Bauvorbescheid/Bauantrag

9. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
go514828-44
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauvorbescheid/Bauantrag

Hallo, ich habe eine kurze Frage. Sind die Angaben in einer Bauvoranfrage über den danach eingereichten Bauantrag hinaus weiterhin gültig? Es wurden dunkelrote Ziegel im Bauantrag genehmigt, obwohl im Bauvorbescheid naturrote Ziegel vorgeschrieben waren. Im Baubescheid gibt es keinerlei Bezug zum Bauvorbescheid es wird nur der Bauantrag als Grundlage angegeben.
Vielen Dank für die Rückmeldung!




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40956 Beiträge, 6614x hilfreich)

Zitat (von go514828-44):
Es wurden dunkelrote Ziegel im Bauantrag genehmigt, obwohl im Bauvorbescheid naturrote Ziegel vorgeschrieben waren.
Meinst du die Fassade oder die Dachfläche? Also Ziegelsteine oder Dachziegel? Oder meinst du Dachsteine (gefärbter Beton)?

Was in der Baugenehmigung steht, ist bindend. Bei euch heißt das Baubescheid? Welches Bundesland?

Und was hast du alles?
Bauvoranfrage gemacht?
Bauantrag eingereicht?
Bauvorbescheid erhalten?
Baubescheid erhalten?

Abrakadabra--- dunkelrote Ziegel sind verlangt?
die Farbe --naturrot---für Ziegel (ob Wand oder Dach) ist mir nicht bekannt.
Ziegelfarben sind übrigens niemals natürlich.


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#2
 Von 
go514828-44
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo entschuldige, ich ergänze mal kurz...
Wir sind in Bayern. ja es gibt einen Bauvorberscheid (von einer Voranfrage), der besagt, dass Dachziegel in naturrotem Farbton verwendet werden sollen (naturrot steht da tatsächlich). Ich bin auch über den Begriff gestolpert, da wir die Frankfurter Pfanne von Brass bekommen und da gibt es kein naturrot im Sortiment :(
Im Bauantrag stand der Farbton bordeuax. Dazu gab es in der Baugenehmigung auch keine Anmerkung dazu, also kein Veto.

Daher kommt auch meine Frage, ob die Anmerkungen in einem Bauvorbescheid auch weiterhin gültig bleiben, auch wenn diese in der Baugenehmigung nicht aufgeführt sind, bzw. Vorberscheid gar nicht erwähnt wird.

Ich hoffe so ist es ein wenig verständlicher.
Danke dir für deine Antwort!

-- Editiert von go514828-44 am 09.05.2019 10:10

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#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 843x hilfreich)

Wie User #Anami bereits geschrieben hat, sind die Angaben aus der Baugenehmigung für Euch bindend.

Die Bauvoranfrage ist dazu da, Planungssicherheit zu erlangen, wo z.B. baurechtliche oder brandschutzrechtliche Unklarheiten für das Bauvorhaben bestehen.

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#4
 Von 
go514828-44
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40956 Beiträge, 6614x hilfreich)

Zitat (von go514828-44):
Frankfurter Pfanne von Brass
Das sind keine Dachziegel.
Die Firma Braas verkauft Dachsteine (aus Beton, und verschieden geformt und gefärbt.
Bordeaux-Rot ist nicht natur-rot.
Und dunkel-rot ist nicht bordeaux-rot.
https://www.braas.de/produkte/dachsteine/frankfurter-pfanne
Es gibt aber von Braas die Frankfurter Pfanne in Ziegelrot----die Bayern meinen evtl. ein Rot wie natürliche Dachziegel??

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#6
 Von 
go514828-44
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also eigentlich wollte ich mit meinem Beitrag keine Diskussion über Dachziegel/Steine oder die Farbe beginnen. Mir ging es nur um die Gültigkeit von Bauvorbescheid und Baugenehmigung. Aber vielen Dank trotzdem.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40956 Beiträge, 6614x hilfreich)

Das Ärgernis zeigt sich uU erst, wenn die Braas-Steine in X-Farbe kommen und die Baubehörde---nö--- sagt. Nachdem sie schon auf dem Dach liegen.

Die Baugenehmigung = bayr. Baubescheid ist relevant.

Viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
go514828-44
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Na dann müsste ja alles passen. Das Landratsamt hat den Bauantrag mit dunklen Ziegeln/Steinen genehmigt. Und wenn es letztendlich so wie ich das jetzt verstanden habe nur um die Baugenehmigung geht, dann ist alles gut Danke

-- Editiert von go514828-44 am 09.05.2019 15:09

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