Guten Tag! Es stellt sich die Frage ob für den Neueinbau von Dachfenstern ( Veluxfenster, liegend) eine Genehmigung erforderlich ist. Das Haus steht in Brandenburg wahrscheinlich im Aussenbereich (wahrscheinlich da Alleinlage und grünes Ortschild mit weitverteilt stehenden Häusern). Es ist ein Resthof aus 1890. Dachform soll nicht verändert werden.
Habe hier schon das Forum und auch das Internet durchsucht, kann aber nirgends verständliche Informationen finden. Vielleicht könnt ihr mir sagen, wie es ist und/oder wo ich es selbst nachlesen könnte. Das wäre toll..
Dankeschön
Brandenburg Aussenbereich: Baugenehmigung für Einbau von Dachfenstern nötig?
5. Februar 2024
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Frage vom 5. Februar 2024 | 11:17
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 2x hilfreich)
Brandenburg Aussenbereich: Baugenehmigung für Einbau von Dachfenstern nötig?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 5. Februar 2024 | 11:37
Von
Status: Lehrling (1950 Beiträge, 411x hilfreich)
ZitatVielleicht könnt ihr mir sagen, wie es ist und/oder wo ich es selbst nachlesen könnte. :
Die Maßnahmen sind genehmigungsfrei.
§ 61 Abs. 1 Nr. 10 BbgBO
-- Editiert von User am 5. Februar 2024 11:39
#2
Antwort vom 5. Februar 2024 | 11:59
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:Die Maßnahmen sind genehmigungsfrei.
§ 61 Abs. 1 Nr. 10 BbgBO
Vielen Dank. Endlich ein Gesetz. Ist es nicht Nr. 11 tragende und nichttragende Bauten und dann c. Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen?
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#3
Antwort vom 5. Februar 2024 | 12:40
Von
Status: Lehrling (1950 Beiträge, 411x hilfreich)
ZitatIst es nicht Nr. 11 :
Ja klar. Tippfehler von mir.
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