Das Pech scheint mich zu verfolgen, denn mein neues zuhause wird schon wieder in Frage gestellt durch folgende Konstellation:
Mein jetziges bebautes Grundstück hat eine Gesamttiefe von 75 m und schließt dort an eine Straße an, die nur einseitig bebaut ist. Mein Grundstück selbst und meine benachbarten Grundstücke sind somit an der rückwärtig vorbeiführenden Straße allesamt unbebaut und in diesem Bereich bisher als Erholungsgebiet ausgewiesen. Nunmehr soll aus diesem Erholungsgebiet ein Baugebiet gemacht werden, wobei die Mehrheit der Anlieger, ca. 75 %, für dieses Baugebiet zustimmt. Das Problem für mich und weitere Anlieger, die mit den restlichen 25 % betroffen sind, ist die Tatsache, dass der Bebauungsplanvorentwurf vorsieht, dass die rückwärtige neue Grundstücksgrenze bzw. Bebauungsplangrenze genau 5 m hinter meinem Wohnhaus bzw. 2 m hinter meiner Terrasse enden soll. Was sich die Bauplaner dabei gedacht haben, ist mir unerklärlich. Klar ist, dass ich gegen diesen Bebauungsplan Einspruch einlegen werde. Meine Frage geht dahin, ob Aussichten vorhanden sind, diesen Bebauungsplan zu kippen, da mein unmittelbarer Nachbar, der dasselbe Problem hat, bereits einen Rechtsanwalt konsultiert hat und dieser der Meinung sein soll, dass wir kaum eine Chance hätten, mit einem Einspruch Erfolg zu haben.
mfg. neusel
Bebauungsplan-Vorentwurf
Verbaut?
Verbaut?
Ob Ihr eine Chance habt, gegen den Bebauungsplan vorzugehen, kann ich leider nicht beurteilen.
Aber so ganz verstehe ich das Problem noch nicht. Trotz Bebauungsplan bleibt das Grundstück doch Dein Grundstück. Ob Du darauf überhaupt baust, liegt doch alleine in Deiner Hand.
Mit dem Bebauungsplan ergibt sich doch kein Zwang, dort zu bauen oder diesen Grundstücksteil an einen Bauwilligen zu verkaufen.
Oder beeinträchtigt es Dich bereits, wenn Dein Nachbar im Rahmen des Bebauungsplanes bauen würde?
Daneben ist die Bebauungsplangrenze nicht das Gleiche, wie die Baugrenze. Du musst daher wohl kaum damit rechnen, dass in 2m Abstand zur Terrasse in Zukunft ein Haus gebaut werden darf.
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