Bauträgerkaufvertrag - Schadenerstaz Verzögerung

16. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
criso77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauträgerkaufvertrag - Schadenerstaz Verzögerung

Hallo zusammen,

habe ein Anliegen bzgl. eines Bauträgerkaufs:
Anfang 2013 haben wir von einem Bauträger ein RMH inkl. Grundstück und 2 Stellplätzen zur Eigennutzung gekauft. Baubeginn war im Frühjahr 2013, zugesicherte Fertigstellung zum 30.06.2014. Eigentumsübergabe „Zug um Zug" nach Baufortschritt; derzeit offen sind noch die Rate zur Fertigstellung v. 3,5% sowie die Sicherheitsleistung v. 5%. Finanziert über einen Kredit bei der Sparkasse.
Aus „persönlichen Gründen" mussten wir das Haus noch vor Bezug verkaufen und haben diesbezüglich am Tag der Besitzübergabe des Hauses vom Bauträger an uns (nur Haus, ohne Stellplätze / Außenanlagen) einen Kaufvertrag zum Verkauf abgeschlossen. Der Kaufpreis ist komplett auf ein Treuhandkonto beim Notar gegangen und sollte vertragsgemäß ausgezahlt werden (u.a. zur Ablösung des Kredits bei der Sparkasse), sobald Voraussetzung für Eigentumsübergang auf die Käufer erfüllt ist (also Eigentumsübergang vom Bauträger auf uns). Der Besitz ist bereits an die Käufer übergegangen, die auch seit August im Haus wohnen.
Nun verzögert sich die Fertigstellung des 2. Stellplatzes nach Aussage des Bauträgers bis mindestens Januar, die anderen Außenanlagen und der 1. Stellplatz wurden im September 2014 übergeben. Im Bauträgerkaufvertrag wurde eine Nutzungsausfallentschädigung für den 2. Stellplatz i.H.v. 2,50€/Tag vereinbart. Die Fertigstellung des 2. Stellplatzes verzögert sich nach Aussage eines MA des Bauträgers über die anderen Außenanlagen hinaus, da über diesen die Zufahrt zu einem anderen Bauobjekt des gleichen Bauträgers erfolgt. Dieses Objekt war von vornherein für einen Baubeginn nach unserem Reihenhaus geplant.
Aufgrund des nicht erfolgten Eigentumsüberganges vom Bauträger an uns (und somit nicht möglicher Ablösung des Kredits bei der Sparkasse) müssen wir nun monatlich weiterhin die Zinsen für unsere Hypothek bedienen, diese liegen natürlich deutlich über der o.g. Nutzungsausfallentschädigung. Gibt es eine Möglichkeit, den Bauträger auf Schadenersatz i.H. der Zinsen zu verklagen, da die Nichtfertigstellung nach meinem Dafürhalten „mutwillig" durch den Bauträger verursacht ist.
Ich hoffe, alle relevanten Informationen erwischt zu haben, und würde mich über eine 1. unverbindliche Einschätzung des Sachverhalts freuen.

criso

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

der Bauträger hat mit Ihnen einen Vertrag. Das Sie zwischenzeitlich an Dritte verkauft haben und zu welchen Bedingungen, geht den Bauträger nichts an.

Für Ihren Schaden ist ein Betrag formuliert. Für diesen Schaden tritt der Bauträger ein. Das Ihnen ein höherer Schaden aus Ihrem Vertrag mit einem Dritten entsteht, ist Ihre Sache. Jedenfalls kauften Sie ursprünglich zur "Selbstnutzung". Der Bauträger musste daraufhin nicht damit rechnen, dass Forderungen aus einem Vertragen mit Dritten entstehen könnten.

Ob es für Sie günstiger gewesen wäre, wenn Ihr Käufer in Ihren Vertrag mit dem Bauträger eingetreten wäre, ist dahingestellt.



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