Briefkastenanlage und Haustür neu

1. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jojo4711
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Briefkastenanlage und Haustür neu

Guten Abend ,
bei uns im Haus wurde eine neue Haustür samt Briefkasten Anlage eingebaut .
Meine Frage ist dies eine bauliche Veränderung oder eine Modernisierung ?
Und da die Briefkästen viel weiter nach innen ragen als der Alte sehe ich Probleme bei den Flucht und Rettungswegen oder für einen späteren Umzug . meine Wohnung liegt im Kellergeschoss und es ist schon schwierig mit einem Fahrad durch die Tür zu kommen , da ich von unten kommend noch leicht ums Eck muss .
Es müsste doch DIN Normen und Bauvorgaben geben ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jojo4711):
eine bauliche Veränderung

Mit Sicherheit



Zitat (von Jojo4711):
eine Modernisierung

eventuell, mit Tendenz zu Modernisierung



Zitat (von Jojo4711):
sehe ich Probleme bei den Flucht und Rettungswegen

Da geben in der Regel Bauamt und Feuerwehr Auskunft zu.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Jojo4711
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jojo4711):
Guten Abend ,
bei uns im Haus wurde eine neue Haustür samt Briefkasten Anlage eingebaut .
Meine Frage ist dies eine bauliche Veränderung oder eine Modernisierung ?
Und da die Briefkästen viel weiter nach innen ragen als der Alte sehe ich Probleme bei den Flucht und Rettungswegen oder für einen späteren Umzug . meine Wohnung liegt im Kellergeschoss und es ist schon schwierig mit einem Fahrad durch die Tür zu kommen , da ich von unten kommend noch leicht ums Eck muss .
Es müsste doch DIN Normen und Bauvorgaben geben ?

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Jojo4711):
Meine Frage ist dies eine bauliche Veränderung oder eine Modernisierung ?

Kommt immer auf den Einzelfall an.

Zitat:
Und da die Briefkästen viel weiter nach innen ragen als der Alte sehe ich Probleme bei den Flucht und Rettungswegen oder für einen späteren Umzug . meine Wohnung liegt im Kellergeschoss und es ist schon schwierig mit einem Fahrad durch die Tür zu kommen , da ich von unten kommend noch leicht ums Eck muss .
Es müsste doch DIN Normen und Bauvorgaben geben ?

Für Rettungswege gibt es Normen, Probleme bei einem späteren Umzug dagegen muß der Vermieter nicht berücksichtigen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Jojo4711):
Meine Frage ist dies eine bauliche Veränderung oder eine Modernisierung ?
Kommt drauf an.

Falls du Mieter in diesem Haus bist, bitte frage den Vermieter bzw. die Hausverwaltung.
Die geben Auskunft.

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#5
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)

Frage: Ist die Wohnung im Kellergeschoss überhaupt genehmigt?

Signatur:

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Frage: Ist die Wohnung im Kellergeschoss überhaupt genehmigt?

Ich rate mal: mit "Kellergeschoss" ist in Wirklichkeit "Souterrain" gemeint. Und Souterrain-Wohnungen sind häufig problemlos genehmigungsfähig.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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