Wir wollen ein Haus Bj. 1920 kaufen. Der Kaufvertragsentwurf des Notars liegt mir jetzt vor.
Darin steht:
Dem Käufer ist bekannt, dass sich die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude im Jahre 1920 errichtet und seitdem nicht mehr in der grundlegenden Bausubstanz erneuert wurden .
Folgendes steht aber im Expose des Verkäufers:
Das Haus wurde 2011 grundlegend renoviert. Es wurden zwei Bäder eingebaut, die Gasbrennwerttherme wurde 2016 erneuert .
Von mir selbst festgestellt wurde :
Die Fassade wurde vor nicht langer Zeit mit Ziegeln verblendet , das Dach und der Schornstein wurden ebenfalls erneuert vor ca. 15 Jahren. Fenster sind doppelt verglast, wie Türen ca. 15 Jahre) und Fußböden (10 Jahre) sind in den letzten Jahren auch erneuert worden.
Eine übergroße Garage ist vor ca. 15 Jahren erstellt worden.
Wie ist in diesem Falle der Passus im Vertragsentwurf zu bewerten ?
Begriff: Grundlegende Bausubstanz bei Kauf eines gebrauchten Hauses
Verbaut?
Verbaut?
Kommt darauf an, wie weit das Expose des Verkäufers mit in den Kaufvertrag einbezogen wurde und was genau mit "grundlegend renoviert" gemeint ist, wie das vom Käufer definiert wurde.ZitatWie ist in diesem Falle der Passus im Vertragsentwurf zu bewerten ? :
Denn eine Renovierung ist in der Regel oberflächlich, geht also nicht sonderlich an die Bausubstanz.
und was genau mit "grundlegend renoviert" gemeint ist,
gerade das frage ich hier !!
Was ist in einem Notarvertrag mit "grundlegend renoviert" gemeint !!!
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ZitatWas ist in einem Notarvertrag mit "grundlegend renoviert" gemeint !!! :
Oben stand das noch im Expose?
Aber egal, was damit gemeint ist, sollte man sinnigerweise Notar / Verkäufer fragen. Wir wissen nämlich nicht, was die sich so alles in ihren Köpfen vorstellen ...
Zitat:und was genau mit "grundlegend renoviert" gemeint ist,
gerade das frage ich hier !!
Was ist in einem Notarvertrag mit "grundlegend renoviert" gemeint !!!
Das ist ein unbestimmter Begriff. Du musst das ja nicht akzeptieren, sondern kannst einen Gegenvorschlag für eine Dir genehme Formulierung machen. Außerdem kannst Du das Exposé zum Vertragsbestandteil machen.
ZitatDu musst das ja nicht akzeptieren, sondern kannst einen Gegenvorschlag für eine Dir genehme Formulierung machen. :
Man kann alles fordern, nur muss dies der Verkäufer auch nicht akzeptieren. Dann kommt der nächste Käufer zum Zug.
Zitatseitdem nicht mehr in der grundlegenden Bausubstanz erneuert wurden . :
Hier kann man erkennen, das Mauerwerk entstammt, in dem Zeitraum wurden früher auch FLusssteine mit eingebracht.
ZitatFußböden (10 Jahre) sind in den letzten Jahren auch erneuert worden. :
Auf einen Fußboden in dem Alter kann man nicht mehr viel geben.
Wenn man sich unsicher ist, nimmt man sich vor Unterschrift einen Bausachverständigen und lässt diesen das Haus anschauen.
Liebevoll; schön; wertvoll; grundlegend... sowas nennt lobendes Anpreisen!
Weil nicht konkret und wandelbar im Verständnis
Steht Da die Gastherme wurde 2014 erneuert - dann muss das stimmen.
Steht da die el. Installation ist vollständig erneuert.. dto. usw. usw
noch einmal zur Kenntnis !
Das Haus ist Bj 1920
aber laut Expose 2011 grundlegend renoviert !
Was auf jeden Fall relativ neu ist :
Fassade mit Klinker verblendet, Dach neu mit Dachpfannen gedeckt , Gas Heizung erneuert,
Bäder neu gemacht, überlange Garage angebaut und vieles mehr !
Im Entwurf des Kaufvertrages steht aber , das die grundlegende Bausubstanz sich seit 1920 nicht geändert hat !!
Soll ich das unterschreiben ?
Danke
ZitatDas Haus ist Bj 1920 aber laut Expose 2011 grundlegend renoviert ! :
Bedeutet in Ihrem Fall, dass der Innenausbau, wie Bäder etc. erneuert wurde, sowie die anderen Arbeiten, die Sie aufführen.
ZitatIm Entwurf des Kaufvertrages steht aber , das die grundlegende Bausubstanz sich seit 1920 nicht geändert hat !! :
Beutet in Ihrem Fall, dass weder Fundament noch tragende Wände verändert wurden und auch nicht daran gearbeitet wurde.
Kann je nach Standort (Untergrund) und Bauweise vollkommen egal sein, oder den Unterscheid zwischen Traumeigenheim und "teurer Ruine*" ausmachen.
*Risse / Brüche durch Erdbewegungen, Bergbau oder Geothermiebohrungen wie in Staufen im Breisgau....
ZitatSoll ich das unterschreiben ? :
Wenn die Bausubstanz, trotz 100 Jahre auf dem Buckel, gut ist spricht nichts dagegen.
Ob sie es ist, kann aus der Ferne niemand beurteilen.
Im Zweifel (den haben Sie ja offensichtlich), würde ich das Objekt nochmal mit einem Sachverständigen besuchen und begutachten lassen.
-- Editiert von spatenklopper am 07.08.2018 15:31
Elektrik - also die Leitungen sind also auch nicht auf dem Stand
Wasserrohre im Haus ebenfalls nicht
genau wie die Abwasserleitung in den Kanal
Und jetzt?
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