Eine kurze Frage zur BayBO bezüglich Art. 6 Abstandsflächen, Abstände:
Nach (9) darf die Länge der Grenzbebauung auf dem Grundstück insgesamt nur 15 Meter betragen usw.
Werden bei der Berechnung Dachüberstände mitgerechnet?
In meinem Fall plane ich ein Gartenhaus direkt an der Grenze.
Die Hütte soll mit einem Pultdach ausgestattet werden, bei dem die hohe Seite an der Grenze und die niedrige Seite Richtung mir ist.
Ich würde gerne links und rechts an der Gartenhütte (also ebenfalls direkt an der Grenze entlang) den Dachüberstand so weit wie möglich machen.
Wenn der Dachüberstand als Grenzbebauung mitgezählt wird, habe ich ein Problem
Art. 6 (8) regelt zwar, dass Dachüberstände bei der Bemessung der Abstandsflächen nicht mitgerechnet werden, aber es gibt keinen Rückschluss bei der Grenzbebauung
BayBO: Dachüberstände bei Bemessung der Grenzbebauung
24. April 2019
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Frage vom 24. April 2019 | 12:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
BayBO: Dachüberstände bei Bemessung der Grenzbebauung
Verbaut?
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#1
Antwort vom 24. April 2019 | 14:03
Von
Status: Unbeschreiblich (31917 Beiträge, 5624x hilfreich)
ZitatIn meinem Fall plane ich ein Gartenhaus direkt an der Grenze. :
ZitatWenn der Dachüberstand als Grenzbebauung mitgezählt wird, habe ich ein Problem :
Die Gartenhütte mit welcher Breite/Länge Grenze?
Was sagt der Nachbar grundsätzlich?
Und jetzt?
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