Hallo,
mein Nachbar bearbeitet seine "Grünfläche" mit einem Trimmer. Hierbei fliegen Steine gegen mein Fenster, da er auch die Kieselfläche vom Unkraut befreit. Da ich Besitzerin einer Eigentumswohnung bin, bat ich unseren Verwalter, hier anzuschreiben, was anscheinend wieder mal nicht geschah.
Meine Frage nun: Ist hier die WEG "Eigentümer" oder ich? Da es sich um die Außenseite der Wohnung handelt, könnte auch die WEG betroffen sein - oder? Einmal kam die Aussage des Verwalters - beim Rolladengurt z.B. bin ich zuständig - da innen - beim Rolladen die WEG - da außen.
Leider kann ich das Fenster nicht kontrollieren, da ich mittlerweile fast völlig erblindet bin.
Danke für Eure Hilfe und Grüße
Inge
Beschädigung der Fenster außen
14. September 2006
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Frage vom 14. September 2006 | 09:12
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschädigung der Fenster außen
Verbaut?
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#1
Antwort vom 14. September 2006 | 12:51
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Die Fenster sind Gemeinschaftseigentum und damit ist die WEG dafür zuständig.
Und jetzt?
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