Bebauung auf Sondernutzungsrecht ohne Genehmigung

8. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
willigode
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Bebauung auf Sondernutzungsrecht ohne Genehmigung

Hallo, wir haben hier sieben Parteien im Haus, alles Eigentumswohnungen.Einer mit Sondernutzungsrecht für den Garten. So der mit dem Garten, hat auf dem Grundstück einen ehemaligen überdachten Fahradständer ohne Baugenehmigung ausgebaut zu einem Badezimmer (Wände mit Fenster und Türe nach aussen), Dach isoliert, Stromleitungen,Gasleitung, wie auch Zu und Abwasserrohre gelegt.Des weiteren hat er an zwei Stellen in der Wohnung Türdurchgänge an tragenden Wänden gemacht(eine um ins Bad zu kommen, was er angebaut hat.).Den Holzboden rausgemacht und Estrich mit Fußbodenheizung gelegt.Er wohnt Erdgeschoss. Da drunter sind Keller und Waschküchenräume. So ich denke mal das er keine tragende Wände beschädigen darf, wie auch anbauen um die Wohnung zuvergrössern (Badezimmer ist ja Garten mit Sonder- nutzungsrecht). Des weiteren traut man sich nicht in den Keller wegen dem Estrich (Angst das die Decke einstürzt). Somit kommt hinzu, das er im Treppenhaus seine Eingangstüre zu gemacht hat, das nur noch eine Wand zu sehen ist.Seine Haupteingangstüre ist dann seine Garten- und Terrassentüre.Er muß vier türen öffnen, wenn er in seine Wohnung will.Wer weiß was man gegen diesen Mann unternehmen kann.Denn unser Hausverwalter ist uns leider keine große Hilfe. Ach ja, er ist noch nicht einmal Eigentümer, sondern ein anderer hält seinen Kopf für ihn hin. Bin für jede Aufkärung und Hilfe dankbar.




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 135x hilfreich)

Ist mir rätselhaft, wie es überhaupt soweit kommen konnte.

Da baut einer eine "halben Haus" und keiner von Euch reklamiert???

Baulich Veränderungen müssen einstimmig beschlossen werden.

Er hat zwar Sondernutzungsrecht am Garten, muss ihn aber auch als Garten benutzen.

Ich schätze mal, da hilft nur noch klagen.

Aber da lass ich mal die Fachleute ran ;)

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2942x hilfreich)

Freundlichen Anruf beim Bau- und Ordnungsamt. Mitteilung, da hat einer illegal gebaut. Die werden prüfen und entsprechendes veranlassen.
Überlegen, ob man sich einen neuen Verwalter sucht, denn er müßte entsprechend gegen den Eigentümer der Wohnung vorgehen, wenn er von Eigentümern darauf angesprochen wird, das Umbauten in solchem Maße vorgenommen werden.
Veränderungen an tragenden Wänden auch innerhalb eines Sondereigentums muss einstimmig beschlossen werden. Veränderungen zum Treppenhaus sind bauliche Veränderungen, auch hierzu muss es einen einstimmigen Beschluss geben.
Prüfen, ob Sondernutzungsrecht entzogen werden kann.

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#3
 Von 
willigode
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

So viel ich gelesen habe kann man im das Sondernutzungsrecht nicht endziehen es steht in der TE.Bauamt will es schriftlich von uns haben.Verwalter wird wohl gehn müssen wenn er nichts unternimmt. Der nicht Eigentümer will wenn die Türe im Treppenhaus wieder hin muss nur eine blende drauf machen.

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#4
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 135x hilfreich)

Nein, das Sondernutzungsrecht kann man keinem entziehen, aber die Art der Nutzung.

Wenn jemand ein Sondernutzungsrecht an einem Parkplatz hat, darf er darauf parken oder auch nicht parken. Er darf daraus aber nicht einfach ein Blumenbeet machen.

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#5
 Von 
guest-12322.08.2010 11:43:30
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt TE, in denen festgelegt ist, daß das Sondernutzungsrecht entzogen werden kann, etwa wenn der Nutzer einen Gartenanteil nicht ordnungsgemäß pflegt (was auch immer das genau heißen mag...).

Also: mal in die TE schauen, vielleicht gibt dir das eine Handhabe.

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#6
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 135x hilfreich)

@sweethome: Zeig mir mal eine.

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#7
 Von 
willigode
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Also in unsere TE steht es nicht drin.Ich seh es wohl so ausgehen, das der Verwalter sich nicht durchsetzen wird, weil er wohl Angst vor diesen Typen hat. Wir ihn dann, sowieso absetzen werden und dann wohl klagen müssen. Weil dieser Mensch alles dafür tun wird, das es so bleibt. Das wird kein Zucker schlecken werden!!! Da die Gemeinschaft keine Rechtsschutz hat! Nur vereinzelte Eigentümer und das bringt glaub ich nicht viel, oder???

-- Editiert von willigode am 10.09.2004 21:40:53

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#8
 Von 
guest-12322.08.2010 11:43:30
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@Gaertner: zwar nicht die TE selbst, aber aus der Gemeinschaftsordnung (Anlage zur TE) "meiner" WEG:

"Das alleinige Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche kann durch Mehrheitsbeschluß der Eigentümerversammlung entzogen werden, wenn der Sondernutzungsberechtigte auch nach schriftlicher Aufforderung in angemessener Frist nicht für die ordnungsgemäße Pflege und Instandhaltung seiner Nutzungsfläche sorgt."

Ist im hier beschriebenen Fall ja (leider) nicht gegeben.

-- Editiert von sweethome am 10.09.2004 22:32:31

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#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2942x hilfreich)

hallo Willigode,
was ist denn das für ein Bauamt, das nicht tätig wird, wenn einer illegal baut? Und wenn die es schriftlich haben wollen, na, dann setzt doch einen Brief auf.
Übrigens habt ihr als Eigentümer kein Rechtsverhältnis mit dem Mieter sondern nur mit dem entsprechenden Eigentümer. Dieser müßte zuerst aufgefordert werden, bauliche Veränderungen zurück zu nehmen, die nicht mit einstimmigen Beschluss erlaubt worden sind. Den Verwalter würde ich anschreiben und darauf hinweisen, dass es zu seinen Aufgaben gehört, Beschwerden von Eigentümern gegen einen anderen Eigentümer nachzugehen. Vielleicht hilft ja der Wink mit Haftungsfragen.

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#10
 Von 
willigode
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Wird alles in die Wege geleitet. Schriftlich zum Bauamt, Verwalter bekommt es schriftlich, wo er sich drum zu kümmern hat. Ansonsten wird er abgesetzt. Werde euch dann weiter davon unterrichten. Fortsetzung folgt !

-- Editiert von willigode am 12.09.2004 22:58:22

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