Bezahlter Urlaub wegen Mängelbehebung

31. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Hausbau 2020
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlter Urlaub wegen Mängelbehebung

Hallo an alle,

Unser Bauträger hat ein Deckenelement nicht korrekt verbaut. Das Ende vom Lied war, dass wir eine umfangreiche Schimmelbildung an dieser Stelle hatten. Zur Behebung des Schadens musste 4 Tage im Haus gewerkelt werden. Ein Arbeiten im Homeoffice war nicht möglich, da die komplette obere Etage nicht zugänglich war. Daher musste ich 4 Tage bezahlten Urlaub nehmen.

Dieser Urlaub dient ja eigentlich der Erholung. Aber davon kann ja hier keine Rede sein.

Kann ich die zwangsweise genommenen Urlaubstage irgendwie geltend machen beim Bauträger?

Viele Grüße




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130968 Beiträge, 41621x hilfreich)

Zitat (von Hausbau 2020):
Kann ich die zwangsweise genommenen Urlaubstage irgendwie geltend machen beim Bauträger?

Klar. Den Geldwert würde ich als Schadenersatz fordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go570882-55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es dafür entsprechende Paragraphen und ggf. Berechnungsschemata?

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7629 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von Hausbau 2020):

Ein Arbeiten im Homeoffice war nicht möglich, da die komplette obere Etage nicht zugänglich war. Daher musste ich 4 Tage bezahlten Urlaub nehmen.

Nein, das mussten Sie nicht.
Der Arbeitgeber kann kein "Homeoffice" anordnen, wenn der Arbeitnehmer zu Hause nicht die Möglichkeiten hat, zu Hause im "Homeoffice" zu arbeiten.

Ob das nun daran liegt, daß die Wohnung zu klein ist, daß dort kleine Kinder betreut werden, oder weil dort Handwerker arbeiten, ist unerheblich.

Zitat:
Kann ich die zwangsweise genommenen Urlaubstage irgendwie geltend machen beim Bauträger?

Nein. Weil keine Urlaubstage zwangsweise genommen werden mussten. Die Sache müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.

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#4
 Von 
Hausbau 2020
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann grds. bei mir zuhause im Homeoffice arbeiten. Leider ging das Aufgrund der Handwerker nicht. Darüber hinaus mussten diese ja auch beaufsichtigt werden. Daher wollte ich wissen, ob ich den Urlaub den ich dafür nehmen musste, dem Bauträger in Rechnung stellen kann?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41221 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von Hausbau 2020):
Zur Behebung des Schadens musste 4 Tage im Haus gewerkelt werden.
Wer hat diese 4 Tage gewerkelt? Die vom Bauträger beauftragten Handwerker?

In dem ganzen Haus gab es für die 4 Tage keine Möglichkeit, von einem anderen Raum aus das Homeoffice zu betreiben?
Warum mussten die Handwerker beaufsichtigt werden? Hättest du nicht *Urlaub* machen können?

Verlangen kannst du vom Bauträger alles mögliche. Auch In-Rechnung-Stellen ist möglich.
z.B. Schadensersatz für den verlorenen Erholungswert in X€ und den Gegenwert der 4 Tage Urlaub.
X + 4/30 deines mtl. Verdienstes.

Berechnungsschemata für derartige Ansprüche sind mir nicht bekannt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Hausbau 2020
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es konnte nicht woanders im Haus gearbeitet werden, da es hier um datenschutzrelevante Sachverhalte geht, die in Anwesenheit von Dritten nicht gemacht werden können.

Die Handwerker mussten beaufsichtigt werden, da auch diverse Absprachen und Schadenssokumentationen veranlasst werden mussten. Darüber hinaus lass ich keine Handwerker alleine in meinen 4 Wänden werkeln.

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#7
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1463 Beiträge, 542x hilfreich)

Zitat (von Hausbau 2020):
Nein es konnte nicht woanders im Haus gearbeitet werden, da es hier um datenschutzrelevante Sachverhalte geht, die in Anwesenheit von Dritten nicht gemacht werden können.


echt? Bei mir reicht Dazu das Schließen der Bürotür.

Heißt das auch, dass du nicht arbeiten kannst, wenn ein Kind oder der Partner zuhause ist? Und wer zahlt dir dann den Schaden?

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#8
 Von 
Hausbau 2020
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein das geht in dem Fall nicht. Die untere Etage ist komplett offen, auch zum Treppenhaus hin.

Ansonsten hätte ich schon gearbeitet.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41221 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von Hausbau 2020):
da auch diverse Absprachen und Schadenssokumentationen veranlasst werden mussten. Darüber hinaus lass ich keine Handwerker alleine in meinen 4 Wänden werkeln.
Du bist Fachkraft genug, dass du Absprachen und Doku im Auftrag des Bauträgers machen konntest?
Tja, dann versuch mal dein Glück.

Manche Leute nehmen sogar Urlaub, wenn sie selbst renovieren wollen...oder mal zu ner Beerdigung gehen wollen.

Baurecht??? nicht erkennbar.



-- Editiert von Anami am 01.02.2021 11:50

-- Editiert von Anami am 01.02.2021 11:50

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Hausbau 2020
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe Euch eine Frage hinsichtlich des genommenen Urlaubs gestellt, da dieser m.E. notwendig war. Die Gründe habe ich schon genannt. Und die Dokumentation ist für unsere eigenen Unterlagen und nicht im Auftrag des Bauträgers.

Also gibt es eine Rechtsgrundlage dafür, dass man den Urlaub ggü. dem Bauträger geltend machen kann. Oder lasst ihr Handwerker einfach in euren 4 Wänden 8 Std. Am Tag alleine werkeln?

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19238 Beiträge, 10355x hilfreich)

Ich sehe da keine Erfolgsaussichten.
Wenn man zu Hause nicht arbeiten konnte, hätte man beim Arbeitgeber in dessen Räumlichkeiten arbeiten können. Wenn der Arbeitgeber keine Räumlichkeiten angeboten hat, muss man auch keinen Urlaub nehmen.
Verdienstausfall / Kompensation von Urlaub wird man daher nicht geltend machen können.
Der die "Beaufsichtigung" von Handwerkern genutzte Zeitaufwand ist im Regelfall auch nicht ersatzfähig, da Zeitverlust als immaterieller Schaden gilt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41221 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von Hausbau 2020):
Also gibt es eine Rechtsgrundlage dafür
Mir ist keine bekannt.
Aber ein Anwalt findet evtl. einen Dreh.
d.h. noch lange nicht, dass der Bauträger das dann anerkennt.
Zitat (von Hausbau 2020):
Oder lasst ihr Handwerker einfach in euren 4 Wänden 8 Std. Am Tag alleine werkeln?
Kommt drauf an. Das ist allerdings nicht die Frage gewesen.

Abseits von jedem Suchen nach §§§---
Vielleicht zeigt der Bauträger sich trotzdem erkenntlich, falls das Verhältnis nicht eh schon abgrundtief zerstört ist?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130968 Beiträge, 41621x hilfreich)

Zitat (von Hausbau 2020):
Also gibt es eine Rechtsgrundlage dafür, dass man den Urlaub ggü. dem Bauträger geltend machen kann.

Wurde schon in #1 genannt.



Zitat (von go570882-55):
Gibt es dafür entsprechende Paragraphen

Durchaus, ja.



Zitat (von go570882-55):
und ggf. Berechnungsschemata?

Der gute alte Dreisatz sollte ausreicehn: Monatseinkommen / 30 * 4


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3805x hilfreich)

Ich schließe mich #11 an und habe hier eine rechtl. Erläuterung - zwar im Fall Schadensersatz gegenüber Vermieter - aber trotzdem passt die Begründung.

Nr. 2 Pkt. c ("c) Schließlich fragt sich noch, ob vom Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter auch die vertane Freizeit bzw. der vertane Urlaub erfasst wird.")

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/01197.htm

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