Hi,
ich habe mal folgende Frage:
Besteht eine Plicht ein Wonhaus (Altbau) zu sanieren wenn
z.B. nach § 34 BauO NRW die Zwischendecken nicht dem Brandschutz (F90-AB) entsprechen?
Ergibt sich daraus ein Kündigungsgrund für den Vermieter aufgrund einer notwendigen Sanierung?
Ich kann es mir nicht vorstellen da müssten ja dann alle Abtbauwohnungen komplett sanieter werden
Vielen Dank
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Brandschutz nach BauO NRW Sanierungsgrund/pflicht?
Verbaut?
Verbaut?
Solange aufgrund besonderer Umstände keine erhöhte Gefährdung besteht, besitzen alte Gebäude, die den neuen technischen Anforderungen nicht mehr entsprechen, Bestandsschutz.
Dabei ist zu beachten, das durch Umbaumaßnahmen der Bestandsschutz verloren gehen kann, d.h. wenn man z.B. eigentlich nur ein neues Kabel für einen neuen Durchlauferhitzer benötigt, muss man eventuell die komplette Stromverkabelung erneuern.
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Der Fall zählt zu den sogenannten passiven Bestandsschutz und es ist, egal wie alt das Gebäude ist, solange es rechtswirksam gebaut wurde.
Aber bei einer Umnutzung von wohnen auf gewerbliche Tätlichkeiten muss eine Sanierung durchgeführt werden.
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Ein Gebäude was ca. 3-5, weiß ich nicht mehr so genau, Jahre leer Stand benötigt sogar ein Bauantrag für eine Neunutzung.
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Vielen dank für die Antworten
das bestätigt auch meine Einschätzung
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