Berechnung Dachstatik nicht durchgeführt vor Sanierung

9. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
M_i_R_a_u
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Dachstatik nicht durchgeführt vor Sanierung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage im Zusammenhang mit unserer Altbausanierung. Wir lassen gerade in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro ein Zweifamilienhaus sanieren. Unter anderem wurde dafür das Dach mit einer Aufsparrendämmung versehen und neu eingedeckt. Jetzt soll außerdem eine Photovoltaikanlage installiert werden. Für Fragen der Statik hat das Architekturbüro einen Statiker beauftragt.

Da wir uns als Bauherren wegen des zusätzlichen Gewichts der Photovoltaikanlage unschlüssig waren, haben wir den Statiker vor der Installation der Photovoltaikanlage die Dachstatik nachberechnen lassen. Dieser kam zum für uns sehr überraschenden Ergebnis, dass die Dachstatik hinsichtlich Durchbiegung grenzwertig sei und wenig Spielraum für zusätzliches Gewicht zulasse. Wie sich herausgestellt hat, hat das Architekturbüro die Dachstatik vor den Umbaumaßnahmen nicht prüfen lassen.

Da das Dach bis auf die PV-Anlage eigentlich schon fertiggestellt ist, werden möglicherweise anstehende Korrekturarbeiten überproportional teuer und würden unseren Kostenrahmen sprengen.

Wie verhält sich das Ganze rechtlich? Können wir das Architekturbüro für eventuelle Nachfolgearbeiten haftbar machen und auf Kostenübernahme bestehen? Für die weitere Zusammenarbeit in den nächsten Monaten ist das natürlich wenig hilfreich.

Vielen Dank für die Hilfe und schöne Grüße!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7879 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von M_i_R_a_u):
Wie sich herausgestellt hat, hat das Architekturbüro die Dachstatik vor den Umbaumaßnahmen nicht prüfen lassen.


War es dazu beauftragt?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
M_i_R_a_u
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
War es dazu beauftragt?

Wir haben das Architekturbüro mit der Planung und Koordination der Kernsanierung, was die Dachsanierung beinhaltet, beauftragt. Den genauen Auftrag, die Dachstatik nachzurechnen, haben wir nicht gegeben. Als Laien konnten wir das nicht einschätzen.

Die Neudämmung und der Aufbau einer Photovoltaikanlage war von Anfang an geplant und auch im Bauantrag enthalten.

-- Editiert von User am 9. Mai 2024 11:20

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33991 Beiträge, 5872x hilfreich)

Zitat (von M_i_R_a_u):
Können wir das Architekturbüro für eventuelle Nachfolgearbeiten haftbar machen und auf Kostenübernahme bestehen?
Das könnte man versuchen, aber noch weiß man nicht, was nötig wird.

Man könnte den Arch. beauftragen, zu prüfen (evtl. zusammen mit dem Statiker), welche Änderungen/Alternativen es in der Dachkonstruktion gäbe. zB Verstärkung von Sparren...
Das hätte im Rahmen des Auftrages zu erfolgen.

Voraussetzung ist mE, dass der konkrete Auftrag an den Statiker auch die Parameter der PVA beinhaltete.
Im Bauantrag enthalten---> heißt nicht, dass der Statiker alles kannte.

Manchmal rechnet ein zweiter Statiker auch anders...ein Dritter wieder anders.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
M_i_R_a_u
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort, Anami!

Uns geht es vor allem darum, ob das Architekturbüro hätte vorhersehen müssen, dass das Dach-Tragwerk wegen der PV-Anlage geprüft und ggf verstärkt werden muss. Zusammen mit den bereits durchgeführten Dacharbeiten wäre so eine Verstärkung sehr einfach möglich und vergleichsweise günstig gewesen. Soweit ich weiß beinhaltete die Beauftragung des Statikers ursprünglich keine Prüfung der Dachstatik.

Sollten jetzt noch Verstärkungsarbeiten durchgeführt werden, werden diese extrem teuer, da das Dach außen und innen eigentlich schon fertiggestellt wurde. Diese enormen Mehrkosten gegenüber den bei besserer Planung einfacheren Arbeiten sind es, die wir gerne einfordern würden.

Handelt es sich dabei um einen Planungsfehler des Architekturbüros?

-- Editiert von User am 9. Mai 2024 14:15

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#5
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1956 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von M_i_R_a_u):
Wir haben das Architekturbüro mit der Planung und Koordination der Kernsanierung, was die Dachsanierung beinhaltet, beauftragt. Den genauen Auftrag, die Dachstatik nachzurechnen, haben wir nicht gegeben.

Ich gehe von einer Vollbeauftragung nach HOAI aus.
Dabei gehört die Beratung zu erforderlichen Fachplanungen zu den Grundleistungen der LPh 1. Das hat der Architekt anscheinend nicht gemacht. Insofern ist seine Leistung mangelbehaftet.
Inwieweit man jetzt den Architekten für Mehrkosten haftbar machen kann, sollte ein Fachanwalt prüfen.
Neben dem Architekten kommt ggf. auch der Unternehmer infrage, der anscheinend ohne eine entsprechende Planung umfangreiche Sanierungsarbeiten ausgeführt hat.

Klar dürfte aber sein, dass ihr spätestens jetzt eine Entscheidung treffen müsst.
Weiter machen und am Ende zanken wird die eigene Position deutlich schwächen.
Jetzt die Notbremse ziehen bringt mit Sicherheit den Zeitplan und eventuell auch den Kostenplan durcheinander.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33991 Beiträge, 5872x hilfreich)

Zitat (von M_i_R_a_u):
ob das Architekturbüro hätte vorhersehen müssen,
Nö. Dafür hat er ja den Statiker.
Wenn bekannt war, dass auch die PVA zum Sanierungspaket gehört, hatte der Statiker !! dieses gleich zu berücksichtigen, nicht erst nach eurer Anfrage.

Zitat (von M_i_R_a_u):
Soweit ich weiß beinhaltete die Beauftragung des Statikers ursprünglich keine Prüfung der Dachstatik.
Ich weiß es auch nicht.
Zitat (von M_i_R_a_u):
Wie sich herausgestellt hat, hat das Architekturbüro die Dachstatik vor den Umbaumaßnahmen nicht prüfen lassen.
Das hat euch der Statiker gesagt? Ansonsten kann man jetzt den Statiker fragen, was er im Auftrag hatte.
Man kann jetzt den Arch. fragen, ob er die Bedenken des Statikers teilt. Da kommt auch heraus, wer was nicht im Auftrag hatte. Der Arch. könnte einen Nachtrag an den Statiker stellen.
Man weiß jetzt nicht, ob und welche Verstärkungen notwendig werden. Das wäre für den Statiker jetzt aber eine leichte Nachrechnung. Ob das dann so enorm teuer und aufwändig wird, wie du befürchtest, ergibt sich später.
Und noch später, wer es zu zahlen hat.

Zitat (von M_i_R_a_u):
Handelt es sich dabei um einen Planungsfehler des Architekturbüros?
Das kann ich nicht bewerten. Über solche Fragen streiten sich Juristen, Architekten, Statiker und Handwerker uU noch jahrelang. Und auch noch, nachdem sie sämtliche Unterlagen und Vorschriften gewälzt und x Ortstermine mit Gutachtern hinter sich haben.
Ich weiß aber mit Sicherheit, dass Statiker von Hause und Programm aus mehrfach sicher rechnen. Deshalb meine Idee mit einer 2.Statikermeinung.

Hinweis:
Falls man einen Fachanwalt einschaltet, würde das vermutlich einen Baustopp mit sich bringen. Und Ärger mit dem Arch. noch dazu. Der Anwalt würde vermutlich nicht zuerst nach technisch machbaren Lösungen suchen.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11097 Beiträge, 4279x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich weiß aber mit Sicherheit, dass Statiker von Hause und Programm aus mehrfach sicher rechnen. Deshalb meine Idee mit einer 2.Statikermeinung.


Und was soll ein zweiter Statiker daran ändern?
Die mehrfache gerechneten Reserven denkt sich kein Statiker aus, die ergeben sich durch Bauvorschriften.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33991 Beiträge, 5872x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Und was soll ein zweiter Statiker daran ändern?
Nur eine 2. Meinung hatte ich empfohlen.
Trotz Einhaltung aller Vorschriften kommen auch Statiker öfter mal zu unterschiedlichen Berechnungsergebnissen.

Da es dem TE hier aber vor allem um die Haftbarmachung des Architekten geht, ist die *Statik1oder 2* längst nicht mehr Thema.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40317x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich weiß aber mit Sicherheit, dass Statiker von Hause und Programm aus mehrfach sicher rechnen. Deshalb meine Idee mit einer 2.Statikermeinung.

Wenn sie gleich mehrfach sicher rechnen würden, wäre ein zweiter Statiker denknotwendigerweise völlig sinnlos ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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