Dachbodenausbau bei Mieternutzung

29. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Sven3009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Dachbodenausbau bei Mieternutzung

Hallo,

ich habe vor ein unausgebautes Dachgeschoss zu kaufen jetzt haben die 4 Mieter in dem Haus, in ihren Mietverträgen stehen das sie den Dachboden zum Wäschetrocknen nutzen dürfen.
Drei der Mieter haben mir schon gesagt das sie darauf verzichten würden.
Die Frage ist kann ein Mieter alleine verhindern das ich den teuer gekauften Dachraum nicht nutzen kann?

Sven

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17380x hilfreich)

Bist Du Dir sicher, dass Du den Dachboden überhaupt kaufen kannst? Damit meine ich nicht den Willen des jetzigen Bsitzers, Dir den Dachboden verkaufen zu wollen, sondern die formale Möglichkeit, den Dachboden gesondert zu verkaufen.
Bist Du Dir auch sicher, dass Du den Dachboden baurechtlich zu Wohnraum umbauen darfst? (Ich nehme an, dass Du das vorhast)

So ganz einfach, wie man sich das als Laie vorstellt, geht so etwas nämlich gar nicht.

Die Mieter werden ein Recht zur Mietminderung haben, sowie ggfls. sogar ein Recht auf Schadenersatz, allerdings gegen den jetzigen Vermieter. Richtig kompliziert wird das dann, wenn der Vermieter und der jetzige Eigentümer des Dachbodens nicht ein und dieselbe Person sind.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sven3009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort vielleicht hätte ich dazu schreiben sollen dass ja alle Wohnungen im Haus verkauft werden sollen.
Das die Käufer dem DG ausbau zustimmen müssen steht im Kaufvertrag bzw. in der Teilungserklärung und Baurechtlich geht das alles. Nur das alles ändert ja nichts an den Mietvertägen der jetzigen Mieter und die haben ja noch lange Wohnrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Tja, und die haben natürlich auch den Dachboden "mitgemietet".
Handelt es sich hier um ein Haus, das aus der Sozialbindung fiel und jetzt in Eigentumswohnungen (Teilungserklärung) umgewandelt wird?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sven3009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja so ist es, das Haus ist aus der Sozialbindung raus und wird jetzt verkauft.
Ist das wichtig?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Naja wichtig insofern, dass danach oft "komische" Dinge gemacht werden (für die Mieter meine ich).
Was gibt denn die Teilungserklärung für den Dachboden her? Und kannst du den wirklich zu Wohnraum ausbauen? Normalerweise macht das doch der alte Eigentümer und verkauft dann die Wohnung.
Ich glaube, dass du dir mit dieser Konstellation mehr Ärger als Freude einhandelst (Bauchgefühl).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sven3009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

also in der Teilungserklärung ist das alles schon ganz gut Beschrieben da steht das der Käufer des DG das recht hat diesen Auszubauen und dabei Kamine und sonstiges entferen darf nur das Mieter problem bleit ja trozdem

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.269 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen