DARF EIN HAUSVERWALTER UNERLAUBT HAUS BETRETTEN !

10. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
meggi76
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 16x hilfreich)
DARF EIN HAUSVERWALTER UNERLAUBT HAUS BETRETTEN !

Hallo,

Eine Frage habe ich :
Darf ein Hausverwalter unerlaubt das Haus betretten ohne sich vorher anzumelden? Wir sind 2 Partaien Haus udn der Hausverwalter spaziert rein und raus und fummelt an der Heizung rum, verstellt die Temp. oder dreht es ohne was zu sagen ab.
Die HEizung wurde vor ca. 5 jahren erneuert und jetzt macht sich der typ wichtig und meint wir brauchen ein neues, wir müssen sparen ect. hat uns heute was von 3 neuen gesetzten wegen sparen vorgequaselt. er arbeitet mit der anderen partei zusammen. es wurden in unserer abwesenheit im haus die fenster ausgewechselt. die anderen eigentümer hatten neue festern eingesetzt die jetzt nicht zu gesamtbild passen. war auch in den wirtschaftsplan nicht vorgesehen für dieses jahr.

hat jemadand ein tipp wie man sich bei so was verhalten soll. kann man so einen hausverwalter feuern bis ende des jahres, trotz 3 jahres vertrag?
Kann man ihm verbieten das haus zu betreten oder vorher es bei uns ankündigen. Notfälle natürlich ausgeschlossen. bei uns im haus ist tag und nacht immer einer da, daher würde es gehen, bzw. er könnte klingeln und sagen was er will.
gibt es paragraphen dazu??

vielen dank für antworten
lg meggi

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meggi76
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 16x hilfreich)

weiß da wirklich niemand bescheid?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4092 Beiträge, 628x hilfreich)

solange der Hausverwalter nicht unangemeldet deine Wohnung betritt, müßte er das Recht haben, z.B. sich die Heizungsanlage ansehen oder allgemein nach dem Rechten sehen. Dafür wird er bezahlt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Hier gibt es aber noch ein Problem: Austausch der Fenster ohne Beschlussgrundlage. Da haftet der Verwalter eventuell für die Kosten.
Sind denn auch in deinem Sondereigentum die Fenster ausgetauscht worden?
Das der Verwalter jederzeit die Gemeinschaftsfläche betreten kann und auch "Kontroll"-Rundgänge machen sollte, ist für mich selbstverständlich.

Bei der Heizung bezieht der Verwalter sich sicherlich auf Energie-Gesetze. Wenn eure aber vor 5 Jahren ausgetauscht wurde, ist sie sicherlich auf einem modernisiertem, erlaubten Zustand. Unter Umständen den Bezirksschornsteinfeger fragen, der kennt sich mit solchen Anlagen aus.
Es scheint aber ein Problem zu sein, dass du das Gefühl hast, der andere Eigentümer kungelt mit dem Verwalter auf deine Kosten.
Eventuell wäre es sinnvoll, in einem Grundeigentümerverband Mitglied zu werden und dir dort Hilfe zu holen.
Der Verwalter darf (abgesehen von Notfällen) nur Arbeiten durchführen, für die es auf der Eigentümerversammlung gültige Mehrheitsbeschlüsse gibt.
Du müstest dir also überlegen, ob du eventuell gegen die Kostenübernahme klagst, wenn es die Abrechnung für 2006 gibt (4 Wochen nach Beschluss).

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.377 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.402 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen