Der Bebauungsplan lässt im Mischgebiet nur 2 Wohnungen pro Gebäude zu und so steht es auch in der Bauakte.
In der Teilungserklärung ist jedoch die Rede von 11 Wohnungen und da muss doch auch das Bauamt vorgestellt sein? Mann kann doch nicht was aufteilen was baurechtlich nie genehmigt wurde? Wo ist der Fehler im Verfahren passiert? Und was kann man machen um das auszulösen und rechtlich korrekt zu gestalten?
Bebauungsplan und Abgeschlossenheitsgenehmigung stimmen nicht überein
Verbaut?
Verbaut?
Man könnte mit dieser Teilungserklärung bei der zuständigen Behörde (Baugenehmigungsbehörde) nachfragen.ZitatUnd was kann man machen :
Man könnte einen Kenntnisreichen fragen, ob B-Plan und Teilungserklärung evtl. doch übereinstimmen?
Man könnte die Behörde um Auskunft fragen, ob es zur Baugenehmigung Ausnahmen gab und wo diese nachzulesen sind.
Man könnte, falls man Eigentümer einer der 11 Wohnungen ist, einen TOP zur ETV einbringen.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt iaR der Verkäufer der Wohneinheit dem Käufer.
Hi Anami, da hab ich bereits getan.
Laut Bauakte sind 6 Wohnungen zulässig, da es offenbar wegen 3 Eingänge als 3 Gebäude gilt.
Zwei Wohnungen haben Einzelbauanträge, da sie einige Male ungenutzt wurden von Gewerbe in Wohnraum ( Mischgebiet)
B Plan und Teilungserklärungen weißen in jeden Fall eine Differenz von 5 Wohnungen auf.
Jede Wohnung hat andere Eigentümer, das meiste sind einfach gestrickte Landwirte die keine Ahnung von Baugenehmigungen haben und auch nicht kooperieren.
Macht es Sinn mir einfach Einzelgenehmigungen zu beschaffen ohne Rücksicht auf den Rest der Eigentümer?
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Schön wäre es, wenn der Sachverhalt verständlich dargelegt wird.
Die Situation scheint ja nicht neu zu sein.
https://www.123recht.de/forum/weg-wohnungseigentum-immobilien/Duerfen-Wohnungseigentuemer-aus-einer-WE-zwei-machen-__f588445.html
Wo liegt also jetzt das Problem?
P.S.: Einmal Korrekturlesen vor dem senden wäre auch schön
Das Problem liegt darin, das ich nicht weiß wie ich das Problem lösen kann
ZitatDas Problem liegt darin, das ich nicht weiß wie ich das Problem lösen kann :
Da könnte eine strukturierte Darstellung der Ausgangssituation und die Formulierung einer Frage helfen.
Nach Lesen deines früheren Problem-Threads kannst du das Problem der mehreren Mieter/Eigentümer wohl nicht lösen, in dem du B-Plan und TE usw. vergleichst.Zitatdas ich nicht weiß wie ich das Problem lösen kann :
Oder geht es wieder um eine ganz andere Wohnung?
Was willst du denn erreichen?
Dass aus 11 Wohnungen 2 werden?
Dass aus 3 Gebäuden 1Haus mit 2 Wohnungen wird?
Sorry dann waren meine Fragen wohl nicht konkret genug
Frage 1
1. wie konnte es dazu kommen?
2. macht es Sinn für meine Wohnungen jetzt einfach Einzelgenehmigungen zu beantragen im Nachgenehmigungverfahren
3. was hätte das für Folgen für mich? Für die anderen?
4. was könnte passieren wenn man nichts macht? Also Kopf in den Sand stecken zb?
Ja.Zitatda muss doch auch das Bauamt vorgestellt sein? :
Kann man schon. Könnte sich aber um einen Fehler handeln.ZitatMann kann doch nicht was aufteilen was baurechtlich nie genehmigt wurde? :
Diese Frage kann hier nicht beantwortet werden, es sei denn, Du legst das gesamte Verfahren hier offen.ZitatWo ist der Fehler im Verfahren passiert? :
Ich würde beim Grundbuch anfangen. Zur Eintragungsbewilligung gehört ein Aufteilungsplan, der von der Baugenehmigungsbehörde oder einem öffentlich-bestelltem Sachverständigen unterschrieben ist und die Abgeschlossenheitsbescheinigungen. Diesen Plan kann man dann mit den genehmigten Bauvorlagen abgleichen. Und die genehmigten Bauvorlagen kann man mit der Realität abgleichen.ZitatUnd was kann man machen um das auszulösen und rechtlich korrekt zu gestalten? :
Das kommt darauf an, welche Ziele Du verfolgst.ZitatMacht es Sinn mir einfach Einzelgenehmigungen zu beschaffen ohne Rücksicht auf den Rest der Eigentümer? :
Hier nicht beantwortbarZitat1. wie konnte es dazu kommen? :
Ja, wenn Deine Wohnungen nicht genehmigt sind.Zitat2. macht es Sinn für meine Wohnungen jetzt einfach Einzelgenehmigungen zu beantragen im Nachgenehmigungverfahren :
s. 1.Zitat3. was hätte das für Folgen für mich? Für die anderen? :
s. 1., da noch gar nicht aufgeklärt ist, ob irgendetwas und, wenn ja, was illegal ist.Zitat4. was könnte passieren wenn man nichts macht? Also Kopf in den Sand stecken zb? :
Das :
Zitat Ich würde beim Grundbuch anfangen. Zur Eintragungsbewilligung gehört ein Aufteilungsplan, der von der Baugenehmigungsbehörde oder einem öffentlich-bestelltem Sachverständigen unterschrieben ist und die Abgeschlossenheitsbescheinigungen. Diesen Plan kann man dann mit den genehmigten Bauvorlagen abgleichen. Und die genehmigten Bauvorlagen kann man mit der Realität abgleichen.zitatende
Hab ich schon komplett gemacht
1. Grundbücher sind da, alle 11
2. Abgeschlossenheitsbescheinigung auch komplett und korrekt mit 11 Wohnungen
3. dieses stimmt nicht mit den Bauvorlagen überein ( nur 6 Wohnungen statt 11
4. stimmt auch nicht mit der Realität überein, denn faktisch sind es sogar 12 Wohnungen
Nochmal gefragt: Was willst du erreichen bzw. was ist dein Ziel?
Dass Eintragungen grundsätzlich geändert werden können, ist wohl unbestritten.
Das geht eher als ein Umbau/Rückbau auf 1 Gebäude mit 2 WE. Vor allem, wo sollen die Bewohner der *überflüssigen/falschen* WE dann hin?
Es geht um deine Wohnungen---> wohnst du denn bereits in einer? Oder sind sie vermietet?
Vielleicht gar nichts?Zitat4. was könnte passieren wenn man nichts macht? :
Und warum hast Du dann die Baugenehmigungsbehörde nicht mit dem Widerspruch des von ihr gestempelten Aufteilungsplanes und den von ihr gestempelten Bauvorlagen konfrontiert und um Stellungnahme gebeten?ZitatHab ich schon komplett gemacht :
Mein Ziel ist, das entweder ich meine Wohnungen einzelne genehmigen lasse und ich mich nicht darum kümmere, was die anderen machen.
Das wäre zwar für mich das beste, da hätte ich aber Angst, dass das Folgen hätte für die anderen.
Wie es dazu kam, habe ich bereits gestern im Laufe des Tages herausgefunden:
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die Baugenehmigung durchlaufen bei uns zwei völlig verschiedene Behörden.
Dh als die Abgeschlossenheitsbescheinigung erstellt wurde, die als Folge die 11 Grundbücher hatte, wurde zwar die Abgeschlossenheit überprüft und genehmigt, jedoch nicht die Baurechtliche Seite, da es sich um ein Bestandsgebäude handelt und da ist das erstmal so nicht unbedingt üblich.
Eure frage war, warum ich das ändern möchte:
Es ist im Prinzip vergleichbar, als wenn jemand in seinen Familienhaus, welches schon 2 WE hat den Keller oder den Dachboden ausbaut und vermietet: machen zwar viele, ist aber nicht erlaubt ( es sei denn der B Plan sieht sowas vor) und könnte teuer werden.
Spätestens dann aber, wenn diese Wohnungen mal verkauft werden soll, gibt es ein Problem, nämlich die fehlende Genehmigung.
Da ich vorhabe irgendwann mal meine Wohnungen zu verkaufen, die dort in der Anlage sind, möchte ich das in Ordnung bringen.
Weiß aber nicht wie.
Für eine Wohnung habe ich eine Einzelgehnehmigung. Meine Idee wäre, für die andere Wohnung auch eine Einzelgehnemigung zu beantragen.
Meine Sorge: das das Bauamt dadurch veranlasst wird, mal durchzuzählen wieviel Wohnungen dort eigentlich so sind und tatsächlich verlangt, das Wohnungen zusammen gelegt werden, die zur Zeit alle verschiedene Eigentümer gehören?
Frage: ist diese Sorge berechtigt?
Zweite Frage: Was könnte ich stattdessen machen?
Viele schreiben hier: nichts, einfach laufen lassen, keine schlafenden Hunde wecken.
Das geht nicht, denn dann ist ein Verkauf später ausgeschlossen. Ich war leider so doof und hab nicht in die Bauakte geschaut.
Jetzt sieht es anders aus, im Falle eines Verkaufes würde ich um das Problem wissen.
Die zweite Möglichkeit wäre natürlich, alle 11 Wohnungen nachgenehmigen zu lassen. Das würde niemals aber gelingen, da folgende Probleme dem Bauamt ein Dorn im Auge sind
1. zu wenig Parkplätze, nur einer pro Wohnung
2. zu wenig Abstellfläche, nicht eine Wohnung hat die erforderlichen 6 qm, einige Wohnungen habe gar nichts
3. zu kleine Wohnungen, so 35 qm, auch das schließt der B Plan aus, selbst Einliegerwohnungen müssen mindestens 50 qm haben ( Dorf halt)
4..zu viele Problemmieter die im Dorf Schwierigkeiten machen
So hab ich jetzt alle Fragen beantwortet? Wenn nicht fragt bitte nach, denn ich glaube hier sind einige die mir helfen könnten
Ich lese heraus, dass es keinen akuten Handlungsbedarf für dich als Eigentümerin gibt. Du könntest beide Behörden anschreiben und eine Stellungnahme fordern. Vermutlich wird man dir antworten, nachdem beide Behörden sich kurzgeschlossen haben.ZitatDa ich vorhabe irgendwann mal meine Wohnungen zu verkaufen, die dort in der Anlage sind, möchte ich das in Ordnung bringen. :
Je nach Antwort könnte es weiter gehen.
WAS wurde dir WANN genehmigt?ZitatFür eine Wohnung habe ich eine Einzelgehnehmigung. :
Wir kennen deine Behörden und ihren Umgang mit Genehmigungen nicht. Im allerschlimmsten Fall (der hier gern skizziert wird) könnte es Rückbauverfügungen geben. Die betroffenen Eigentümer könnten sich dagegen wehren. Dass eine Dorfbehörde in Zeiten des allg. Wohnungsmangels sowas entscheidet und evtl. durchsetzt, halte ich für wenig realistisch.ZitatFrage: ist diese Sorge berechtigt? :
Es gibt auch Bußgeldverfahren als mildere *Strafe* für falsche Genehmigungen bzw. falsche/unzulässige Bauwerke.
Es gibt auch nachträgliche Änderungen in Plänen/ Unterlagen, quasi per Federstrich.
So absolut, dass kein Verkauf möglich ist, sehe ich das nicht.ZitatDas geht nicht, denn dann ist ein Verkauf später ausgeschlossen. Ich war leider so doof und hab nicht in die Bauakte geschaut. :
zu 1: wie viele Park-/Stellplätze am/fürs Haus gibt es jetzt?
zu 2: Wo erscheint die 6 qm-Forderung?
zu 3: Nach B-Plan mind. 50 qm WF?
-Von wann ist dieser B-Plan?
-Und wo liest du diese qm-Zahl ?
-Wann wurde dieses Bestandsgebäude zu 12 WE umgebaut?
zu 4: Du schreibst, sowohl Bauamt als auch Mieter hätten was zu meckern... wer möchte was nicht?
p.s.
Nicht nur in unserer Gegend werden zB intensiv seit ca. 8-10 Jahren in Gemeinden mit Platz und Bedarf Bestandsgebäude umgebaut, tw. als Sozialwohnungen, tw. als altersgerechte WE. Und meist auch mit Änderungen der WE-Zahl, d.h. mehrere kleinere WE für 1-2Personen. B-Pläne werden dafür geändert, 1. bis x. Änderung.
Vielen Dank
Also ist es das beste, wenn ich einfach gar nichts mache?
Ich habe jetzt die Bauakte hier.
Es ist so das 6 Wohnungen im Anbau genehmigt sind.
Die anderen 5 Wohnungen sind in der Bauakte einfach als „ Bestandswohnungen" aufgeführt und gekennzeichnet.
Was auch immer das baurechtlich bedeutet, denn gebaut worden sind alle 11 zeitgleich
Keine Ahnung. Du musst schon selbst entscheiden, was du in dieser Sache unternimmst.ZitatAlso ist es das beste, wenn ich einfach gar nichts mache? :
Und Antworten auf die 5 Fragen musst du auch nicht geben. Ich dachte, dadurch klärt sich evtl. der neblige Hintergrund der ganzen Aktion oder dein vermeintlicher Irrtum auf...
Welche Fragen hab ich denn noch nicht beantwortet?
zu 1: wie viele Park-/Stellplätze am/fürs Haus gibt es jetzt?
zu 2: Wo erscheint die 6 qm-Forderung?
zu 3: Nach B-Plan mind. 50 qm WF?
-Von wann ist dieser B-Plan?
-Und wo liest du diese qm-Zahl ?
-Wann wurde dieses Bestandsgebäude zu 12 WE umgebaut?
zu 4: Du schreibst, sowohl Bauamt als auch Mieter
Diese Fragen sind alle nicht mehr relevant. Mittlerweile hab ich festgestellt das die 6 Wohnungen die genehmigt sind die kleinen Wohnungen mit den Problemmietern ohne Stellplätze sind.
Das ist also tatsächlich alles in Ordnung.( ich habe eben erst die Bauakte vollständig erhalten)
Nicht in Ordnung sind fehlende Baugenehmigung für Wohnung 7-11. die gibt es nicht, obwohl zeitgleich mit Wohnung 1-6 erstellt.
Wohnung 7-11 sind als Bestandswohnungen eingezeichnet. Was auch immer das heissen mag.
Nun frage ich mich, wieso haben Wohnungen 1-6 eine Baugenehmigung, Wohnung 7-11 nicht.
Ich erkenne keinen Unterschied in den Wohnungen, es ist nicht schlüssig. Alle sind im Jahr 1997-1998 errichtet worden
Ganz einfach. 5 Wohnungen waren bereits vorhanden. Nämlich in dem Bestandsgebäude von 1930, das hier umgebaut wurde.ZitatEs ist so das 6 Wohnungen im Anbau genehmigt sind. :
Die anderen 5 Wohnungen sind in der Bauakte einfach als „ Bestandswohnungen" aufgeführt und gekennzeichnet.
Was auch immer das baurechtlich bedeutet, denn gebaut worden sind alle 11 zeitgleich
P.S.: Wie wäre es, solche Informationen auch hier zu posten und nicht auf alle möglichen Foren zu verteilen?
Sorry ich hatte die Bauakte erst gestern vollständig erhalten.
Für mich als Laie ist es schwierig zu erkennen welche Dinge wichtig sind und welche nicht.
Die Bestandswohnungen 7-11 und die genehmigten Wohnungen 1-6 sind zeitgleich errichtet worden.
Alle 11 befinden sich in einen Bestandsgebäude, welche vorher Gewerbe war.
Die noch offene Frage wäre:
Hätte es denn für Wohnungen 7-11 nicht auch irgendwann mal eine Genehmigung geben müssen? Eine Brandschutzverordnung? Eine Statik? Wohnung 7 und 8 zb sind oben, es sieht aus, als wenn es mal ein Dachboden war.
Die Treppe nach oben ist gruselig und ich kann mir nicht vorstellen, dass alleine die Treppe den Verordnungen von 1998 entspricht.
Auch finde ich es seltsam, das es keine Statik geben musste.
Es gibt allerdings einen B Plan wie ich gestern erfahren habe, der grundsätzlich schon mal 2 Wohnungen zulässt pro Gebäude. Könnte das evtl eine Erklärung sein für fehlende Genehmigungen Wohnung 7 und 8?
Dann mein Vorschlag:ZitatFür mich als Laie ist es schwierig zu erkennen welche Dinge wichtig sind und welche nicht. :
Wenn du soweit bist und deine WE verkaufen willst, lass das einen versierten Makler machen.
Bis dahin: Mach nichts und vor allem nicht die Pferde scheu. Und denk bitte an die Fristen für Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf.
hätte-hätte--- ist jetzt momentan alles nicht relevant.ZitatHätte es denn :
Ja ok wenn ihr alle meint man braucht nichts machen dann ist ja gut
Einen Makler hatte ich bereits zwecks Verkauf, der sagte mir auch ich müsste vorher die Bauakte in Ordnung bringen.
Wie, das weiß ich jetzt zwar immer noch nicht aber danke fürs helfen
Und wo liest du das nun? Deine Lesefunktions-Einstellung ist defekt, oder?ZitatJa ok wenn ihr alle meint man braucht nichts machen dann ist ja gut :
Ach, interessant... so ganz am Ende.ZitatEinen Makler hatte ich bereits zwecks Verkauf, :
Ganz ehrlich? Was soll das jetzt? Ich hab hier all eure Fragen beantwortet und trotzdem hat mir niemand geschrieben, wie ich das Problem lösen kann oder zumindest angehen kann.
Ich denke ich werde hier auch keine hilfreiche Antwort mehr bekommen
Nö, du hast keine Fragen beantwortet, mit dessen Antworten man sich evtl vllt. uU der Problemlösung nähern könnte... und hast mit deiner Schilderung noch immer nicht für Klarheit in dieser komplexen Angelegenheit gesorgt.ZitatIch hab hier all eure Fragen beantwortet und trotzdem hat mir niemand geschrieben, wie ich das Problem lösen kann oder zumindest angehen kann. :
Könnte sein, oder auch nicht. Man hat ja hier keinerlei Einsicht in B-Plan, in TE, in Kaufverträge, in Bauakten usw.ZitatHätte es denn ... :
zB. Sind ausgebaute DG eine sehr beliebte und oft auch zulässige Methode, Wohnraum ohne Flächenverbrauch zu schaffen. Treppenverordnungen und Brandschutzverordnungen müssen nicht in der Bauakte liegen. Die sind auch nicht im B-Plan und im notariellen Wohnungskaufvertrag und nicht in der TE zu finden.
Wo die Statik für den Umbau des Bestandsgebäudes liegt, könnte vermutlich die zuständige Baugenehmigungsbehörde beantworten. Dass für jede Wohneinheit eine separate Statik nötig wäre, ist eher selten.
Ok das ist ja schon mal eine einigermaßen hilfreiche Antwort.
Danke dir.
Ich habe die komplette Bauakte, den B Plan und die Abgeschlossenenheitbescheinigung hier.
Wenn noch Fragen offen sind für eine evtl etwa komplexere Antwort, kann ich das raussuchen und hier posten.
Aber es sind etwa 500 Seiten, bitte habe Verständnis, das ich nicht alles hier einfach so posten kann.
Eine Genehmigung für das Bestandsgebäude gibt es nicht, das ist im Moment meine größte Sorge quasi.
Obwohl ich schon mal ein sehr altes Haus hatte ohne Genehmigung.
Es ist gar nicht Gang und gebe das Häuser, die vor 1945 so errichtet sind, alle Genehmigungen haben.
Jedenfalls kann man faktisch sagen, das es für Wohnungen 7-11 keine Genehmigungen gibt, sie aber in der Bauakte auftauchen
Und zwar
1. in der Abgeschlossenenheitsgenehmigung
2. in der Baugenehmigung für Wohnung 1-6 als Bestandswohnungen
Die noch offene Frage ist:
Genügt das oder muss ich etwas unternehmen?
Wohnungen 7 und 8 sind zb in einer ehemaligen Gewerbehalle oben errichtet worden.
Da drunter sind keine Wohnungen, sondern Abstellplätze.
Woher weiß ich also das Statik und Brandschutz ausreicht?
Die Treppe ist eher so eine Treppe wie man sie früher hatte, schmal, eng, sehr sehr steil. Die entspricht bestimmt nicht den Anforderungen von 1998
Woher weiß ich, dass das nicht Probleme macht, wenn da einer stürzt?
Oder wenn es dort brennt und es keine Fluchtwege gibt?
Ein Gebäude aus 1930? Da ist es sehr wahrscheinlich, dass es dazu keinerlei Unterlagen mehr gibt. Deshalb "Bestandsschutz".ZitatEine Genehmigung für das Bestandsgebäude gibt es nicht, das ist im Moment meine größte Sorge quasi. :
Immer noch falsch.ZitatJedenfalls kann man faktisch sagen, das es für Wohnungen 7-11 keine Genehmigungen gibt, sie aber in der Bauakte auftauchen :
Statt in einem Forum zu fragen, such Dir einen Architekten und einen Anwalt für Baurecht ...
Ganz toll. Und was steht drin? Logisch, dass wir hier nicht 500 Seiten ---lesen und prüfen---und dann noch Problemlösung A,B,C oder lieber D herzaubern können. Was denkst du eigentlich, wo du hier bist?ZitatIch habe die komplette Bauakte, den B Plan und die Abgeschlossenenheitbescheinigung hier. :
Es ist fast alles offen und lässt sich hier nicht schließen/lösen/beantworten. Wenn der Makler sich schon alles angeschaut hat und die Bauakte für *nicht o.k.* hielt, dann wäre je nach Eiligkeit und Zielstellung ein versierter Fachanwalt evtl. die richtige Adresse.ZitatWenn noch Fragen offen sind :
Der B-Plan wird sowieso o.k. sein und TE, Kaufvertrag und AB vermutlich auch.
Es gibt zig verschiedene Genehmigungen für Gebäude, welche suchst du als Eigentümerin 2er Wohnungen in einem umgebauten Bestandsgebäude?ZitatEine Genehmigung für das Bestandsgebäude gibt es nicht, das ist im Moment meine größte Sorge quasi. :
Für WAS soll denn WAS genügen?ZitatGenügt das oder muss ich etwas unternehmen? :
Warum musst DU denn das wissen?ZitatWoher weiß ich also das Statik und Brandschutz ausreicht? :
Oder doch. Was steht in der *Treppen-Anforderung* von 1998?ZitatDie entspricht bestimmt nicht den Anforderungen von 1998 :
Woher? Keine Ahnung, wie man das jetzt als WE-Eigentümerin schon wissen kann. Wenn da was passiert, erfährt man vermutlich was von der Versicherung oder der Feuerwehr oder dem Geschädigten selbst, falls man zum Kreis der evtl. Verantwortlichen gehören könnte.ZitatWoher weiß ich, dass das nicht Probleme macht, wenn da einer stürzt? Oder wenn es dort brennt und es keine Fluchtwege gibt? :
p.s.
In meiner Stadt ist letztes Jahr jemand von seinem Balkon in der 4.Etage (einfach) übers Geländer gefallen. Weder der Eigentümer des Hauses noch der Vermieter dieser Wohnung noch der ursprüngliche Ersteller des Gebäudes noch die Firma, die seinerzeit nach Sanierung/Umbau die Balkongeländer installierte, haben sich vor >Zig Jahren Sorgen wegen evtl. Probleme gemacht und keiner war verantwortlich zu machen. Wurde alles von allen möglichen Stellen geprüft. Den Letzten, den hier die Hunde hätten beißen können, wäre höchstens der Geländerbauer gewesen---aber auch der war *sauber*---Alle schlafen längst wieder ruhig.
Und jetzt?
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Jetzt Anwalt dazuholen.
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