Beirat

1. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
vitalia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beirat

Auf der letzten Eigentümerversammlung wurde ein Beirat gewählt, der sich aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Vertretern sich zusammensetzt.
Jetzt erst wurde bekannt , dass der einer dieser Vertreter kein Eigentümer mehr ist . Es wurde bei der Versammlung und bei der Wahl nicht darauf hingewiesen.
Nun meine Frage.Kann man die Wahl auch nach vier Wochen anfechten oder hätte man diese Frist einhalten müssen , um Einspruch zu erheben?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Mein Stand ist, dass ein Beirat immer auch Eigentümer der Wohnung sein muss.

In der Infos des Bayrischen Justitzministeriums heisst es: Verwaltungsbeirat (§ 29 WEG )
Die Bestellung eines Verwaltungsbeirats ist im Wohnungseigentumsgesetz nicht zwingend vorgeschrieben. Aber bei größeren Eigentümergemeinschaften wird sie sich sehr empfehlen. Aufgabe des Verwaltungsbeirats ist es, den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen und gewisse Kontrollrechte auszuüben.
Der Beirat besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die von der Wohnungseigentümerversammlung
aus dem KREIS DER Wohnungseigentümer
durch Mehrheitsbeschluss gewählt
werden. Ich halte die Wahl für vornherein ungültig und würde den Verwalter mal darauf ansprechen, dass diese Wahl gegen § 29 WEG verstößt.

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"Chylla"

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