BayBO: Dachüberstände bei Bemessung der Grenzbebauung

24. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
SimonSJ
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
BayBO: Dachüberstände bei Bemessung der Grenzbebauung

Eine kurze Frage zur BayBO bezüglich Art. 6 Abstandsflächen, Abstände:
Nach (9) darf die Länge der Grenzbebauung auf dem Grundstück insgesamt nur 15 Meter betragen usw.
Werden bei der Berechnung Dachüberstände mitgerechnet?
In meinem Fall plane ich ein Gartenhaus direkt an der Grenze.
Die Hütte soll mit einem Pultdach ausgestattet werden, bei dem die hohe Seite an der Grenze und die niedrige Seite Richtung mir ist.
Ich würde gerne links und rechts an der Gartenhütte (also ebenfalls direkt an der Grenze entlang) den Dachüberstand so weit wie möglich machen.
Wenn der Dachüberstand als Grenzbebauung mitgezählt wird, habe ich ein Problem :(

Art. 6 (8) regelt zwar, dass Dachüberstände bei der Bemessung der Abstandsflächen nicht mitgerechnet werden, aber es gibt keinen Rückschluss bei der Grenzbebauung

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31917 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von SimonSJ):
In meinem Fall plane ich ein Gartenhaus direkt an der Grenze.
Zitat (von SimonSJ):
Wenn der Dachüberstand als Grenzbebauung mitgezählt wird, habe ich ein Problem :(

Die Gartenhütte mit welcher Breite/Länge Grenze?

Was sagt der Nachbar grundsätzlich?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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