Bebauung Aussenbezirk abgelehnt

18. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bepoint
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bebauung Aussenbezirk abgelehnt

Hallo

wir haben vor 7 Jahren ein Haus im Aussenbezirk gekauft,in der Zwischenzeit drei Kinder bekommen(also insg jetzt 4),und würden nun gerne anbauen,auf 188 qm(von ca 90),genehmigt werden "dürfen" wohl nur 176qm,ausserdem würde unsere Planung den Ursprung verändern(wegen Gauben,die auf der anderen Dachseite auch schon vorhanden sind) und wir würden eine Splittersiedlung fördern!!Daas verstehe ich nicht,wir wohnen doch schon hier und fördern nicht???(zumal unser Dorf eh total zersplittert ist,es liegen nur ungefähr 50% aller Häuser im geschlossenen Bereich)
Ausserdem würden öffentliche Interessen über unseren stehen,was bedeutet das?Hat man Chancen über einen Widerspruch doch noch eine Genehmigung zu bekommen?Und was für Gründe müßte man anführen?

Und eins noch: Die schon vorhandene Gaube ist wohl ohne Baugenehmigung vor X Jahren eingebaut worden,hat die nun Bestandsrecht?Oder können wir dafür nachträglich Ärger bekommen?

Vielen Dank schonmal

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Mittlerweile sind die Ämter in dieser Beziehung sehr "genau" geworden.
Es liegt dran wie wichtig euchdas ist.
Ich würde mir den Architekten suchen, der am meisten mit den Ämtern zu tun hat, und den dann fragen, ob er Erfolg in der Sache sieht.
Er hat ein Gespür für die Verwaltung und für die Durchsetzbarkeit.

Ansonsten seh ich da schwarz, und die widerrechtlich gebaute Gaube muss im Ernstfall weichen. Aber so "hart" sind die meisten Ämter dann doch nicht.

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#2
 Von 
Bepoint
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Gaube wurde nicht von uns eingebaut,sondern vom Vorbesitzer,auch dann müßte man evtl abreissen?Wir hab das Haus ja so gekauft....?(ohne die Gaube hätten wir Badezimmer...)
Ohje ist das alles bürokratisch und unfair....

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
Die Gaube wurde nicht von uns eingebaut,sondern vom Vorbesitzer,auch dann müßte man evtl abreissen?

Wenn das Amt das verfügt ja. Sonst macht das eine Firma die das Amt auf eure Kosten beauftragt.


Der Tipp mi dem Architekten ist gar nicht so schlecht, die kennen die Sachbearbeiter/Beamten vor Ort und wissen was man durchbekommt und wie ...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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