Bei Hausbau Telekom Leitung genau dort wo mein Haus stehen soll

15. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Volkan71
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Hausbau Telekom Leitung genau dort wo mein Haus stehen soll

Hallo,
Ich habe eine Frage,
Und zwar habe ich ein Grundstück erworben.
Welches keine Lasten im Grundbuch eingetragen hat.
Vor 5 Jahren wurde das Grundstück aufgeteilt.
Nun jetzt habe ich hierfür auch meine Baugenehmigung.
Doch genau da wo ich bauen möchte liegt die Leitung der Telekom.
Diese wurde mit dem Bagger beschädigt.
Das Kabel wurde 20-30cm unter dem Boden von anfang bis ende des Grubdstücks ca 22 m verlegt.
Nun weigert sich Telekom diese Leitung dort zu verlegen oder ich müsste dies komplett selbst bezahlen ( mehrere Tausend Euro) und behauptet ich hätte gar kein Recht darauf dies zu verlangen weil die Leitung schon seit Jahren dort ist.
Problem an der Sache ist, solange die Leitung dort nicht weg ist, kann ich nicht weiter bauen ( Keller ausschachtung).
Wie kann ich hier vorgehen?

Ich bitte um Hilfe

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Was sagt denn die Telekom, warum die Leitung dort liegt, und seit wann?
Handelt es sich eventuell um die Leitung zum Haus deines Verkäufers oder zu einem anderen Privathaus?

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Keine Baulast eingetragen, Baugenehmigung erteilt...

Ich würde mich beim Bauamt beschweren. Irgendjemand hat da einen Fehler gemacht.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119598 Beiträge, 39747x hilfreich)

Zitat (von Volkan71):
behauptet ich hätte gar kein Recht darauf dies zu verlangen weil die Leitung schon seit Jahren dort ist.

Das ist so pauschal schlicht Unfug ...


Es könnte sein, das die Rechte sich aus anderen Gesetzen ergeben und nicht nur aus den Einträgen im Grundbuch.

Falls das nicht der Fall ist:
Der Telekom schreiben, sie möge das unerlaubt verlegte Kabel auf ihre Kosten unverzüglich beseitigen, spätestens jedoch zum tt.mm.jjjj (max. 4 Wochen) um den Baufortschritt nicht zu verzögern.
Anderenfalls würde man nach Ablauf des Datums das Kabel im Rahmen der Selbsthilfe an den Grundstücksgrenzen kappen und zur Abholung nach Terminverienbarung bereit legen.

Letzeres zu machen, sollte man zuvor mit einem Anwalt abklären.
Eventuell sollte der Weg auch über eine einstweilige Verfügung / Klage führen.


Das ganze dann gerichtsfest zustellen.



Zitat (von Volkan71):
Problem an der Sache ist, solange die Leitung dort nicht weg ist, kann ich nicht weiter bauen ( Keller ausschachtung).

Doch, das geht. Ausschachten, Bodenplatte machen und Kellerwände können gemauert werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Volkan71
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei der Leitung handelt es sich um die Leitung des Verkäufers.
Dieser hat das Grundstück vorher aufgeteilt und die Hälfte welche bebaut ist an den jetzigen Eigentümer verkauft.
Die andere Hälfte habe ich erworben.
Der Verkäufer weiss selbst nicht wann die Leitung und wie die verlegt worden ist.

Ich habe jetzt die mail an Telekom verschickt mit einer Frist, ich hoffe da tut sich etwas.

Vielen dank für die schnellen Antworten ich hoffe ich werde da eine Lösung finden.

Bei der Telekom bekommt man auch keine vernünftige Antwort weil jeder Mitarbeiter etwas anderes erzählt.

Nun will die Telekom vorbeikommen und die Leitung durch eine Firma instand setzen lassen, sie sagen nur weil ich die Leitung dort nicht haben möchte, können die andere Wohnungen nicht unversorgt lassen. Was für ein ******.

Ich habe denen jetzt auch im Gespräch gesagt, das ich nicht einverstanden bin das die auf mein Grundstück einen Fuss setzen.
Die Firma will mich jetzt angeblich anrufen wenn die mit dem Bagger davor stehen um die Leitung wieder instand zu setzen.

Die Leitung wäre vom ehemaligen Eigentümer so zugestimmt worden sein und ich hab die ******* jetzt an der backe.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119598 Beiträge, 39747x hilfreich)

Zitat (von Volkan71):
Ich habe jetzt die mail an Telekom verschickt mit einer Frist, ich hoffe da tut sich etwas.

Das ist ja nun alles, außer gerichtsfest.
Aber eventuell hat man ja Glück und die antworten darauf.

Im übrigen sollte man solche Schreiben nicht raussenden wärend die Diskussion noch läuft.



Zitat (von Volkan71):
Die Leitung wäre vom ehemaligen Eigentümer so zugestimmt worden sein

Dann werden die das ja nachweisen können.
Über aus fraglich, ob das dann auch den neuen Eigentümer bindet.
Falls ja, dann wäre wohl der ehemalige Eigentümer in Haftung für Rückbau und Schadenersatz.



Zitat (von Volkan71):
sie sagen nur weil ich die Leitung dort nicht haben möchte, können die andere Wohnungen nicht unversorgt lassen.

Mag sein. Könnte aber ganz alleine deren Problem sein, wie das zu lösen wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Volkan71
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die behaupten dort wird eine stillschweigende Übertragung vom alten auf den neuen Eigentümer bei Grundstücksverkauf durchgeführt. Und somit ist der ehemalige Eigentümer kein Ansprechperson mehr für die Telekom

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Der Verantwortliche für den Zustand ist ja wohl der Verkäufer: er hat vor x Jahren die Telekom-Leitung verlegen lassen, und versäumt, auf diese Leitung beim Verkauf deines Grundstücks hinzuweisen.
Schau mal in deinen Kaufvertrag, ob dort etwas über den Ausschluß von Haftung für versteckte Mängel steht.

Frage: wie sieht es denn mit den anderen Leitungen des bebauten Grundstücks aus? Wenn dein Bagger tiefer gräbt, kommen dann eventuell noch Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie ein Kanalanschluß zum Vorschein?

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#8
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Man sollte auch nicht außer acht lassen, dass man sich selbst auch wieder an die Telekom anschließen möchte. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher das Ziel sein.

Zitat:
Frage: wie sieht es denn mit den anderen Leitungen des bebauten Grundstücks aus? Wenn dein Bagger tiefer gräbt, kommen dann eventuell noch Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie ein Kanalanschluß zum Vorschein?

das wäre durchaus denkbar. Vielleicht mal beim Nachbarn klingeln und schauen wo die Leitungen reinkommen. Da kann man zumindest abschätzen aus welcher Richtung sie kommen um entsprechend vorsichtig weiter zu baggern.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Volkan71
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stimmt nicht ganz,
Ich werde eine Leitung von Unitymedia verlegen lassen.
Ein Nutzungsvertrag wo ich sehen kann wann der abgeschlossen ist rückt die Telekom nicht raus.
Sie wollen mir auch nicht sagen wer die Leitung hat verlegen lassen.
Wie die anderen leitungen verlegt sind wird sich nächste Woche beim graben herausstellen :-)
Im Notarvertrag steht drin das der Verkäufer keine Lasten kennt und versichert das zu seiner Zeit keine Lasten hinzugekommen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Volkan71
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

JEtzt behauptet die Telekom die können mir nur helfen wenn ich einen Anschluss bei denen beantrage

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119598 Beiträge, 39747x hilfreich)

Ist Dir langweilig? Oder warum redest Du noch mit denen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Volkan71
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich nicht, aber es muss geklärt werden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Zitat:
Im Notarvertrag steht drin das der Verkäufer keine Lasten kennt und versichert das zu seiner Zeit keine Lasten hinzugekommen sind.

Dann solltest du herausfinden, seit wann das Haus steht, und seit wann dem Verkäufer das Grundstück gehört.
Der Erbauer des Hauses wird wissen, wo seine Anschlüsse verlegt wurden...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Volkan71
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Er ist sebst der Erbauer gibt aber weiter keine Antwort
Telekom gibt auch keine Info wann und von wem die Leitung verlegt worden ist

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Volkan71
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Er ist sebst der Erbauer gibt aber weiter keine Antwort
Telekom gibt auch keine Info wann und von wem die Leitung verlegt worden ist

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Aktuell hat der Verkäufer selbst als Einziger kein Telefon, will aber nicht helfen? Na denn...

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#17
 Von 
Volkan71
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne der verkäufer hat das andere haus an einem anderen verkauft

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Zitat:
Er ist sebst der Erbauer gibt aber weiter keine Antwort
Telekom gibt auch keine Info wann und von wem die Leitung verlegt worden ist


Der Erbeuer des Hauses will nicht wissen, wie die Versorgungsleitungen für das von ihm gebaute Haus verlaufen?
Das halte ich nicht für glaubwürdig, möglicherweise will er sich nur davor schützen, das er die Verlegung der Leitungen bezahlen muss. (Stichwort: versteckter Mangel)

Weiß er denn wenigstens, wo die Versorgungsleitungen für das Haus verlaufen?

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