Bestandsschutz im Außenbereich weiter an neuen Eigentümer?

6. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Timmi11
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 51x hilfreich)
Bestandsschutz im Außenbereich weiter an neuen Eigentümer?

Hallo zusammen,

wir beabsichtigen ein Haus im Außenbereich zu kaufen. Es wird seit mindestens 14 Jahren bewohnt und der Eigentümer der dort wohnt, hat genehmigte Bauvoranfragen für einen Carport, Dachgbauben, etc.
Daher gehe ich davon aus, dass das Gebäude zu Wohnzwecken grundsätzlich genehmigt ist.

Wird dieser Bestandsschutz nun an den neuen Käufer weitergegeben? Oder muss ich dort erst 4 Jahre selbst wohnen, bevor Umbauten möglich sind und mir diese alle wieder neu genehmigen lassen?

Danke für alle Infos!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Timmi11):
Daher gehe ich davon aus, dass das Gebäude zu Wohnzwecken grundsätzlich genehmigt ist.

Wenn dies die eigenen Glaskugel sagt?
Ansonsten kann ja beim Bauamt der Sicherheit halber nachfragen.
Zitat (von Timmi11):
hat genehmigte Bauvoranfragen für einen Carport, Dachgbauben, etc.

Einen Carport kann man auch zu einem Schuppen genehmigt bekommen.

Zitat (von Timmi11):
Wird dieser Bestandsschutz nun an den neuen Käufer weitergegeben?

Sollte die Widmung nicht ein Wohnhaus sein, gibt es keinen Bestandsschutz. Es gab schon ganze Gartensiedlungen welche damals mal als Wohnhäuser ausgebaut wurden und nach 60 Jahren die Abrissverfügung ins Haus flatterte.
Besser man erkundigt sich vor dem Kauf, als das man später das Nachsehen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Timmi11
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 51x hilfreich)

Also bräuchte ich, um auf Nummer Sicher zu gehen, zwei Dinge?

1) Baugenehmigung des vorhandenen Gebäudes
2) Bescheinigung über Widmung als Wohnhaus

Ist das so richtig?

Vielen Dank für die Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Timmi11):
Ist das so richtig?

In Punkt 1 steht alles drin. Aber das sollte der Verkäufer doch im Vorfeld liefern.
Zitat (von Timmi11):
Also bräuchte ich, um auf Nummer Sicher zu gehen, zwei Dinge?

Nö noch mehr, beim Anschluss an den Abwasserkanal die Bescheinigung das die Anschlussgebühren schon abgerechnet wurden, bzw das sonst eine aktuelle Kleinkläranlage vorhanden ist. Wenn man ganz sicher sein will, nimmt man sich einen Sachverständigen zur Seite, falls man selbst unbedarft ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Timmi11):
Daher gehe ich davon aus, dass das Gebäude zu Wohnzwecken grundsätzlich genehmigt ist.

Und ich gehe jeden Samstag davon aus das ich im Lotto gewinne ...



Zitat (von Timmi11):
Wird dieser Bestandsschutz nun an den neuen Käufer weitergegeben?

Welcher Bestandsschutz?
Zum einen ist ohne Baugenehmigung die Abrissverfügung schneller ausgestellt als man denkt, zum anderen gibt es keinen Bestandsschutz wenn man Faktoren wie den Eigentümer ändert.


Ohne Übergabe der Baugenehmigung(en) im Original würde ich keine Immobolie kaufen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

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