Bestandsschutz an Gebäude

21. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
BirgitDD
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestandsschutz an Gebäude

Wer kann helfen!?
Ich werde ab 1. Mai 2013 ein Grundstück in einem Kleingartenverein pachten, Darauf steht u. a. ein Gartenhaus und ein Nebengebäude aus Holz mit Toilette, Küche, und Geräteraum. Das Nebengebäude wurde zu DDR Zeiten errichtet und steht bisher unter Bestandsschutz. Aus diesem Grunde hat auch der Vorpächter nicht abreißen müssen. Mit mir als neuem Pächter behauptet der Verein aber nun, dass der Bestandsschutz nicht mehr gilt und ich die Nebenanlagen abreißen muss, diese aber gern direkt am Gartenhaus wieder anbauen kann. Ist das rechtens? Und kann der Kleingartenverein einfach den Abriss verfügen? Die ganze Aktion halte ich für sinnlos, weil es nur um die Lage (2 mit neben und nicht direkt am Gartenhaus) geht
Befinde ich mich da im Irrtum, oder hat der Verein mit seiner Forderung recht?
Vielen Dank im voraus.
Birgit


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

In einer Kleingartenanlage bestimmt der Vorstand.
Und der muss sich an die gesetzliche Bauordnung halten.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119395 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:
Die ganze Aktion halte ich für sinnlos, weil es nur um die Lage (2 mit neben und nicht direkt am Gartenhaus) geht

Das Kleingartengesetz enthält jede Menge Vorschriften.
Diese müssen fast sklavisch genau befolgt werden, da sonst der Sonderstatus verloren geht.





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