Berechnung Bodenrichtwert eines Baugrundstückes mit Wiesenanteil

27. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
MillaMascha
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Bodenrichtwert eines Baugrundstückes mit Wiesenanteil

Hallo zusammen :)
Wenn in einem baureifen Grundstück (Allgemeines Wohngebiet § 4 BauNVO) ein Teil als private Gründfläche nach
§9 (1) 15 BauGB aufgeführt ist, ist dann der Gutachterausschuss berechtigt diese Grünfläche genauso hoch wie ein Bauland zu bewerten, sprich anstelle den ausgewiesenen 2 Euro / m² die 330 Euro / m² anzusetzen?

VG
Milla

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von MillaMascha):
ist dann der Gutachterausschuss berechtigt
Vermutlich ja. Der GA-Ausschuss kennt die Grundlagen für die Bewertung.
Ein baureifes Grundstück ist iaR *Bauland*. Hier für Wohnbebauung vorgesehen.

Der B-Plan für dieses Wohngebiet weist zwar eine Grünfläche nach §9(1,Nr.15) BauGB aus, dadurch ändert sich mE der BRW für das gesamte baureife Grundstück nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
MillaMascha
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der B-Plan für dieses Wohngebiet weist zwar eine Grünfläche nach §9(1,Nr.15) BauGB aus, dadurch ändert sich mE der BRW für das gesamte baureife Grundstück nicht.


Vielen Dank für die Stellungnahme.
Da bin ich ja gespannt wie in Baden-Württemberg ab 2025 die Grundsteuer beträgt.
Die Landesregierung hat ja die einfachste Form der Bewertung festgeschrieben, wo die bestehende Immobilie gar nicht mehr berücksichtigt wird. Einfach Bodenrichtwert x kleiner Abzug x Hebesatz und schon ist die Grundsteuer berechnet. Wie ich nun gelesen habe, kann diese Berechnungsart zu massiven Ungerechtigkeiten führen. So kann es sein, dass ein kleines altes Häuschen mit Gemüsegarten auf der gleichen Grundstücksgröße die gleich hohe Grundsteuer bezahlen muss als ein Miethaus mit mehreren Wohnungen.
Wenn ich das bei meinen Eltern nun betrachte, so besteht die Gefahr, dass diese alten Rentner dann die 4fache Grundsteuer von ihrer bescheidenen Rente entrichten müssen wie bisher und die Immobiliengesellschaften mit enger Bebauung und vielen kleinen Wohnungen die Gewinner dieser Reform werden.

VG
Milla

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von MillaMascha):
Da bin ich ja gespannt wie in Baden-Württemberg ab 2025 die Grundsteuer beträgt.
Ja, ich auch. Aber völlig anderes Thema, oder?
Dann sollte man bis 2025 warten, dann lesen, was im Bescheid steht---und dann evtl. nochmal fragen, ob das grundsteuerrechtlich o.k. ist.
Dann möglichst im Unterforum *Steuerrecht* nachfragen.
Du wirst nicht die einzige Person sein...

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