Der Fall ist wie folgt: Die Eltern eines guten Freundes haben ein Haus gebaut, Baukosten rd. 700.000 € insgesamt. Das Grundstück lautet auf den Namen der Eltern.
Der eine Bruder hat mit seiner Frau einen Teil des Hauses bezogen und die Kosten für den Teil des Hauses (ohne Grunstück) alleine getragen. Dies ist im Grundbuch fixiert.
Besagter Freund hat in diesem Haus eine kleine Wohnung, ohne das allerdings notariell fixiert zu haben.
EIngebracht hat er etwa 70.000 €, nicht nur für das Haus, sondern auch für den Garten und so weiter.
Er kann belegen, dass er 50.000 € aus einem Bausparvertrag eingebracht hat, aber wie gesagt: Im Grundbuch ist er nicht erwähnt.
Meine Frage:
Hat er ein Anrecht auf seine Wohnung?
Der HIntergrund: Der Vater will diesen Sohn enterben und dieser fürchtet nun natürlich, dass alles Geld weg sein könnte und der andere Bruder sich sogar nun auch noch an der Wohnung, die er sich in dem Haus geschaffen hat, bereichern könnte, weil es in die Erbmasse fallen könnte.
Die Wohnung bewohnt besagter Freund im Übrigen nicht mehr, weil es nur Ärger gegeben hat...die Wohnung steht leer.
UNd auch dazu eine Frage: Kann er sie vermieten?
Übrigens: Sein Bruder kann bezeugen, dass es mündliche Absprachen gegeben hat, dass die Wohnung tatsächlich besagtem Freund "gehört".
Besitzverhältnisse - Sohn unterstützt Hausbau der Eltern
Verbaut?
Verbaut?



Es gibt da noch ein anderes Problem.
Den Eltern gehört das Grundstück!!!! Wie sieht es jetzt aus, wenn z.B. der eine Sohn sein Hausteil verkaufen will?? Wie sieht die Rechtsgrundlage aus, wenn die Eltern einfach das Grundstück verkaufen??
In "meinem" Fall hat der Bruder einen eingetragenen Anteil am Grunstück, weil er darauf auch eine Garage gebaut hat. Er könnte wohl unproblematisch verkaufen.
Die Eltern würden nie verkaufen, weil sie viel zu stolz auf ihren Prachtbau (sponsored by sohni) sind...
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Was meinst du mit "fixiert". Ist der Sohn nun als Miteigentümer eingetragen oder ist eine "Grundschuld" für ihn eingetragen worden als Sicherung für seinen Geldanteil?
Ist beschrieben, welcher Teil des Grundstücks dem Garagenbauer gehört?
Der Anteil ist im Normalfall "ideel" und nicht einem bestimmtem Teil zugewiesen, d.h. der Bruder könnte nur seinen Miteigentumsanteil verkaufen (und wer würde den kaufen, wenn er nichts davon hätte).
Wenn die Wohnung nicht explizit im Grundbuch dem Sohn zugeordnet ist, kann er diese nicht vermieten, da sie ihm ja nicht "gehört".
Ja, es ist etwas undurchsichtig geschrieben...
Um es etwas klarer zu formulieren:
Besagter Freund (Bruder A) hat seine Gelder einfliessen lassen, ist aber nicht im Grundbuch eingetragen. Er kann lediglich nachweisen, dass er einen Bausparvertrag eingebracht hat. Außerdem hat er viel im Garten investiert, was er anhand von Belegen beweisen kann.
Bruder B hat nicht nur eine kleine Wohnung, sondern die Hälfte des Hauses und bewohnt sie auch. Im Grundbuch ist dieser Teil des Hauses als sein eigener eingetragen, auch ein kleiner Teil des Grundstückes, um das Wegerecht zu sichern. Er hat aber tatsächlich nichts für das Grundstück bezahlt.
So, nun noch einmal meine Fragen:
1. B will seine Haushälfte vermieten, kann A das auch tun?
2. Kann A seine Wohnung verkaufen oder zumindest die eingebrachten Gelder von seinen Eltern zurückfordern?
Noch etwas: Ich weiß, dass die Eltern für A eine Bürgschaft auf das Haus haben eintragen lassen, als A ein eigenes Haus gebaut hat und dafür einen Kredit benötigte.
Wenn A rein rechtlich nicht an sein Geld kommt und die Eltern auf stur stellen, wäre es eine Möglichkeit, die Kreditzahlungen einzustellen um so an die Bürgschaft zu kommen?
Ich hoffe, es versteht mich jemand...;)
B kann vermieten, A nicht (aber vielleicht kann er ja mal mit den Eltern sprechen, vielleicht hat ja keiner etwas dagegen).
Zur Bürgschaft: Wenn A nicht mehr zahlt, wird die Bank alles probieren, um ihr Geld zu bekommen und sich dafür erst einmal an A schadlos halten - z.B. sein Haus versteigern, Gehalt pfänden. Erst wenn A "bankrott" ist, würde sich die Bank aus der Bürgschaft bedienen. Könnte natürlich auch möglich sein, sie wendet sich vorher an die Bürgschaftsgeber, weiß man nicht so genau.
Aber ist es richtig: A gab Geld, damit Haus der Eltern gebaut werden konnte, in dem A (nicht mehr) wohnt, B als Miteigentümer eingetragen ist mit den Eltern.
Als A baute, gaben die Eltern eine Bürgschaft (oder ist im "Elternhaus" eine Hypothek zugunsten Haus A eingetragen worden?).
Wo ist denn im Moment das Problem für A?
-- Editiert von sika0304 am 11.05.2006 08:36:16
Die Eltern gaben einige Jahre nach dem Hausbau die Bürgschaft für A für dessen Hausbau.
Das Problem für A? Er möchte sein Geld gesichert sehen, da B über seine Verhältnisse lebt und A zudem große Probleme mit seinen Eltern hat - die ihn sogar enterben wollen (oder schon haben, das weiß er natürlich nicht...der Vater hat nur anklingen lassen, dass man sowas vorbereitet hat). Sprich: A hat Angst, dass er selbst von seiner Wohnung nur den Pflichtteil bekommt.
Mit den Eltern ist nicht zu reden. Ich kenne sie nicht richtig, aber was ich von A und anderen Bekannten weiß sind sie sehr raffgierig und legen viel Wert auf das "präsentieren"...
Dort herrschat halt leider auch ein richtiger Familienkrach und - auch wenn ich es vielleicht nicht ganz objektiv betrachten kann - A hat sich schon oft von denen über den Tisch ziehen lassen, weil er zu gut verdient.
Also wenn A so gut verdient, wird die Bürgschaft seiner Eltern sicher nicht eingelöst werden, wenn er die Kreditraten nicht zahlt.
Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und ich denke, bevor die Eltern sterben, kann man da nichts machen. Einen Anspruch auf seinen Pflichtteil kann er ja erst im Todesfall gelten machen.
Ob er sein Geld aus dem Aufbau heraus bekommen kann - eher nicht, es sei denn es gibt irgendeinen Vertrag, indem festgehalten ist, dass er so und soviel beigesteuert hat.
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