Blick ins Nachbarhaus durch Dachfenster

19. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
WalterP
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Blick ins Nachbarhaus durch Dachfenster

Hallo,

ich hoffe ich kann die bauliche Situation verständlich erklären.
Ich bewohne ein drei geschossiges Einfamilienhaus, eine volle Etage und zwei in der Dachschräge.
Alles voll ausgebaut und bewohnt.
Auf dem Nachbargrundstück befindet sich eine eineinhalb geschossige Scheune die zu einem Wohnhaus umgebaut wurde. Das Nachbargebäude ist um 90 Grad gedreht und bildet eine ca. 20m lange fensterlose Grundstücksgrenze. Aus dem obersten Fenster blicken wir auf einen Großteil der Dachfläche des Nachbarn.

Anfang des Jahres wurde das Objekt verkauft und der neue Besitzer hat zur besseren Lichtdurchflutung große Glaselemente im Dach einbringen lassen. Im Dach waren vorher keine Fenster.

Nun ist es so, da unser Haus eineinhalb Etagen höher ist, können wir unserem Nachbarn aus zwei Fenstern der obersten Etage fast in das komplette Haus blicken. Das stört Ihn nun was ich persönlich auch nachvollziehen kann. Er hat uns nun schriftlich aufgefordert die beiden besagten Fenster (Dachöffnungen) baulich zu schließen um seine Privatsphäre zu schützen. Sollten wir dem nicht nachkommen hat er angekündigt die Sache einem Anwalt zu übergeben.

Meine Frage ist nun, hat der neue Nachbarn rechtlichen einen Anspruch darauf, dass wir unsere Dachöffnungen verschließen um seine Privatsphäre zu schützen? Das Problem hat er ja durch seine eigenen Baumaßnahmen verursacht.

Wie ist zu berücksichtigen, dass unsere Dachfenster seit 1960 bestehen?

Ich danke im Voraus.

Walter

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat:
Wie ist zu berücksichtigen, dass unsere Dachfenster seit 1960 bestehen?

Damit wusste der Nachbar doch schon vor dem Umbau wie die Lage aussieht.

Zitat:
Meine Frage ist nun, hat der neue Nachbarn rechtlichen einen Anspruch darauf, dass wir unsere Dachöffnungen verschließen um seine Privatsphäre zu schützen? Das Problem hat er ja durch seine eigenen Baumaßnahmen verursacht.

Es gibt keine rechtliche Handhabe, er kann sich ja Jalousien anbringen lassen. Im Gegenteil dem Nachbarn schreiben das man durch seinen Umbau sich auch gestört fühle, je nach Bundesland kann hier das Nachbarschaftsrecht zu tragen kommen, und im Gegenzug den Rückbau der Glasflächen verlangen (nur um ihm einen kleinen Schock zu geben).

Und erst mal abwarten, mit dem Anwalt kann jeder drohen, auch ein Anwalt ist kein Richter.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Es gibt durchaus baurechtliche Regelungen, die untersagen das es Fenster in Richtung Nachbargrundstück geben darf.
Wenn die Dachfenster seit 1960 bestehen, käme eventuell auch Bestandsschtuz zum tragen.

Da die baurechtlichen Reglungen regional sehr unterschiedlich sein können, ja soger von Ortsteil zu Ortsteil abweichen können, müsste man schauen was bei eurem Grundstück für Regelungen gelten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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