Ich habe folgendes Problem:
Vor 20 Jahren wurde an einem alten Haus,ein zweites angebaut.
Das 2. Haus wurde längsseits an die Vorderfront gesetzt.
Grundstück war genügend vorhanden,aber der Bebauungsplan gab es nicht anders her.
Dieses wurde an einem Kind,als Vorrauserbe vermacht.
Jetzt starb das Elternteil und das alte Haus bekamen zwei andere Geschwister.
Die möchten das Haus gerne verkaufen.Es gibt auch sehr viele Interessenten,aber alle möchten gerne,das alte Haus abreißen und dort neu bauen.
Das 2. Haus hätte dann längsseits keine Schutzmauer,sprich es fehlt die Verklinkerung.
Meine Frage ist,wer müßte dafür aufkommen?
Obendrein hat sich jetzt,über den Bebauungsplan herrausgestellt,daß die Grundstücke zu Haus 1+2, Bebauungstechnisch als eins angesehen werden müssen.
Was heißt das den jetzt?
Müssen die Besitzer von Haus1+Haus2,bautechnisch alles absprechen?
Können die neuen Besitzer zu Haus 1,ohne Genehmigung von Besitzer zu Haus 2 nichts verändern und umgekehrt genauso?
Vielleicht weiß jemand,wie man dieses Problem bewerkstelligen sollte.
Im Vorraus schon mal Danke.
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Bebauungsplan
Verbaut?
Verbaut?
Wieviele Grundbuchblätter gibt es: gibt es für Haus 1 und Haus 2 jeweils ein eigenes Grundbuchblatt, oder gibt es nur ein gemeinsames Grundstück, auf dem beide Häuser stehen und alle Besitzer gemeinsam eingetragen sind?
Falls es bisher für Haus 1 kein eigenes Grundbuchblatt gibt, sollte man vor einem Kauf dafür sorgen. Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. das gesamte Grundstück wird in zwei Teile geteilt, auf Teil 1 steht Haus 1, und auf Teil 2 steht Haus 2. Weil beide Häuser direkt aneinander gebaut sind, verläuft die Grenze mitten durch die gemeinsame Mauer. Dabei muß darauf geachtet werden, das zu jedem Haus ausreichend viel Grundstücksfläche gehören muß. Die Vorgaben hierfür stehen vermutlich im Bebauungsplan. Sollte dies aufgrund des Zuschnitts des Gesamtgrundstücks nicht möglich sein, kann man das Problem eventuell mit einer 'Vereinigungsbaulast' lösen.
2. Alternativ könnte man eine Aufteilung gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz machen, d.h. das Grundstück gehört allen gemeinsam, und für Haus 1 und Haus 2 wird Sondereigentum begründet.
Da die ganze Angelegenheit ziemlich kompliziert ist, sollte man sich hier auf jeden Fall fachlichen Rat holen, z.B. bei einem Notar.
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-- Editiert joebeuel am 06.09.2012 08:57
Danke für die Antwort.
Aber ich glaube,ich habe mich nicht präzise genug ausgedrückt.(Es ist halt schwierig)
Die Grundstücke sind schon geteilt.
In Teil 1+ Teil 2 und die Grenze verläuft genau durch die Mitte.Es gibt also zwei Grundbuchblätter.
Und was ich meinte, glaube ich, ist die "Vereinigungsbaulast".
Aber was heißt das jetzt genau?
Wie verhält es sich,wenn Haus 1 abgerissen wird,da Haus 2 keine Klinkermauer hat?
Und wer muss das bezahlen,oder kann der eine Besitzer ohne die Zustimmung des anderen,gar nichts machen?
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-- Editiert nixda00 am 06.09.2012 11:46
-- Editiert nixda00 am 06.09.2012 11:46
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bei einer Vereinigungsbaulast muss auch das neue Haus an dein Haus Grenzen.
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