Bauträgerhaftung - defekter Rolladenmotor und verzogene Rollade

27. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
msiegberg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauträgerhaftung - defekter Rolladenmotor und verzogene Rollade

Familie A. hat vor 4 Jahren Ihr neues Haus bezogen. Mal angenommen ein Rollladenmotor geht nun defekt, muss ausgetauscht werden und ist auch Bestandteil der Gewährträgerhaftung. Wer muss dann im Nachgang für die Reparaturarbeiten an der Tapete aufkommen, die beim Öffnen des Kastens in Mitleidenschaft gezogen werden könnte?

Darüberhinaus werden die Temperaturen in Deutschland im Sommer ja immer höher. Nehmen wir mal an, die Kunststoff-Rollladen an der Südseite des Hauses verziehen sich, da Familie A. dachte, die Rolladen komplett zu schließen, um die Hitze draussen zu lassen. Aufgrund des Hitzestaus hinter der Rollade werden diese weich und verbiegen sich im unteren Drittel nach außen aufgrund des Gewichtes der Rolllade. Der Bauträger schließt eine Haftung aus, da Familie A. die Rollade falsch bedient hat und diese hätte nicht schließen dürfen. Eine Rollade ist nach seiner Auffassung kein Sonnenschutz. Ein entsprechender Hinweis oder Anleitung gab es jedoch nicht bei Hausübergabe. Nehmen wir an, dieser Hinweis / Anleitung käme erst nachdem dieser Sachverhalt eingetreten ist, welche Rechte hat Familie A. nun gegen den Bauträger?

MfG,
msiegberg

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von msiegberg):
Mal angenommen ein Rollladenmotor geht nun defekt, muss ausgetauscht werden und ist auch Bestandteil der Gewährträgerhaftung.
Moin, wann war denn die End-/Schlussabnahme?
Steht im Vertrag nicht drin, dass Verschleißteile wie diese R-Motore eine kürzere Gewährleistung haben(z.B. 2 Jahre).?
Zitat (von msiegberg):
Darüberhinaus werden die Temperaturen in Deutschland im Sommer ja immer höher.
Das ist deine Behauptung.
Zum Glück sind deine Fragen nur *Annahmen*.

Nehmen wir mal an, dass ist alles schon tatsächlich passiert.
-wann habt ihr das Haus dem Bauträger abgenommen?
-Gibt es ein Abnahme-Übergabeprotokoll?
-wann habt ihr die Mängel angezeigt?
Zitat (von msiegberg):
da Familie A. die Rollade falsch bedient hat und diese hätte nicht schließen dürfen.
Da würde ich schnell in meinen Bauvertrag und ins Abnahmeprotokoll und in den Ordner mit den vielen Hinweisen von allen möglichen Gewerken schauen. Dort sollte fixiert sein, dass die Haftung/Gewährleistung ausgeschlossen wird, wenn Rolläden bei Außentemp. von mehr als x °C geschlossen werden.
Ich behaupte, das findet sich nirgends. Das ist totaler Humbug. Ob der Rolladen wegen Sonne oder wegen anderer Umstände geschlossen wird, kann nicht vertraglich verbindlich vereinbart werden.
Zitat (von msiegberg):
welche Rechte hat Familie A. nun gegen den Bauträger?
Ich nehme an, da hilft nur ein versierter Fachanwalt für Baurecht.
Ich nehme auch an, du hast alle Unterlagen aufbewahrt und kannst sie bei Bedarf vorlegen.

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