DHH: Gemeinschaftliches Abflussrohr auf unserem Grundstück - kein Grundbucheintrag

5. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Strenni
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
DHH: Gemeinschaftliches Abflussrohr auf unserem Grundstück - kein Grundbucheintrag

Hallo Forumsgemeinde,

vor einem halben Jahr habe ich eine DHH gekauft (Bj. 1936), an der wahnsinnig viel erneuert und modernisiert werden muss. Nun sind wir gerade dabei das Abwassersystem zu erneuern und wurden nach dem Entfernen des alten Tonrohres prompt mit einer frischen Ladung Urin begrüßt. Da in unserem Haus niemand die Toiletten nutzt, war mir sofort klar, das kann nur von der Nachbarseite kommen.

Und in der Tat, die Nachbarin war im OG auf dem Klo. Ich vereinbarte mir ihr, dass sie die kommenden 24h jegliche Wassernutzung im OG unterlassen würde. Bis dahin hätten wir unsere Arbeit im Keller abgeschlossen und die Leitung zumindest notdürftig wieder hergestellt.
Nach einer weiteren Stunde Arbeit kam mir erneut eine Wasserladung entgegen - wie konnte das bitte sein? Ich bin also wieder rüber zur Nachbarin und sie erklärte mir, dass sie das Gäste-WC im EG benutzt hätte, wie vereinbart. Und nun war klar, das gesamte Abwasser unserer Nachbarin wird auf unsere Grundstück geleitet und von dort durch ein einziges Rohr vor das Haus in die öffentliche Kanalisation.

Als ich die Nachbarin auf diesen Umstand aufmerksam machte und ihr vermitteln wollte, dass sie ihren alten Abwasseranschluss wieder herstellen oder einen neuen anlegen soll, meinte sie nur lapidar, dass sie von den Umständen nichts wisse und dass ihre ausführenden Firmen für den Umstand verantwortlich sind. Ich hätte das Haus "wie gesehen" gekauft und daher Pech - sie würde keinen Euro investieren und basta.

Weitere Details zum Sachverhalt:
Das Gäste-WC der Nachbarin wurde in den 90ern nachträglich an die Bestandsimmobilie gebaut. Anscheinend hat man es sich einfach gemacht und das Abwasser von dort hinunter in den Keller geführt, einen Durchbruch zur zweiten DHH gemacht und dort alles auf einen einzigen Anschluss gelegt - so sparte man sich einen weiteren Anschluss ans öffentliche System. Entweder wurden auf der Seite der Nachbarin im gleich Atemzug alle alten Tonrohre tot gelegt oder gar entfernt und können somit nicht mehr benutzt werden.
Definitiv hatten/haben beide Haushälften separate Abswasserrohre (gehabt), die sich vor dem Haus zu einem Rohr verjüngen, in einen Schacht geleitet werden und von wo dann wiederum das Abwasser ins öffentliche System gelangt.

Auch beim Stromanschluss wurde bereits so verfahren. Bei uns liegt der Anschluss und von dort läuft eine ca. 3,5m lange fette schwarzummantelte Leitung an unserer Kellerwand. Erst unter der Treppe wird die Leitung zur Nachbarin geführt, wo sie ihren Verteilerkasten installiert hat. Jeder Elektriker, der bisher bei uns im Keller war, um ein Angebot für die Neuinstallation zu machen, meinte, dass solch eine Leitungsführung "eigentlich verboten" ist.

Mir scheint, hier sind einige Dinge komplett verquer. Weder im Grundbuch ist eine Last für unser Grundstück eingetragen, noch konnte mir irgend jemand ein Schriftstück zur Leitungsnutzung vorlegen.

Nun meine Fragen:

1) Muss ich den geteilten Abwasserlauf dulden, der vollständig über unser Grundstück läuft? Unser Maurer meinte, das wäre Gewohnheitsrecht. Nach Recherche im Internet konnte ich jedoch selber ermitteln, dass es eines Eintrags im Grundbuch bedarf oder eines Leitungsnutzungsvertrags, in dem klar geregelt ist, wie die Kosten aufzuteilen sind. Nur weil es in den letzten 25 Jahren so war, heißt es nicht, das es richtig ist, oder?

2) Darf ich der Nachbarin eine 14-tägige Frist setzen, damit sie ihren Anschluss wieder herstellt und im Falle der Zuwiderhandlung ihren Anschluss auf unserer Seite kappen und verdichten? Zwangsläufig würde ihr nach gewisser Zeit das Wasser im Haus stehen, würde sie nicht reagieren. Bin ich für Folgeschäden auf ihrer Seite haftbar?

3) Muss ich den geteilten Stromanschluss dulden?


Bin, ehrlich gesagt, wahnsinnig geladen. Die Nachbarin macht uns seit dem Einzug nur Ärger. Sie hat unser Grundstück ca. 1,5m weit bepflanzt, weil es mit der alten Mieterin (80 Jahre) der Immobilie eine mündliche Vereinbarung gab, dass sie im Garten und Vorgarten schalten und walten kann wie sie will.
Ich musste bereits ihr Geländer abputzen, weil es durch unsere Bauarbeiten staubig wurde. Sie ist wie Rumpelstilzchen durch den Garten gehüpft als wir die morschen einzeln stehenden Kiefern im Garten entfernen ließen, dir ihr bisher so "wahnsinnig viel" Schatten lieferten.
Über alles habe ich bisher geflissentlich hinweg gesehen und mir gesagt, dass nach den Baumaßnahmen alles ruhiger sein wird und dann kann man sich auch höflich aus dem Weg gehen. Aber wie sie gestern auf unser neues Problem reagiert hat (Pech, gekauft wie gesehen), will ich ihr endlich zeigen, dass der Spaß auch ein Ende hat.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat:
will ich ihr endlich zeigen, dass der Spaß auch ein Ende hat.


Das ist keine gute Basis. Bitte nicht in eine Kinderargumentation verfallen, die von Emotionen gesteuert wird
(Frei nach dem Motto: Die hat aber auch auch....)

Zitat:
Ich musste bereits ihr Geländer abputzen, weil es durch unsere Bauarbeiten staubig wurde.


Wessen Dreck war es denn? Ihrer oder Eurer?!

Ich nehme an, man hat beim Bau der Häuser diese Dinge nicht beachtet. 1939 ist verdammt lange her und die gemeinsame Entsorgung war damals üblich.

Meine Gedanken dazu:
Die Sache mit dem Bauamt / den Stadtwerken klären. Die können der Nachbarain auch anordnen, sich um den Kanalansachluss zu bemühen. Oder man baut eine neue Leitung und träft dann ein Leitungsrecht ein. Auch das würde ich an den passenden Stellen mit dem Bauamt / den Stadtwerken erörtern.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Meine Standardfrage: Alte oder neue Bundesländer?
(Wenn das Haus in den neuen Bundesländern steht, kann aus übergeleitetem DDR-Recht auch ohne Grundbucheintrag Bestandsschutz sowohl für Strom als auch für Abwasser bestehen.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Strenni
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Das Haus befindet sich in der Tat in den "neuen" Bundesländern. Jedoch wurde der Anbau der Nachbarin, inklusive Abwasserführung, erst 1996 erbaut.

Sie hat mir heute ihre Unterlagen gezeigt. Es gibt lediglich Rechnungen für die Errichtung des Windfangs - keinerlei Belege oder Zeichnungen, wo die neue Abwasserführung vermerkt oder dokumentiert wurde. Auch existiert kein Schreiben, in dem das Leitungsrecht in irgendeiner Weise geklärt wird.

Als ich nun heute den Kellerboden weiter geöffnet habe, war dort in der Tat ein graues Abwasserrohr zu finden, das von der Nachbarsseite in unseren Abfluss führt - und jede Menge Tonscherben des originalen Abwasserrohrs. Sie hat es sich angeschaut und meinte, sie hätte dies niemals in Auftrag gegeben und in ihrem Keller wurde sowieso niemals der Boden geöffnet... Ich habe nichts darauf geantwortet.

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#4
 Von 
Strenni
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich nehme an, man hat beim Bau der Häuser diese Dinge nicht beachtet. 1939 ist verdammt lange her und die gemeinsame Entsorgung war damals üblich.

Wie eingangs erwähnt, beide Haushälften hatten eigenständige Abwassersysteme, die außerhalb des Hauses zu einem Abfluss verjüngt wurden. Original lief diese Verjüngung in eine Jauchegrube. Diese wurde in den 90ern entfernt und stattdessen ein Revisionsschacht mit Direktanschluss ans öffentliche Kanalsystem hergestellt. Nachwievor müssten beide separaten Abflüsse vorhanden sein - die Nachbarin bestätigt ja, dass ihr Kellerboden - ich zitiere: "niemals geöffnet wurde".

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47636 Beiträge, 16838x hilfreich)

Ist das Grundstück denn real geteilt oder erfolgte die Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz?

Zitat:
Diese wurde in den 90ern entfernt und stattdessen ein Revisionsschacht mit Direktanschluss ans öffentliche Kanalsystem hergestellt.


Da haben die damaligen Eigentümer wohl Geld sparen wollen und sich möglicherweise die Kosten für einen Anschluss geteilt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Strenni
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ist das Grundstück denn real geteilt oder erfolgte die Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz?

Ja, die Grundstücke sind real voneinander getrennt. Jedes Grundstück hat seinen eigenen Besitzer.

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