Beschlüsse der Eigentümerversammlung entgegen der Teilungserklärung!

26. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Christian Busch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschlüsse der Eigentümerversammlung entgegen der Teilungserklärung!

Nach der letzten Eigentümerversammlung wurde mir anhand der Beschlusslage klar, das unser Hausverwalter die Teilungserklärung kaum kennt(auch teilweise die Eigentümer), und mehrere Beschlüsse gefasst worden sind, die ganz klar der teilungsregelung widersprechen und so auch Kosten der Gemeinschaft aufgebürdet worden sind, die nicht hätten anfallen dürfen:

1. Es wurde einer Renovierung der Garagendächer zugestimmt, die Mittel sollten aus der Instandhaltungsrücklage für den Wohnkomplex (20 Einheiten) und den Garageneingheiten (8 Einheiten) genommen werden, obwohl die Teilungserklärung ganz klar sagt, das die jeweiligen Rücklagen für Wohn- und Garagenkomplex getrennt zu führen sind(getrennte Immobilien), und auch über Renovierungen bzw. Ausbesserungen des Wohnkomplex bzw. Garagenkomplex nur die dazu jeweiligen Eigentümer abstimmen können. Dies ist nicht geschehen, die neuen Dächer sind mittlerweile angebracht.

2. Es wurde einer Renovierung eines aussen liegendes Stellplatzes zugestimmt (Erdabsackungen), auch hier wurde die Gemeinschaft insgesamt durch die Instandhaltungsrücklage zur Kasse gebeten, obwohl die Teilungserklärung ganz klar sagt, Stellplätze sind einzig und allein Sache des Eigentümers des Stellplatzes, also jedwede Renovierung oder Ausbesserung.
Auf Anfragen sagte der Verwalter nachträglich, das die Instandhaltungsrücklage genutzt worden sei, da das gemeinschaftliche Eigentum abgesenkt war(?), und dadurch die Rücklage in Anspruch genommen worde.

Ausserdem könne man bei der Vielzahl der zu betreuenden Objekte nicht alle Teilungserklärungen im Kopf haben.

Durch diese Beschluss- und dann auch Umsetzungssachlage sind dann auch die Rücklagen erhöht worden, kann man Beschlüsse der EV nachträglich anfechten, kann man in der EV Beschlüsse fassen, die der Teilungserklärung widersprechen.

Wer hat hier Erfahrungen gesammelt und kann sie mir mitteilen, schon jetzt vielen Dank.

Chris

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

oh oh.... schwieriges langwieriges Thema ;)

"Normalerweise" sind Beschlüsse innerhalb 4 Wochen beim Amtsgericht anzufechten(Zitterbeschluss), danach sind diese gültig.

ABER, es gibt Beschlüsse, die können immer angefochten werden.

Das fängt doch schon mit der Einladung zur EV an.
Dort müssen alle Beschlusspunkte als Tagesordnungspunkte angegeben werden.

Ist ein Punkt nicht aufgeführt, kann er auch nicht beschlossen werden.

Das ist deshalb so, damit man zu den TOP schriftlich seine Zustimmung geben kann, oder auch nicht.

Ich würde an Deiner Stelle ein BERATUNGSgespräch bei einem RA führen.
Kostet ca. 100 - 200 € ?!?!?!? (VORHER ausmachen)

Das ganze ist halt so schwierig, weil wir Deine/Eure Teilungserklärung, sowie vorherige Beschlüsse/EV nicht kennen.


NACHTRAG: Normalerweise ist die Teilungserklärung "heilig".

-- Editiert von Gaertner88 am 26.08.2004 13:43:35

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#2
 Von 
Fairground
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 54x hilfreich)

Wie wäre es mal darüber nach zu denken den Verwalter zu wechseln?

Garagen und Stellplätze sind i.d.R. Sondereigentum und unterliegen bei der Instandhaltung dem Eigentümer. Die Eigentümer haben für Garagen und Stellplätze ja auch separat bezahlt.

Ich schließe mich meinem Vorredner an und würde dir eine Beratung beim RA anraten. Vielleicht findet sich ja ein weiterer Miteigentümer der es auch gerne genauer wissen möchte und sich mit dir die Anwaltskosten teilt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Und wenn eurer Verwalter meint, die Teilungserklärungen nicht kennen zu müssen, würde ich mal seine Haftung prüfen für falsche Beschlüsse. Im Normalfall haben Verwalter nämlich extra eine Versicherung. Sollte auf jeden Fall bei eurem nächsten Verwalter Pflicht sein.
Um den Verwalter in die Pflicht zu nehmen, müßt ihr ihn bei der "rückwirkenden" Entlastung NICHT entlasten. Sollten die anderen Eigentümer mehrheitlich die Entlastung beschließen, kannst du innerhalb von 4 Wochen dagegen klagen.
Auf jeden Fall solltest du den Beirat ansprechen. Auch den Verwaltervertrag würde ich einsehen.
Wichtig: bevor man den Verwalter kündigt, sollte man schon einen neuen haben.
Einen guten zu finden ist schwer.

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