Begriff: Grundlegende Bausubstanz bei Kauf eines gebrauchten Hauses

3. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)
Begriff: Grundlegende Bausubstanz bei Kauf eines gebrauchten Hauses

Wir wollen ein Haus Bj. 1920 kaufen. Der Kaufvertragsentwurf des Notars liegt mir jetzt vor.
Darin steht:
Dem Käufer ist bekannt, dass sich die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude im Jahre 1920 errichtet und seitdem nicht mehr in der grundlegenden Bausubstanz erneuert wurden .

Folgendes steht aber im Expose des Verkäufers:
Das Haus wurde 2011 grundlegend renoviert. Es wurden zwei Bäder eingebaut, die Gasbrennwerttherme wurde 2016 erneuert .


Von mir selbst festgestellt wurde :
Die Fassade wurde vor nicht langer Zeit mit Ziegeln verblendet , das Dach und der Schornstein wurden ebenfalls erneuert vor ca. 15 Jahren. Fenster sind doppelt verglast, wie Türen ca. 15 Jahre) und Fußböden (10 Jahre) sind in den letzten Jahren auch erneuert worden.
Eine übergroße Garage ist vor ca. 15 Jahren erstellt worden.

Wie ist in diesem Falle der Passus im Vertragsentwurf zu bewerten ?

Verbaut?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von urlhaus1):
Wie ist in diesem Falle der Passus im Vertragsentwurf zu bewerten ?
Kommt darauf an, wie weit das Expose des Verkäufers mit in den Kaufvertrag einbezogen wurde und was genau mit "grundlegend renoviert" gemeint ist, wie das vom Käufer definiert wurde.


Denn eine Renovierung ist in der Regel oberflächlich, geht also nicht sonderlich an die Bausubstanz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

und was genau mit "grundlegend renoviert" gemeint ist,

gerade das frage ich hier !!
Was ist in einem Notarvertrag mit "grundlegend renoviert" gemeint !!!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von urlhaus1):
Was ist in einem Notarvertrag mit "grundlegend renoviert" gemeint !!!

Oben stand das noch im Expose?


Aber egal, was damit gemeint ist, sollte man sinnigerweise Notar / Verkäufer fragen. Wir wissen nämlich nicht, was die sich so alles in ihren Köpfen vorstellen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
und was genau mit "grundlegend renoviert" gemeint ist,

gerade das frage ich hier !!
Was ist in einem Notarvertrag mit "grundlegend renoviert" gemeint !!!


Das ist ein unbestimmter Begriff. Du musst das ja nicht akzeptieren, sondern kannst einen Gegenvorschlag für eine Dir genehme Formulierung machen. Außerdem kannst Du das Exposé zum Vertragsbestandteil machen.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von hh):
Du musst das ja nicht akzeptieren, sondern kannst einen Gegenvorschlag für eine Dir genehme Formulierung machen.

Man kann alles fordern, nur muss dies der Verkäufer auch nicht akzeptieren. Dann kommt der nächste Käufer zum Zug.

Zitat (von urlhaus1):
seitdem nicht mehr in der grundlegenden Bausubstanz erneuert wurden .

Hier kann man erkennen, das Mauerwerk entstammt, in dem Zeitraum wurden früher auch FLusssteine mit eingebracht.

Zitat (von urlhaus1):
Fußböden (10 Jahre) sind in den letzten Jahren auch erneuert worden.

Auf einen Fußboden in dem Alter kann man nicht mehr viel geben.
Wenn man sich unsicher ist, nimmt man sich vor Unterschrift einen Bausachverständigen und lässt diesen das Haus anschauen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Larozin
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

Liebevoll; schön; wertvoll; grundlegend... sowas nennt lobendes Anpreisen!
Weil nicht konkret und wandelbar im Verständnis

Steht Da die Gastherme wurde 2014 erneuert - dann muss das stimmen.
Steht da die el. Installation ist vollständig erneuert.. dto. usw. usw

Signatur:

Ich erteile keine Rechtsberatung und Sicherheit gibt´s nur bei Gericht - nach dem Urteil. Alle Mens

2x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

noch einmal zur Kenntnis !
Das Haus ist Bj 1920
aber laut Expose 2011 grundlegend renoviert !
Was auf jeden Fall relativ neu ist :
Fassade mit Klinker verblendet, Dach neu mit Dachpfannen gedeckt , Gas Heizung erneuert,
Bäder neu gemacht, überlange Garage angebaut und vieles mehr !
Im Entwurf des Kaufvertrages steht aber , das die grundlegende Bausubstanz sich seit 1920 nicht geändert hat !!
Soll ich das unterschreiben ?
Danke

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von urlhaus1):
Das Haus ist Bj 1920 aber laut Expose 2011 grundlegend renoviert !


Bedeutet in Ihrem Fall, dass der Innenausbau, wie Bäder etc. erneuert wurde, sowie die anderen Arbeiten, die Sie aufführen.

Zitat (von urlhaus1):
Im Entwurf des Kaufvertrages steht aber , das die grundlegende Bausubstanz sich seit 1920 nicht geändert hat !!


Beutet in Ihrem Fall, dass weder Fundament noch tragende Wände verändert wurden und auch nicht daran gearbeitet wurde.
Kann je nach Standort (Untergrund) und Bauweise vollkommen egal sein, oder den Unterscheid zwischen Traumeigenheim und "teurer Ruine*" ausmachen.
*Risse / Brüche durch Erdbewegungen, Bergbau oder Geothermiebohrungen wie in Staufen im Breisgau....

Zitat (von urlhaus1):
Soll ich das unterschreiben ?


Wenn die Bausubstanz, trotz 100 Jahre auf dem Buckel, gut ist spricht nichts dagegen.
Ob sie es ist, kann aus der Ferne niemand beurteilen.

Im Zweifel (den haben Sie ja offensichtlich), würde ich das Objekt nochmal mit einem Sachverständigen besuchen und begutachten lassen.

-- Editiert von spatenklopper am 07.08.2018 15:31

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Elektrik - also die Leitungen sind also auch nicht auf dem Stand
Wasserrohre im Haus ebenfalls nicht
genau wie die Abwasserleitung in den Kanal

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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