Hallo zusammen,
Unswar geht es darum das ich eine Grünfläche gekauft habe (2000m2) mit einem Bebauungsplan für eine Kleingartenanlage.
Die Fläche fängt genau dort an wo der Ortsende Schild hängt also im aussenbereich
Vor ca 30 Jahren wurde eine Kleingartenanlage errichtet (90 Gartenhäuser), der aber nicht so gebaut wurde wie es geplant war, heisst also die haben irgentwo aufgehört zu bauen Zaun gezogen fertig, es sollte irgendwann weiter gebaut werden was jedoch nicht zu Stande gekommen ist und über die Jahre die Fläche hinter dem Zaun als Weide genutzt wurde, aber der Bebauungsplan gillt immer noch.
Diese Fläche wurde wegen Erbteilung versteigert und da es einen B-plan gibt wurde der Wert vom Gutachter 3x höher gesetzt, somit habe ich 35000€ bezahlt.
Nun war ich beim Bauamt um mich zu informieren ob ich da etwas hinstellen darf, weil ich die Fläche als Garten nutzen will.
Laube, Gewächshaus Geräteschuppen oder halt ein Gartenhaus.
Die Antwort heisst Nein, weil es im aussenbereich ist.
Der B-plan interessiert die nicht, und das ich da soviel Geld reingesteckt habe auch nicht.
Der Vorstand von der Kleingartenanlage sagt das die nichts mit meiner Fläche zutuen haben.
Den Gutachter habe ich auch angerufen und die sache geschildert und gefragt warum er den Wert so hoch gesetzt hat, er meinte das die Fläche ein B-plan hat und dies sogar noch auf der HomePage Seite der Stadt Neuss so dargestellt ist.
Nun stehe ich da und weiß nicht in welche Richtung.
Bebauungsplan noch gültig?
Verbaut?
Verbaut?
Ein B-Plan gilt bis er aufgehoben ist.
Ich würde mich erstmal bei der Stadt/Gemeinde und beim Planungsamt des Landreises erkundigen, wie die das sehen. Der B-Plan ist eine Satzung der Stadt/Gemeinde und die hat die Planungshoheit.
WEIL es einen gültigen B-Plan gibt, war das Grundstück teurer?Zitatund da es einen B-plan gibt wurde der Wert vom Gutachter 3x höher gesetzt, somit habe ich 35000€ bezahlt. :
ZitatGrünfläche gekauft habe (2000m2) :
In deinem Landkreis kostet Grünland also 17,50€/qm? Oder ist das der Preis für (Klein)Gartenland?Zitatsomit habe ich 35000€ bezahlt. :
Mit 2000qm ist das schon ein ziemlich großer Kleingarten, findest du nicht auch? Im Allgemeinen sind Kleingärten ca. 200 bis 450 qm groß. Auch in Neuss.
Du hast wie andere auch, leider erst gekauft und dann gefragt, was dort geht.ZitatNun war ich beim Bauamt um mich zu informieren ob ich da etwas hinstellen darf, :
Warum machen Leute sowas HINTERHER ? Dann stehen sie eben da...so wie du.
Das kann nicht sein. Der B-Plan besteht doch, sagst du.ZitatDer B-plan interessiert die nicht, :
Da wurde von wem das Land als Weideland genutzt? Hat es jemand als Weideland im Außenbereich gekauft? Wer steht im Grundbuch? Hast du dich inzwischen schon als Eigentümer eintragen lassen?Zitatüber die Jahre die Fläche hinter dem Zaun als Weide genutzt wurde, :
Kennst du die Unterschiede der Grundstücksarten?
Weideland---Grünfläche---Ackerland--- Gartenland---Bauland
Wer hat das Gutachten beauftragt?ZitatDiese Fläche wurde wegen Erbteilung versteigert :
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Ja weil es ein B-plan gibt ist die Fläche teurer.
Im Gutachten steht:
„Aufgrund der Darstellung im B-plan ist jedoch eine Höherwertigkeit aufgrund der begünstigen Nutzung als Kleingartenanlage auszugehen.
Insofern ist eine gesonderte Kaufpreisanalyse durchzuführen."
„Die Nutzungsart der Bewertungsfläche ist im Liegenschaftsbuch als Ackerland angegeben. Aktuell wird die Fläche als Grünland genutzt. Die Darstellung im FNP sowie im B-plan sieht eine Nutzung als Grünfläche für die Naherholung im Zusammenhang mit der umliegenden Kleingartenanlage vor."
„Die Flächen liegen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans 249 und sind in diesem als Grünfläche ausgewiesen. Im B-plan sind 114 parzellierte Kleingartenanlagen dargestellt, (doch keine 90) die sich auch über die Flurstücke 130-132 erstrecken (also meine Flächen)
Details zum Bau eines Vereinsheims ist nach dem B-plan, regelt die textliche Festsetzung des Plans."
Nein Grünland kostet keine 17,50€
Damals wo diese Fläche noch komplett als Ackerland benutzt wurde, wurde es parzelliert die bis zu mitte meiner Flurstücke durchgeht, wie schon erwähnt kam es nicht soweit, ob die jetzt dort aufgehört haben weil die nachfrage nicht so hoch war oder der damalige Besitzer sich dagegen gestellt hat weiss ich nicht.
Die restlichen Flächen haben der Stadt gehört.
Es gibt dort einen Pferdehalter der die Flächen als Pferdeweide benutzt, die Flächen gehören der Stadt und er hat sie gepachtet, schon seit langer Zeit.
Ich bin schon seit einem Jahr im Grundbuch eingetragen.
Das Gutachten wurde vom Amtsgericht beauftragt, weil es um einen Streitfall um die Erbschaft ging.
Und die Fläche 2000qm hast du von wem gekauft?ZitatEs gibt dort einen Pferdehalter der die Flächen als Pferdeweide benutzt, die Flächen gehören der Stadt und er hat sie gepachtet, schon seit langer Zeit. :
Und wo steht im B-Plan etwas von Außenbereich?
Zitat:Und die Fläche 2000qm hast du von wem gekauft?ZitatEs gibt dort einen Pferdehalter der die Flächen als Pferdeweide benutzt, die Flächen gehören der Stadt und er hat sie gepachtet, schon seit langer Zeit. :
Und wo steht im B-Plan etwas von Außenbereich?
Die Fläche habe ich beim Amtsgericht ersteigert.
Aussenbereich weil die Fläche nach dem Ortsausgang Schild anfängt,
also nach dem letzten Haus.
So wurde es mir auch von der Dame im Rathaus gesagt.
Zitat:Aussenbereich weil die Fläche nach dem Ortsausgang Schild anfängt,
Wenn es für die Fläche einen Bebauungsplan gibt, dann kann es kein Außenbereich sein. Das Ortsausgangsschild definiert regelmäßig nicht den Beginn des Außenbereichs.
Aber die gehört nicht dem Pächter mit den Pferden?ZitatDie Fläche habe ich beim Amtsgericht ersteigert. :
Das ist Unfug.ZitatAussenbereich weil die Fläche nach dem Ortsausgang Schild anfängt, :
Das Ortseingangs-oder Ortsausgangsschild hat nichts mit einem gültigen B-Plan zu tun.
Das musst du falsch verstanden haben oder du solltest nicht fragen, sondern schreiben.ZitatSo wurde es mir auch von der Dame im Rathaus gesagt. :
Ich habe einen Bekannten, der wohnt ca. 50 m vor dem Ortsausgangsschild seines Dorfes. Eigentlich IM Ort.
Aber er wohnt im Außenbereich nach B-Plan, darf nichts bauen, nur wohnen im Bestand.
Genau, es war eine andere person, zwar hatte der Pächter diese Fläche kostenlos mitbenutzt aber als ich es gekauft habe, habe ich es umzäunt und raus war er.Zitat:Aber die gehört nicht dem Pächter mit den Pferden?ZitatDie Fläche habe ich beim Amtsgericht ersteigert. :
Das ist Unfug.ZitatAussenbereich weil die Fläche nach dem Ortsausgang Schild anfängt, :
Das Ortseingangs-oder Ortsausgangsschild hat nichts mit einem gültigen B-Plan zu tun.
Aha
Das musst du falsch verstanden haben oder du solltest nicht fragen, sondern schreiben.ZitatSo wurde es mir auch von der Dame im Rathaus gesagt. :
Ich habe einen Bekannten, der wohnt ca. 50 m vor dem Ortsausgangsschild seines Dorfes. Eigentlich IM Ort.
Aber er wohnt im Außenbereich nach B-Plan, darf nichts bauen, nur wohnen im Bestand.
erst hieß es bis 30m3 darf ich was machen und danach meinte Sie nöö doch nicht weil aussenbereich.
Am besten würde ich zu einem Anwalt gehen aber die Rechtsschutzversicherung übernimmt es nicht und ich kenne mich in dieser sache nicht gut aus.
Oder selber einen Brief schreiben, könntest du oder ein anderer evtl einen Musterbrief schreiben.
Hier ein Foto vom Ort, meine Fläche habe ich mit rot markiert.
https://ibb.co/8mkv5XF
-- Editiert von Fordmann am 11.05.2019 02:50
Ich sag doch: Nicht so viel fragen und labern---- Antrag schreiben. Abwarten.Zitaterst hieß es bis 30m3 darf ich was machen und danach meinte Sie nöö doch nicht weil aussenbereich. :
Nö, ich nicht. Das ist verboten. Ich bin kein Anwalt.ZitatOder selber einen Brief schreiben, könntest du oder ein anderer evtl einen Musterbrief schreiben :
Du hast alle Angaben, du weißt, was du willst, du kannst das mit der Überschrift *Antrag* auch zu Papier bringen.
Soll das der B-Plan sein? Dieser Plan ist nicht lesbar, alles verschwommen.
B-Pläne haben Nummern. Und textliche Festsetzungen. Beides wäre wichtig. Mit der Nummer findet man den auch noch im Internet. So wie der Gutachter auch.
Zitat:Soll das der B-Plan sein? Dieser Plan ist nicht lesbar, alles verschwommen.
Sieht aus wie der Auszug aus dem Flächennutzungsplan.
Ja das müsste der B-plan sein, ja der war unscharf.
Hier müsste es besser sein http://karten.neuss.de/class/karten/bplan2006/bplaene/249.pdf
Von 1976, also doch viel älter.
Dann werde ich wohl versuchen einen Antrag,s Brief zu schreiben.
Sollte ich es zum Bauamt senden oder wo anders hin.
Ich lese aus dem B-Plan heraus, dass da das Planzeichen für "Dauerkleingärten" ist und eine Fläche für allgemeines Wohngebiet (WA).
Wo soll jetzt das Problem sein, ein Gartenhäuschen zu bauen?
Ich würde eine Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt/Bauamt Landkreis einreichen.
Das ist kein Außenbereich im Sinne § 35 BauGB
.
Das Alter des B-Plans ist egal. Er wurde seitdem nicht geändert.
Ich kann auch nicht erkennen, dass deine Fläche im Außenbereich liegen würde.
Ich meine, den Antrag musst du zum Bauamt der Stadt Neuss schicken.
Deine Fläche liegt im Stadtgebiet und im B-Plan 249.
Viel Glück!
Dann werde ich erstmal einen Antrag schreiben.
Danke
Achso, ja, wenn es die Stadt ist, muss der Antrag zum Bauamt der Stadt. Mein Fehler da oben.
Hallo nochmals,
Nun habe ich eine Antwort bekommen, wie schon fast erwartet negativ
https://www.bilder-upload.eu/bild-fd8480-1582111537.jpeg.html
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