Hallo, habe ein Grundstück in einem Gebiet gekauft, welches seit kurzem mit einer Veränderungssperre belegt ist. Vor Beschluss der Veränderungssperre hat eine andere Person (nicht der Verkäufer) für mein Grundstück eine Bauvoranfrage gestellt. Das Bauvorhaben wurde positiv beschieden. Die Stadt würde heute dem gleichen Bauvorhaben nicht mehr zustimmen. Eine Kopie der positiven Bauvoranfrage liegt mir vor.
Frage: Kann ich mich auf die positive Bauvoranfrage berufen (auch wenn ich sie nicht eingereicht habe) um ein ähnlich gelagertes Vorhaben umzusetzen oder muss ich in irgendeiner Art und Weise die positive Bauvoranfrage vom Antragsteller "erwerben" damit ich auf Basis der Bauvoranfrage einen Bauantrag stellen und bauen kann?
Danke im voraus!
-- Editiert von brunokoop am 14.09.2007 11:37:50
Bauvoranfrage übernehmen?
Verbaut?
Verbaut?
So eine Bauvoranfrage ist geistiges Eigentum des Entwurfsverfassers. D.H. du musst erst diese Pläne erwerben, und könntest, meines Einschätzung nach, diese Planung auch umsetzen.
Zusätzlich sind Fristen zu beachten. Eine Bauvoranfrage ist nicht unbegrenst gültig.
Große Planungsänderungen sind dann auch nicht möglich. Wenn im Bauantragsverfahren festgestellt wird, dass keine Übereinstimmung zur Bauvoranfrage besteht, wird abgelehnt.
Wahrscheinlich macht die Behörde nur für dieses Bauvorhabven dann die Ausnahme. Andere BV sind ausgeschlossen.
Vor Bauantragsstellung, oder Umsetzung immer mit dem Amt absprechen.
Hallo,
eine Bauvoranfrage ist immer an die Person und an das Grundstück gebunden. Eine Frist zur Umsetzung beträgt nach meiner Info max. 5 Jahre.
Meines Wissens ist eine Übertragung nur zwischen Eltern und Kindern übertragbar. War jedenfalls bei meiner Tochter damals so.
Um ganz sicher zu gehen, locker nachfragen kostet nichts und kann aber anschließend viel *Stress* verhindern.
MfG
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