Hallo zusammen,
der Nachbar meiner Mutter hat ohne Sie auch nur darüber zu informieren ein Carport über seine Einfahrt gebaut. Diese Einfahrt grenzt direkt an das Grundstück und einen Teil des Gartens meiner Mutter an. Das Carport wurde bündig mit der Grundstücksgrenze gebaut. Es passt wirklich kein Blatt mehr zwischen dem Grundstück und der Seitenwand des Carports.
Als wir bei der Gemeinde anrufen wurde lediglich gesagt, dass Sie darüber nichts wüssten und es somit auch keine Baugenehmigung gibt. Er wisse aber nicht ob das überhaupt nötig ist bei einem kleineren Carport. Ich schätze die Breite auf 4m, die Länge auf 5m und die höhe auf circa 3m. Die Aussage auf der Gemeinde war dann noch, dass man jetzt eh nichts mehr machen könne, zurück würde das nie gebaut werden. Wenn man klagt, kann es sein, dass der Nachbar eine kleine Strafe zahlt, mehr passiert aber nicht.
Ist das wirklich so? Das wundert mich doch sehr. Leider kann ich keine Bilder einfügen, um den Fall klarer zu schildern.
Würde mich freuen, wenn mir jemand noch weitere Optionen aufzeigen könnte.
Vielen herzlich Dank, wie immer!
-- Editiert von go549118-39 am 17.12.2020 19:51
Hier ein Bild. Rechts von dem Carport liegt das Grundstück meiner Mutter. Direkt rechts von der Aussenwand.
https://photos.app.goo.gl/koSsavjPp17Eapys9
-- Editiert von go549118-39 am 17.12.2020 20:08
Bayern - Carport direkt an Grundstücksgrenze erlaubt?
17. Dezember 2020
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Frage vom 17. Dezember 2020 | 19:43
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 5x hilfreich)
Bayern - Carport direkt an Grundstücksgrenze erlaubt?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 18. Dezember 2020 | 08:40
Von
Status: Schüler (271 Beiträge, 115x hilfreich)
ZitatAls wir bei der Gemeinde anrufen :
Ist die Gemeinde auch Baugenehmigungsbehörde?
Gibt es einen Bebauungsplan?
ZitatIch schätze die Breite auf 4m, die Länge auf 5m und die höhe auf circa 3m. :
Damit dürfte es sich nach Art. 57, Absatz 1, Nr. 1, Buchstabe b, BayBO um ein genehmigungsfreies Vorhaben handeln.
ZitatIst das wirklich so? :
Nein, das ist nicht so.
ZitatWürde mich freuen, wenn mir jemand noch weitere Optionen aufzeigen könnte. :
Der Carport ist zwar genehmigungsfrei, so dass die Gemeinde oder die Baugenehmigungsbehörde tatsächlich bis jetzt nichts damit zu tun hatte. Wenn aber die im Bild erkennbare Grenzgarage länger als 4m ist, die Grenzbebauung insgesamt also nun 9m überschreitet, so verstößt das Vorhaben gegen Art. 6, BayBO. Ob die maximale Höhe von 3m bezogen auf das Baugrundstück eingehalten wurde, stelle ich zusätzlich noch in Zweifel. Dabei handelt es sich um eine nachbarschützende Vorschrift, die das pflichtgemäße Ermessen der Behörde zum Einschreiten auf 0 reduziert; die Behörde muss also tätig werden, wenn der in seinen Rechten Verletzte dies anzeigt.
Zunächst solltest Du Dir aber die Frage stellen, ob der Carport dort wirklich stört und ob sich ein Streit mit dem Nachbarn wirklich lohnt. Bei zweimal "Ja" kannst Du bei der Baugenehmigungsbehörde den Sachverhalt schriftlich schildern und um Einleitung eines ordnungsbehördlichen Verfahrens bitten.
#2
Antwort vom 26. Dezember 2020 | 10:02
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 280x hilfreich)
Und was stört Deine Mutter nun daran? Die Garage steht auch auf der Grundstücksgrenze, ein Baum steht vor dem Carport.ZitatHier ein Bild. Rechts von dem Carport liegt das Grundstück meiner Mutter. Direkt rechts von der Aussenwand. :
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