Dachbodenausbau Genehmigungspflichtig?

22. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
michel1972
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Dachbodenausbau Genehmigungspflichtig?

Hallo,
bin etwas verwirrt!
Wir haben vor 10 Jahren unseren Dachboden über unserer Eigentumswohnung ausgebaut. Jetzt möchten wir die Wohnung verkaufen. Im Zuge der Verhandlungen mit dem Käufer ist mir gesagt worden das ich für den Ausbau eine Baugenehmigung gebraucht hätte.

Allerdings habe ich gelesen das das in Niedersachsen nicht nötig wäre wenn...
1...die Fläche mit einer min. Raumhöhe von 2.30 Meter weniger als die hälfte der Gesamtfläche des Dachbodens ist, also kein Wohnraum
2...Ich keine neue Wohnung schaffe sondern nur die darunter liegende erweitere.
3...die Dachkonstrucktion nicht verändere usw.

Habe aber auch gelesen das das neuer Wohnraum sein soll, dass wiederspricht sich doch mit Punkt 1.

Hier die Eckdaten zum Haus:
Standort Niedersachsen
Fläche Dachboden ca. 60qm
Fläche min Höhe 2.30 Meter ca. 28 qm
Baugenehmigung sagt 1,5 geschossig
Dachboden wurde nicht als Wohnraum ausgewiesen :(

So ich hoffe jemand kann mir dazu eine grobe Einschätzung geben und danke dafür schon mal im Voraus.

Gruß Michael


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

Das schwierigste wird sein, den Dachboden in Sondereigentum zu bekommen. Denn wenn sich die Wohnung in WEG befindet, dann ist der Dachboden, falls er nicht schon immer abgeschlossen mit der darunter liegenden Wohnung verbunden war. Ansonsten wird der Käufer an dem oberen Ausbau nur Sondernutzungsrecht erwerben können. Hat aber das Problem, dass die Eigentümergemeinschaft immer einen Rückbau fordern kann.

Auch wenn der Dachbodenausbau an sich nicht genehmigungspflichtig ist, muss das alles vor Verkauf in die Teilungserklärung eingetragen werden.
Hier kann dann auch der Brandschutz einem einen Strich durch die Rechnung machen. (Stichwort 2. Fluchtweg.)

In Bayern wird der 2. Fluchtweg nur obsolet, wenn oben Gallerie ist.

Also erstmal die Papiere Sauber bekommen, und dann verkaufen. Alles andere verursacht nur Kosten, die schnell 6 Stellig werden können.

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#2
 Von 
michel1972
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Lifeguard für deine Einschätzung.

Was das Sondernutzungsrecht angeht gibt so kein Problem. Es gibt nur einen anderen Eigentümer - mein Bruder.

Papiere sauber bekommen heißt wohl einen nachträglichen Bauantrag stellen oder? Oder was muss ich tun und welche Kosten bzw. Strafen kommen auf mich zu?

Gilt als 2er Fluchtweg auch ein entsprechend großes Dachfenster? ;) Meine Etagenwohnung hat doch auch nur einen Eingang???

Danke noch mal für deine schnelle Antwort.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

Also, Bauantrag musst du meines Wissens nach nicht stellen. Jedoch muss die Teilungserklärung, sofern eine besteht angepasst werden.

Habt ihr noch keine, was bei Familie nicht unüblich ist, muss sowieso eine her, bevor man verkauft.

Willst du das alles als Wohnraum verkaufen, muss nun eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für alle Räume her.

Hier braucht man, zumindest in Bayern, keine Baugenehmigung, jedoch einen Bauplan, aus dem alles hervorgeht.

Strafe wird nach meiner Erfahrung in Bayern eher selten verhängt. Jedoch können die Zivilrechtlichen Forderungen enorm werden, wenn der Käufer den Kaufvertrag angreift. Hier kann ich nur aus eigener Erfahrung sprechen, dass es sehr ärgerlich wird, wenn die Bank des Käufers feststellt, dass ein Teil der Wohnung so nicht sauber ins Eigentum des Käufers über gegangen ist.

2. Rettungsweg. Da musst du mal die Bauverordnung von deinem Bundesland lesen. In Bayern muss gilt für einen 2. Rettungsweg auch ein Balkon und/oder ein Fenster, was zum Bergen eine gewisse Größe haben muss.

Meine Erfahrung ist, dass die einem beim Bauamt ganz gut beraten. Habe jedoch auch schon andere Meinungen gehört, dass es falsch sein kann, dort schlafende Hunde zu wecken. Wenn man so denkt, empfiehlt es sich, das ganze, was man gemacht hat, durch einen Architekten abnehmen zu lassen, und mit dieser Zeichung zum Bauamt zu gehen. So kann man den Architekten ein wenig in die Haftung bekommen.

Ach ja, was man auch nicht vergessen darf, der Wohnraum muss dem Finanzamt angemeldet werden.


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-- Editiert Lifeguard am 22.02.2014 14:26

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

Als was ist der Dachboden denn ausgebaut? als was wird er tatsächlich genutzt? als was soll der verkauft werden?

Wenn Du einen Käufer findest, der zu einem Dir genehmen Preis, die Wohnung mit einem "ausgebauten" Speicher=Abstellraum kaufen will (und das zu Deiner Sicherheit auch so im Kaufvertrag festgehalten ist), dann würde ich gar nichts tun.
http://www.streifler.de/weg-3A-fehlende-baugenehmigung-bei-veraeussertem-wohnungseigentum-_9841.html

Anderenfalls einen Architekten befragen, der mit den landesspezifischen Bauvorschriften vertraut ist. So weckt man nicht unnötig "schlafende Hunde" - und sowohl für die Legalisierung/nachträgliche Baugehnehmigung als auch für die Erstellung/Änderung des Aufteilungsplans zur Abgeschlossenheitsbescheinigung/Teilungserklärung wird sowieso ein Architekt benötigt.
Aus einer Wohnraumerweiterung können sich sehr viele Auswirkungen, baulich einzuhaltende Anforderungen ergeben (z.B. andere Brandschutzklasse für das gesamte Gebäude), da dann das gesamte Gebäude heutigen Anforderungen entsprechen muss. Welche Kosten für den Papierkram und eventuell erforderliche bauliche Änderungen da insgesamt anfallen könnten, sollte der Architekt ebenfalls abschätzen können.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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