Vor ca. 1 Jhar pachteten wir ein an unser Grundstück anschließendes Gemeindegrundstück. Im Pachtvertrag wurde dies als Erweiterung unserer Grünfläche ausgeschrieben und eine feste Bebauung ausgeschlossen. Nun haben wir ein Gartenhaus (3x3m) mit Freisitz (3x3m) unbefestigt!! darauf gebaut und dies auch bei einer Ortsbesichtigung vor Baubeginn angezeigt. Darauf erhielten wir ein mündliches ok. Nun droht die Gemeinde aufgrund von Nachbarschaftsbeschwerden mit Kündigung des Pachtvertrages. Welche Möglichkeiten habe ich?
Bebauung öffentlicher Grünfläche
29. Mai 2012
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Frage vom 29. Mai 2012 | 12:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bebauung öffentlicher Grünfläche
Verbaut?
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#1
Antwort vom 29. Mai 2012 | 20:32
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
gar keine!
Die Bebauung ist nicht Rechtmäßig! Wenn sie nicht entfernt wird kann Gekündigt werden...
#2
Antwort vom 29. Mai 2012 | 22:05
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39854x hilfreich)
quote:
Darauf erhielten wir ein mündliches ok.
Niemals ohne etwas schriftliches mit dem Bau beginnen.
Ansonsten müsste man sich mal den Vertrag genauer ansehen.
Wenn jedoch eine feste Bebauung (bauliche Anlage, die aus eigener Schwere auf dem Baugrund ruht) rechtskräftig ausgeschlossen wurde, dann muss die Anlage wohl weichen.
quote:
Nun haben wir ein Gartenhaus (3x3m) mit Freisitz (3x3m) unbefestigt!! darauf gebaut
Das schwebt also oder steht auf Rädern? Oder steht es doch fest auf dem Boden?
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