Carport Abstand von der Straße NRW

18. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jerome
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 91x hilfreich)
Carport Abstand von der Straße NRW

Hallo,

ich möchte auf meinem Grundstück ein Carport bauen. Leider kann ich den Abstand von 3m von der Straße nicht einhalten. Da ich schwerbehindert (geheingeschränkt) bin, ist es für mich wichtig eine Überdachung zu bekommen (höhere Lage - deshalb viel Schnee), damit ich nicht immer den Schnee vom Auto fegen muß.

Gibt es wohl noch eine Lösung, wer hat eine Idee?

Freundliche Grüßen
jerome

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alice0505
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 56x hilfreich)

Hallo,

ich (Thüringen) kann nur von meinen Nachbaren erzählen, die haben ihr Carport direkt an die Straße gesetzt und auf meine Grundstücksgrenze. Die mußten mich nicht mal fragen. Aber wegen der 3m Unterschreitung zur Straße, brauchten sie eine eingereichte Baugenehmigung, die sonst nicht üblich ist für Carports.
Einfach beim Bauamt mal fragen.
Hoffe ich konnte weiterhelfen.

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#2
 Von 
Jerome
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 91x hilfreich)

Hallo,

beim Bauamt war ich vorstellig. Da wurde mir gesagt, daß ich die 3 m einhalten muß. Geht aber nicht, darum muß ich wohl auf einen Carport verzichten.
Es soll aber Befreiungsmöglichkeiten von der Abstandsvorschrift geben. Welche Gründe zählen, habe ich noch nicht herausgefunden.
Wer weiß mehr?
Danke.
Freundliche Grüße
Jerome

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jerome
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 91x hilfreich)

Hallo,
weiß denn niemand dazu eine Antwort?

Grüße
Jerome

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Wie kommst du denn auf diese 3 Meter Abstand von der Strasse. Hat dir das irgendjemand erzählt oder hast du in deiner Liegenschaftskarte eine sog. 'Überbauungsgrenze' stehen? Ich muss an einigen Grenzen des Grundstückes (habe 8 Grenzabschnitte, da Grundstück nicht quardratisch) sogar 5 Meter Abstand zur Grenze einhalten. Vielleicht ist es möglich, so war es bei uns in der Nachbarschaft, dass du mit schriftlicher Zustimmung der Nachbarn bis an die Grenze bauen kannst? Du musst die Leute vom Bauamt einfach mal nerven und vielleicht hilft ein ärztliches Attest?

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Die Bauvorschriften sind abhängig vom Bundesland in dem man lebt.

Typischerweise muss ein Abstand von 3m eingehalten werden.

Dennoch gibt es Fälle, wie den von jerome beschriebenen. Das ist aber jeweils eine Einzelfallentscheidung, die einem weiten Ermessensspielraum des Bauamtes unterworfen ist.

Ich würde daher auch noch nicht so schnell aufgeben, nur weil ein Sachbearbeiter im Bauamt eine negative Aussage gemacht hat.

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#6
 Von 
Wichtel99
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
Zur Problematik Abstand Carport zur Straße (Thüringen). Es gibt diesen 3 Meter Abstand. Laut Thüringer Bauordnung dürfen Abstandsflächen auch auf öffentlichen Verkehrsflächen liegen (§6(2)) bis zu deren Mitte. Ist es somit richtig, das die 3 Meter von Straßenmitte bis zum Carport gelten?
Weiß jemand wie es genau ist?

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5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 252x hilfreich)

quote:
Zur Problematik Abstand Carport zur Straße (Thüringen). Es gibt diesen 3 Meter Abstand. Laut Thüringer Bauordnung dürfen Abstandsflächen auch auf öffentlichen Verkehrsflächen liegen (§6(2)) bis zu deren Mitte. Ist es somit richtig, das die 3 Meter von Straßenmitte bis zum Carport gelten?



Abgesehen vom "normalen" Grenzabstand, der ggf. wegen der genannten Regelung unproblematisch ist, ist aber auch die Garagenverordnung zu beachten. Und da hilft die Anrechnung von Straßenflächen auf die Abstandsflächen nicht weiter, da es hier um die Länge der Zu- und Abfahrten geht.

Die Thüringer Verordnung regelt:

§ 2 Zu- und Abfahrten
Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. Ausnahmen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Oft stehen im B-Plan best. Festsetzungen. Ein Dispensantrag hat dann wenig Erfolg.

Wenn die Baugrenze auch für Garagen und Carports gilt, hilft auch kein Attest mehr.

B-Plan ist Gesetz.

Hilfe kannst du, wenn, nur im Bauordnungsamt finden.

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