Belastung im Grundbuch

21. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
joaquin_007
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Belastung im Grundbuch

Hallo,
brauche einfach mal Infos.
Situation: Vor 6 Jahren Haus gekauft, im Grundbuch stehe ich und meine Ex-Frau jeweils 1/2. Natürlich steht die Bank an erste stelle auch im Grundbuch.
Zusätzlich wurde vor 1 1/2 Jahren ein Eintrag nur auf dem Anteil meiner Ex-Frau in höhe von 7000€ von der Arge im Grundbuch eingetragen.
Meine Frage: wie sieht der Vorgang aus wenn ich jetzt denn Anteil meiner Frau mitübernehme??? wird die Bank und die Arge darüber informiert ??? welches mitspracherechte haben die beiden Gläubiger (Bank und Arge) bei der übernahme ???

Mir ist klar dass ich dann alle Schulden mitübernehme, mich würde einfach mal auch interessieren ob ich den Eintarg für ARGE erst dann begleichen kann wenn ich das Haus abbezahlt habe???

Danke




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49848 Beiträge, 17472x hilfreich)

Wenn die Ansprüche der ARGE nicht erfüllt werden, dann kann sie jederzeit die Zwangsversteigerung einleiten.

Dass sie nur im zweiten Rang steht, heißt nicht, dass sie dass erst kann, wenn der Bankkredit des ersten Ranges abgezahlt ist.

Der Rang hat nur etwas mit der Verteilung des Versteigerungserlöses zu tun.

Du solltest also im Rahmen der Übernahme dafür sorgen, dass aus der Kaufpreiszahlung diese Forderung der Arge getilgt wird.

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#2
 Von 
Volkmar Kippes
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 39x hilfreich)

Wenn ich mich nicht irre, kann die ARGE lediglich die Zwangsversteigerung für den hälftigen Anteil des Objektes der Ehefrau beantragen. Da hier jedoch die Aussichten auf einen Ersteigerer äußerst gering sind, dürfte das sehr selten passieren. Oftmals werden Objekte bei Erwerb bis ca. 80 % des Wertes beliehen, so dass die ARGE sich in einer schlechten Position befindet. Wenn sie dann einen Antrag auf Zwangsversteigerung stellt, sind entsprechende Kostenvorschüsse zu leisten, die eigentlich im Rahmen einer Zwangsversteigerung realisiert werden sollen, neben der Hauptforderung. Nun kann der Ehemann dann natürlich im Rahmen einer Zwangsversteigerung mitbieten und relativ günstig den hälftigen Anteil der Ehefrau erwerben. Allerdings spielt dann meistens die an erster STelle stehende Hausbank oder kreditgebende Bank eine erhebliche Rolle, da sie auch noch Mitspracherechte bei einer Zwangsversteigerung hat.Ich würde hingehen und versuchen, eine Einigung mit der ARGE mit Ratenzahlung herbeiführen, wozu die meistens auch bereit sind.Bei der Auseinandersetzung mit der Ehefrau kann dann die übernommene Schuld dann mindernd berücksichtigt werden.

1x Hilfreiche Antwort

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