Mich würde folgendes Interessieren.Muss der Nachbar auch die 3m bei einer Bepflanzung einhalten ?? obwohl sein Grundstück nur 15m breit ist ?? (Sachsen)
Bepflanzung des Nachbarn zu unseren Grundstück
18. Mai 2010
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Frage vom 18. Mai 2010 | 18:28
Von
Status: Schüler (213 Beiträge, 59x hilfreich)
Bepflanzung des Nachbarn zu unseren Grundstück
Verbaut?
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#1
Antwort vom 18. Mai 2010 | 20:11
Von
Status: Lehrling (1051 Beiträge, 832x hilfreich)
Die Grenzabstände richten sich nach der Höhe der Pflanzen: bis 2m Höhe sind 0,5m Abstand einzuhalten. Bei mehr als 2m Höhe müssen die Pflanzen 2m von der Grenze entfernt stehen. (siehe auch Nachbarrecht Sachsen) Diese Abstände gelten unabhängig von der Größe des Grundstücks.
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#2
Antwort vom 20. Mai 2010 | 08:18
Von
Status: Schüler (215 Beiträge, 49x hilfreich)
Was ist denn überhaupt die Frage? 3 m Höhe, 3 m Breite, senkrecht oder parallel zu den 15 m, was oder wie?
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