Bauvoranfrage abgelehnt, Bauantrag bewilligt

20. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
hoxxo
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 3x hilfreich)
Bauvoranfrage abgelehnt, Bauantrag bewilligt

Moin.

Komme aus der Branche, habe aber schlechte Ohren...konnte zuletzt ein Gespräch am Nachbartisch im Speiselokal viertelwegs mitbekommen und war, und genau das war auch der Kern der Story, leicht verwundert über das Vorgehen. Soviel habe ich mitbekommen:
Zog sich wohl schon mehrere Jahre hin. Sollte Hinter oder Nebenland eines Grundstücks in gefragter Lage abgetrennt werden für Verkauf. Bauvoranfrage wurde abgelehnt, zweimal. Daraufhin wurde ein Jurist beauftragt, der darauf drang, daß ein Bauantrag aus der Voranfrage gemacht und eingereicht wurde. Die Einsicht in ein "Strassen- und Wegebuch" oder irgendwie so hat wohl eine Rolle gespielt. Dies führte zu einer Bewilligung. Mehr habe ich nicht mitgeschnitten.

Gibt es nun Gründe, ein Bauantragsverfahren anzustoßen, wenn eine Voranfrage abgelehnt wird? Welche und unter welchen Umständen?

Dank, dank!!



-- Editiert von hoxxo am 20.10.2019 09:22

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Eine BVA befasst sich üblicherweise immer nur mit einigen wenigen konkreten Fragen zu einem Projekt und nicht mit allem, was auch im Zuge eines BA geprüft wird!
Diese einzelnen Punkte sind also evtl aus dem Zusammenhang gerissen bzw. wichtige Infos werden noch nicht geliefert, weil man was übersieht oder irrtümlich denkt, dass das nicht relevant ist bzw. der vom Bauamt schon selbst auf die Idee kommt.
Vielleicht sollte im von Dir genannten Fall ja z.B. nicht das Grundstück geteilt werden, weil dann wg. dem sich dabei ergebenden Baufenster ein vorgesehenes Wegerecht o.ä. nicht mehr ohne weiteres wie geplant durchführbar wäre.
Im Zuge der dann erfolgten Bauantragplanung wurde das aber nun vielleicht erkannt und entsprechend aufgegriffen. Evtl wurde dann auch eine neue Zuwegung eingeplant, für die der Bauherr sich dann auch verpflichtete, diese im Grundbuch eingetragen zu lassen und das obwohl ihm dadurch einige wertvolle qm seines Grundstücks quasi verloren gehen.

Also Du siehst, Möglichkeiten, woran es gelegen haben könnte, gibt es durchaus.

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#2
 Von 
hoxxo
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 3x hilfreich)

es wird sicher so ein, daß ich relevante Details nicht gehört hab bzw einfach zu spät zu lauschen begonnen hab.
Angenommen es wären in beide Anträge mit der gleichen Informationsbrete gestellt, gäbe es dann einen Grund, warum ein Bauantrag laufen sollte, wenn auch eine BVA nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Ich merke, dass selbst wenn Du vielleicht wirklich auch aus der Baubranche kommen solltest, dass Du mit Antragstellung etc aber offenbar überhaupt nicht vertraut bist. ;)
Eine BVA wird nämlich niemals in der selben Breite gestellt und erst recht nicht von der Baubehörde im selben Maße geprüft! Sie dient schlichtweg dazu, einzelne Fragen / Unklarheiten vorab zu klären, um einschätzen zu können, ob etwas wie geplant voraussichtlich durchführbar ist!
Deswegen ist der wichtigste Part im BVA-Formular ja auch der Bereich in dem steht:
"...Hiermit beantrage/n ich/wir für die vorstehend bezeichnete und entsprechend den beigefügten Bauvorlagen dargestellte Baumaßnahme die Beurteilung und Entscheidung über folgende Frage/n:..."

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"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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