch der Bauträger bis dahin viel Zeit investiert, was es für uns noch unverständlicher macht.
Naja. Immerhin wissen wir nun voll und ganz wie unser Haus mal sein soll. Fehlt "nur" noch ein Grundstück.
Danke nochmal für eure Sicht der Dinge.
#7
Antwort vom 11. August 2020 | 22:04
Von
Status: Unbeschreiblich (130612 Beiträge, 41550x hilfreich)
Zitat :Ich habe den Vertrag in anonymisierter Form hier als PDF hochgeladen: https://www.file-upload.net/download-14228681/schwarz.pdf.html
Da kommt nur "Datei existiert nicht!" ?
#8
Antwort vom 12. August 2020 | 10:48
Von
Status: Unbeschreiblich (42887 Beiträge, 14799x hilfreich)
Na ja, könnte ja auch an der finanziellen Situation liegen. Denn wenn eine Umorientierung ausscheidet aus finanziellen Gründen, dann stimmt das schon nachdenklich.
Was ich immer in so Situationen rate: Vertrag vom Fachmann überprüfen lassen. Bei Abschluß. Dann weiss man, wo man steht.
wirdwerden
#9
Antwort vom 12. August 2020 | 11:27
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Da kommt nur "Datei existiert nicht!" ?
Da ich das Thema nun für mich als erledigt betrachte, hab ich sie entfernt. Auch wenn sie anonymisiert war, muss sie ja nicht online bleiben.
Zitat :Na ja, könnte ja auch an der finanziellen Situation liegen.
Sicherlich nicht an unserer. Das die klappt, war schon lange klar. Hätten sie auch fast schon abgeschlossen gehabt.
Joa, wird werden. Fragt sich nur wann. Wir bleiben dran und hoffen, dass es in den nächsten Jahren was wird.
#10
Antwort vom 12. August 2020 | 12:31
Von
Status: Unbeschreiblich (40878 Beiträge, 6605x hilfreich)
Die hier beschriebene Situation ist mE eine wirklich recht seltene. Mir sind zwar etliche Fälle bekannt, wo die Erwerber dann ---während-- des Hausbaues am liebsten den BT in die Wüste geschickt hätten. Aber da sie ja am Grundstückshaken und am Kaufvertrag hingen, ging das nicht.Zitat :Was ich immer in so Situationen rate:
Meinst du, als Interessent setze ich mir bei Abschluss des ersten *Planungsvertrages* einen Anwalt dazu? Oder gar beim Notar zum Kaufvertrag?Zitat :Vertrag vom Fachmann überprüfen lassen. Bei Abschluß. Dann weiss man, wo man steht.
So wird das nix.
Wenn schon Anwalt, dann das Vertragsangebot prüfen lassen. Und dann für/gegen entscheiden.
Das wäre hier die Empfehlung für den TE, wenn er denn ein passendes Grundstück gefunden hat und auch mit seiner Traumplanung dort so bauen dürfte:
Vom Hausbauer anbieten lassen, rechtlich und möglichst auch technisch (Bau-SV) prüfen lassen. Dann mit dem Unternehmen verhandeln, einig werden, unterschreiben ----oder absagen.
#11
Antwort vom 12. August 2020 | 12:42
Von
Status: Unbeschreiblich (130612 Beiträge, 41550x hilfreich)
Zitat :Meinst du, als Interessent setze ich mir bei Abschluss des ersten *Planungsvertrages* einen Anwalt dazu? Oder gar beim Notar zum Kaufvertrag?
Warum nicht?
#12
Antwort vom 12. August 2020 | 18:21
Von
Status: Unbeschreiblich (40878 Beiträge, 6605x hilfreich)
Weil ich es so machen würde:Zitat :Warum nicht?
Zitat :Wenn schon Anwalt, dann das Vertragsangebot prüfen lassen. Und dann für/gegen entscheiden.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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