Bauvoranfrage genehmigt - aber Gemeinde lehnt Grundstückszufahrt ab?

7. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.05.2016 10:37:50
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauvoranfrage genehmigt - aber Gemeinde lehnt Grundstückszufahrt ab?

Hallo zusammen,

für unser Grundstück haben wir eine positive Bauvoranfrage bekommen, mit Genehmigung des Haus und Zufahrt. Nun haben wir einen Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt bei der Gemeinde gestellt, dieser wurde nun abgelehnt. Wie kann es sein das eine Bauvoranfrage genehmigt inkl. Grundstückszufahrt, und die Gemeinde ablehnt? Wie sollte man nun vorgehen?

Hier der Ablehnungsgrund der Gemeinde:

Ihr Antrag vom XX.XX.2016 zur Herstellung einer Grundstückszufahrt wird nach § 9 Abs. 1 und § 25 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetztes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) versagt.

Danke + Viele Grüße

-- Editier von dudster am 07.05.2016 09:57

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Ist es irgendwie gefährlich, die Zufahrt zu nutzen? Jedenfalls wurde die Genehmigung aus Sicherheitsgründen versagt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 252x hilfreich)

Zitat:
für unser Grundstück haben wir eine positive Bauvoranfrage bekommen


Ich nehme mal an, mit "positive Bauvoranfrage bekommen", meinen Sie, dass Sie einen Vorbescheid nach § 66 LBO von der Baugenehmigungsbehörde erhalten haben.

Zitat:
Wie kann es sein das eine Bauvoranfrage genehmigt inkl. Grundstückszufahrt, und die Gemeinde ablehnt?


Eine Bauvoranfrage wird nicht genehmigt. Stattdessen wird im Vorbescheid über einzelne Fragen des Bauvorhabens entschieden.

Zitat:
Wie sollte man nun vorgehen?


Zunächst sollten Sie sich vergewissern, ob der Vorbescheid wirklich aussagt, dass Sie eine Zufahrt zur Gemeindestraße anlegen dürfen. Beachten Sie, dass es für die verkehrliche Erschließung eines Grundstücks oft ausreicht, dass Zugang zu einer öffentlichen Straße genommen werden kann (§ 5 LBO). Es muss also kein Widerspruch sein, dass das Bauvorhaben genehmigt, eine Grundstückszufahrt aber abgelehnt wird.

In jedem Fall sollten Sie das Gespräch mit der Gemeinde suchen und sich dabei auf den Vorbescheid berufen.

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen