Wer kann helfen!?
Ich werde ab 1. Mai 2013 ein Grundstück in einem Kleingartenverein pachten, Darauf steht u. a. ein Gartenhaus und ein Nebengebäude aus Holz mit Toilette, Küche, und Geräteraum. Das Nebengebäude wurde zu DDR Zeiten errichtet und steht bisher unter Bestandsschutz. Aus diesem Grunde hat auch der Vorpächter nicht abreißen müssen. Mit mir als neuem Pächter behauptet der Verein aber nun, dass der Bestandsschutz nicht mehr gilt und ich die Nebenanlagen abreißen muss, diese aber gern direkt am Gartenhaus wieder anbauen kann. Ist das rechtens? Und kann der Kleingartenverein einfach den Abriss verfügen? Die ganze Aktion halte ich für sinnlos, weil es nur um die Lage (2 mit neben und nicht direkt am Gartenhaus) geht
Befinde ich mich da im Irrtum, oder hat der Verein mit seiner Forderung recht?
Vielen Dank im voraus.
Birgit
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Bestandsschutz an Gebäude
21. April 2013
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Frage vom 21. April 2013 | 22:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestandsschutz an Gebäude
Verbaut?
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#1
Antwort vom 25. April 2013 | 14:51
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
In einer Kleingartenanlage bestimmt der Vorstand.
Und der muss sich an die gesetzliche Bauordnung halten.
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#2
Antwort vom 25. April 2013 | 22:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119395 Beiträge, 39716x hilfreich)
quote:
Die ganze Aktion halte ich für sinnlos, weil es nur um die Lage (2 mit neben und nicht direkt am Gartenhaus) geht
Das Kleingartengesetz enthält jede Menge Vorschriften.
Diese müssen fast sklavisch genau befolgt werden, da sonst der Sonderstatus verloren geht.
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