Bebauungsplan noch gültig?

9. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fordmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Bebauungsplan noch gültig?

Hallo zusammen,
Unswar geht es darum das ich eine Grünfläche gekauft habe (2000m2) mit einem Bebauungsplan für eine Kleingartenanlage.
Die Fläche fängt genau dort an wo der Ortsende Schild hängt also im aussenbereich

Vor ca 30 Jahren wurde eine Kleingartenanlage errichtet (90 Gartenhäuser), der aber nicht so gebaut wurde wie es geplant war, heisst also die haben irgentwo aufgehört zu bauen Zaun gezogen fertig, es sollte irgendwann weiter gebaut werden was jedoch nicht zu Stande gekommen ist und über die Jahre die Fläche hinter dem Zaun als Weide genutzt wurde, aber der Bebauungsplan gillt immer noch.

Diese Fläche wurde wegen Erbteilung versteigert und da es einen B-plan gibt wurde der Wert vom Gutachter 3x höher gesetzt, somit habe ich 35000€ bezahlt.

Nun war ich beim Bauamt um mich zu informieren ob ich da etwas hinstellen darf, weil ich die Fläche als Garten nutzen will.
Laube, Gewächshaus Geräteschuppen oder halt ein Gartenhaus.
Die Antwort heisst Nein, weil es im aussenbereich ist.
Der B-plan interessiert die nicht, und das ich da soviel Geld reingesteckt habe auch nicht.
Der Vorstand von der Kleingartenanlage sagt das die nichts mit meiner Fläche zutuen haben.

Den Gutachter habe ich auch angerufen und die sache geschildert und gefragt warum er den Wert so hoch gesetzt hat, er meinte das die Fläche ein B-plan hat und dies sogar noch auf der HomePage Seite der Stadt Neuss so dargestellt ist.

Nun stehe ich da und weiß nicht in welche Richtung.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Ein B-Plan gilt bis er aufgehoben ist.
Ich würde mich erstmal bei der Stadt/Gemeinde und beim Planungsamt des Landreises erkundigen, wie die das sehen. Der B-Plan ist eine Satzung der Stadt/Gemeinde und die hat die Planungshoheit.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Fordmann):
und da es einen B-plan gibt wurde der Wert vom Gutachter 3x höher gesetzt, somit habe ich 35000€ bezahlt.
WEIL es einen gültigen B-Plan gibt, war das Grundstück teurer?
Zitat (von Fordmann):
Grünfläche gekauft habe (2000m2)
Zitat (von Fordmann):
somit habe ich 35000€ bezahlt.
In deinem Landkreis kostet Grünland also 17,50€/qm? Oder ist das der Preis für (Klein)Gartenland?
Mit 2000qm ist das schon ein ziemlich großer Kleingarten, findest du nicht auch? Im Allgemeinen sind Kleingärten ca. 200 bis 450 qm groß. Auch in Neuss.

Zitat (von Fordmann):
Nun war ich beim Bauamt um mich zu informieren ob ich da etwas hinstellen darf,
Du hast wie andere auch, leider erst gekauft und dann gefragt, was dort geht.
Warum machen Leute sowas HINTERHER ? Dann stehen sie eben da...so wie du.
Zitat (von Fordmann):
Der B-plan interessiert die nicht,
Das kann nicht sein. Der B-Plan besteht doch, sagst du.
Zitat (von Fordmann):
über die Jahre die Fläche hinter dem Zaun als Weide genutzt wurde,
Da wurde von wem das Land als Weideland genutzt? Hat es jemand als Weideland im Außenbereich gekauft? Wer steht im Grundbuch? Hast du dich inzwischen schon als Eigentümer eintragen lassen?

Kennst du die Unterschiede der Grundstücksarten?
Weideland---Grünfläche---Ackerland--- Gartenland---Bauland
Zitat (von Fordmann):
Diese Fläche wurde wegen Erbteilung versteigert
Wer hat das Gutachten beauftragt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Fordmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja weil es ein B-plan gibt ist die Fläche teurer.

Im Gutachten steht:
„Aufgrund der Darstellung im B-plan ist jedoch eine Höherwertigkeit aufgrund der begünstigen Nutzung als Kleingartenanlage auszugehen.
Insofern ist eine gesonderte Kaufpreisanalyse durchzuführen."

„Die Nutzungsart der Bewertungsfläche ist im Liegenschaftsbuch als Ackerland angegeben. Aktuell wird die Fläche als Grünland genutzt. Die Darstellung im FNP sowie im B-plan sieht eine Nutzung als Grünfläche für die Naherholung im Zusammenhang mit der umliegenden Kleingartenanlage vor."

„Die Flächen liegen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans 249 und sind in diesem als Grünfläche ausgewiesen. Im B-plan sind 114 parzellierte Kleingartenanlagen dargestellt, (doch keine 90) die sich auch über die Flurstücke 130-132 erstrecken (also meine Flächen)
Details zum Bau eines Vereinsheims ist nach dem B-plan, regelt die textliche Festsetzung des Plans."

Nein Grünland kostet keine 17,50€

Damals wo diese Fläche noch komplett als Ackerland benutzt wurde, wurde es parzelliert die bis zu mitte meiner Flurstücke durchgeht, wie schon erwähnt kam es nicht soweit, ob die jetzt dort aufgehört haben weil die nachfrage nicht so hoch war oder der damalige Besitzer sich dagegen gestellt hat weiss ich nicht.
Die restlichen Flächen haben der Stadt gehört.

Es gibt dort einen Pferdehalter der die Flächen als Pferdeweide benutzt, die Flächen gehören der Stadt und er hat sie gepachtet, schon seit langer Zeit.

Ich bin schon seit einem Jahr im Grundbuch eingetragen.

Das Gutachten wurde vom Amtsgericht beauftragt, weil es um einen Streitfall um die Erbschaft ging.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Fordmann):
Es gibt dort einen Pferdehalter der die Flächen als Pferdeweide benutzt, die Flächen gehören der Stadt und er hat sie gepachtet, schon seit langer Zeit.
Und die Fläche 2000qm hast du von wem gekauft?

Und wo steht im B-Plan etwas von Außenbereich?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Fordmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Fordmann):
Es gibt dort einen Pferdehalter der die Flächen als Pferdeweide benutzt, die Flächen gehören der Stadt und er hat sie gepachtet, schon seit langer Zeit.
Und die Fläche 2000qm hast du von wem gekauft?

Und wo steht im B-Plan etwas von Außenbereich?


Die Fläche habe ich beim Amtsgericht ersteigert.

Aussenbereich weil die Fläche nach dem Ortsausgang Schild anfängt,
also nach dem letzten Haus.
So wurde es mir auch von der Dame im Rathaus gesagt.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Aussenbereich weil die Fläche nach dem Ortsausgang Schild anfängt,


Wenn es für die Fläche einen Bebauungsplan gibt, dann kann es kein Außenbereich sein. Das Ortsausgangsschild definiert regelmäßig nicht den Beginn des Außenbereichs.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Fordmann):
Die Fläche habe ich beim Amtsgericht ersteigert.
Aber die gehört nicht dem Pächter mit den Pferden?
Zitat (von Fordmann):
Aussenbereich weil die Fläche nach dem Ortsausgang Schild anfängt,
Das ist Unfug.
Das Ortseingangs-oder Ortsausgangsschild hat nichts mit einem gültigen B-Plan zu tun.
Zitat (von Fordmann):
So wurde es mir auch von der Dame im Rathaus gesagt.
Das musst du falsch verstanden haben oder du solltest nicht fragen, sondern schreiben.

Ich habe einen Bekannten, der wohnt ca. 50 m vor dem Ortsausgangsschild seines Dorfes. Eigentlich IM Ort.
Aber er wohnt im Außenbereich nach B-Plan, darf nichts bauen, nur wohnen im Bestand.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Fordmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Fordmann):
Die Fläche habe ich beim Amtsgericht ersteigert.
Aber die gehört nicht dem Pächter mit den Pferden?

Genau, es war eine andere person, zwar hatte der Pächter diese Fläche kostenlos mitbenutzt aber als ich es gekauft habe, habe ich es umzäunt und raus war er.

Zitat (von Fordmann):
Aussenbereich weil die Fläche nach dem Ortsausgang Schild anfängt,
Das ist Unfug.
Das Ortseingangs-oder Ortsausgangsschild hat nichts mit einem gültigen B-Plan zu tun.

Aha

Zitat (von Fordmann):
So wurde es mir auch von der Dame im Rathaus gesagt.
Das musst du falsch verstanden haben oder du solltest nicht fragen, sondern schreiben.

Ich habe einen Bekannten, der wohnt ca. 50 m vor dem Ortsausgangsschild seines Dorfes. Eigentlich IM Ort.
Aber er wohnt im Außenbereich nach B-Plan, darf nichts bauen, nur wohnen im Bestand.



erst hieß es bis 30m3 darf ich was machen und danach meinte Sie nöö doch nicht weil aussenbereich.

Am besten würde ich zu einem Anwalt gehen aber die Rechtsschutzversicherung übernimmt es nicht und ich kenne mich in dieser sache nicht gut aus.

Oder selber einen Brief schreiben, könntest du oder ein anderer evtl einen Musterbrief schreiben.

Hier ein Foto vom Ort, meine Fläche habe ich mit rot markiert.

https://ibb.co/8mkv5XF

-- Editiert von Fordmann am 11.05.2019 02:50

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Fordmann):
erst hieß es bis 30m3 darf ich was machen und danach meinte Sie nöö doch nicht weil aussenbereich.
Ich sag doch: Nicht so viel fragen und labern---- Antrag schreiben. Abwarten.
Zitat (von Fordmann):
Oder selber einen Brief schreiben, könntest du oder ein anderer evtl einen Musterbrief schreiben
Nö, ich nicht. Das ist verboten. Ich bin kein Anwalt.
Du hast alle Angaben, du weißt, was du willst, du kannst das mit der Überschrift *Antrag* auch zu Papier bringen.

Soll das der B-Plan sein? Dieser Plan ist nicht lesbar, alles verschwommen.
B-Pläne haben Nummern. Und textliche Festsetzungen. Beides wäre wichtig. Mit der Nummer findet man den auch noch im Internet. So wie der Gutachter auch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Soll das der B-Plan sein? Dieser Plan ist nicht lesbar, alles verschwommen.


Sieht aus wie der Auszug aus dem Flächennutzungsplan.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#11
 Von 
Fordmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Ich lese aus dem B-Plan heraus, dass da das Planzeichen für "Dauerkleingärten" ist und eine Fläche für allgemeines Wohngebiet (WA).
Wo soll jetzt das Problem sein, ein Gartenhäuschen zu bauen?
Ich würde eine Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt/Bauamt Landkreis einreichen.
Das ist kein Außenbereich im Sinne § 35 BauGB .

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Das Alter des B-Plans ist egal. Er wurde seitdem nicht geändert.
Ich kann auch nicht erkennen, dass deine Fläche im Außenbereich liegen würde.

Ich meine, den Antrag musst du zum Bauamt der Stadt Neuss schicken.
Deine Fläche liegt im Stadtgebiet und im B-Plan 249.

Viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Fordmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann werde ich erstmal einen Antrag schreiben.

Danke :)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Achso, ja, wenn es die Stadt ist, muss der Antrag zum Bauamt der Stadt. Mein Fehler da oben.

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#16
 Von 
Fordmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
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