Bebauungsplan ändern lassen - 15 Jahre alt

3. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Minili
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bebauungsplan ändern lassen - 15 Jahre alt

Hallo,

Wir haben ein ganz spezielles Problem. Mein Mann und ich wohnen mit seinen Eltern in einem Haus. Es ist Eigentum seiner Eltern, auf einem über 3000qm großen Grundstück. Vor ca 15 Jahren wurde im Bebauungsplan beschlossen, dass der obere Teil des Grundstücks „Grünfläche" ist. Die Großeltern meines Mannes wohnten zu der Zeit noch in diesem Haus. Der Großvater hatte sich ein bisschen mit der Stadt angelegt, weil er kein Grund abgeben wollte, um eine neue Straße bauen zu lassen (entlang des Grundstücks). Für die Großeltern war es also klar „mit dem Grundstück passiert nichts mehr, das Haus steht und der Rest bleibt frei".
Nun hat sich die Situation natürlich geändert. Wir würden nun gerne auf dem Grundstück bauen und ein ca 1000qm großes Grundstück „abteilen". Die Gemeinde findet das toll, dass wir als junge Familie hier bleiben möchten. Die Stadt allerdings sagt, dass wir bei der Erstellung des Bebauungsplan Widerspruch hätten einlegen müssen. Allerdings wusste damals noch niemand, dass es so kommt, wie es jetzt ist. Wir wissen nun nicht was wir noch machen sollen.
Die Schwiegereltern werden nun auch nicht jünger und wären froh, sie hätten weniger Arbeit mit dem Grundstück und wir hätten natürlich ein wunderschönes großes Grundstück für die Kids, für wenig Geld.

Habt ihr Tipps, was wir unternehmen können?

Schöne Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Minili):
Die Gemeinde findet das toll, dass wir als junge Familie hier bleiben möchten. Die Stadt allerdings sagt, dass wir bei der Erstellung des Bebauungsplan Widerspruch hätten einlegen müssen.

Irgendwie widersprüchlich?



Zitat (von Minili):
Habt ihr Tipps, was wir unternehmen können?

Es wäre zu prüfen, ob man denn eine Ausnahmegenehmigung bekommen könnte.
Alternativ gäbe es nur die Änderung des Bebauungsplans durch die Gemeinde.

Beides ist weder ein Selbstläufer noch einfach.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Minili
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Minili):
Die Gemeinde findet das toll, dass wir als junge Familie hier bleiben möchten. Die Stadt allerdings sagt, dass wir bei der Erstellung des Bebauungsplan Widerspruch hätten einlegen müssen.

Irgendwie widersprüchlich?


Klingt widersprüchlich, ist es aber leider nicht. Wir sind ein Teilort, also die Gemeinde, und die Stadt hat eben das Bauamt etc. Unser Bürgermeister hat auch schon versucht mit den Verantwortlichen beim Bauamt zu sprechen. Er wurde angefahren, was ihm einfällt, sich für uns einzusetzen...

Wie könnten wir denn den Antrag auf Ausnahmegenehmigung begründen? Die Nachbarn hätten nix dagegen, das wissen wir, eine zum Grundstück gehörende Zufahrt zur Straße gibt es auch schon. Ins Ortsbild würde es auch passen, da direkt ein Neubaugebiet anschließt.

Gibt es Erfahrungen, wie lang Bearbeitung einer Ausnahmegenehmigung dauert? Denn eine Änderung des Bebauungsplan zieht sich über Jahre, wie ich gelesen habe.

-- Editiert von Minili am 04.10.2017 09:12

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Einen kompletten Neubau entgegen dem Bebauungsplan über eine Ausnahmegenehmigung genehmigt bekommen halte ich für utopisch.

Wenn Ihr dort bauen wollt, dann bleibt Euch nichts anderes übrig als eine Änderung des Bebauungsplanes zu erwirken.

Zitat:
Denn eine Änderung des Bebauungsplan zieht sich über Jahre, wie ich gelesen habe.


Wenn der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren geändert werden kann, dann hält sich das in Grenzen. Da aber auf Seiten der Stadt gar keine Bereitschaft vorhanden zu sein scheint, den Bebauungsplan zu ändern, muss man sich schon genau überlegen, ob man den Kampf aufnehmen will.

Ich würde dabei auch nicht ausschließen, dass das jetzt eine Retourkutsche für die Weigerung des Opas ist, einen Grundstücksteil für eine neue Straße abzugeben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb548359-7
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Gab es eine Entscheidung in diesem Fall? Wir wohnen in Hamburg und stehen vor einem ähnlichen Problem.

Danke un liebe Grüße.

0x Hilfreiche Antwort

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