Hallo zusammen,
ich hatte gerade ein absurdes Gespräch mit einem Bekannten und mich würde interessieren, wie sich die rechtliche Situation zu folgendem fiktiven Beispiel gestalten würde:
Person X besitzt ein Grundstück (kein Bauland, jedoch sind Stromversorgung und ein Brunnen vorhanden).
X baut auf dem Grundstück ein Wohnhaus. Das Haus wird so errichtet, dass es sich mit samt seiner Bodenplatte um ca. 50 Meter verschieben und bei Bedarf auch komplett abtransportieren lässt. Das Haus wird ohne Baugenehmigung errichtet da es sich wie erwähnt nicht um Bauland handelt.
Welche Probleme mit den Behörden hätte X zu erwarten?
Kann X zum Abriss / zur Entfernung des Hauses gezwungen werden?
Könnte X das Haus als Wohnsitz nutzen?
Bin gespannt auf Eure Meinung
Bewegliches Haus
8. Dezember 2011
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Frage vom 8. Dezember 2011 | 11:35
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 17x hilfreich)
Bewegliches Haus
#1
Antwort vom 8. Dezember 2011 | 12:58
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 608x hilfreich)
X hat die gleichen Probleme wie der Besitzer eines Wohnwagens, der nicht auf einem Campingplatz abgestellt ist...
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