Bepflanzung des Nachbarn zu unseren Grundstück

18. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Knietot
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 59x hilfreich)
Bepflanzung des Nachbarn zu unseren Grundstück

Mich würde folgendes Interessieren.Muss der Nachbar auch die 3m bei einer Bepflanzung einhalten ?? obwohl sein Grundstück nur 15m breit ist ?? (Sachsen)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Die Grenzabstände richten sich nach der Höhe der Pflanzen: bis 2m Höhe sind 0,5m Abstand einzuhalten. Bei mehr als 2m Höhe müssen die Pflanzen 2m von der Grenze entfernt stehen. (siehe auch Nachbarrecht Sachsen) Diese Abstände gelten unabhängig von der Größe des Grundstücks.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Was ist denn überhaupt die Frage? 3 m Höhe, 3 m Breite, senkrecht oder parallel zu den 15 m, was oder wie?

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