Hallo zusammen...
Mein Vater möchte mir sein Haus zu Lebzeiten schenken, ein Notar ist bereits beauftragt. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten.
Nun stellte sich in dem ganzen Verfahren heraus, dass mein Vater vor 25 Jahren das Dachgeschoss ohne Baugenehmigung ausgebaut hat. Es wurden Dachfenster eingebaut, eine Gaube und draußen an der Fassade gibt es durch den Eingang auch eine bauliche Veränderung.
Er hat den Bau mit einem Zimmermann zusammen ausgeführt, einen Bauplan gibt es nicht - lediglich eine Zeichnung auf einem Bierdeckel.
Mein Vater ist sich keinen Schuld bewusst und versteht die Aufregung die ich um das ganze mache nicht.
Bei der Gebäudeversicherung ist die Korrekte Quadratmeter Anzahl angegeben worden, da habe ich bereits angefragt. Wenn es dort oben allerdings brennen sollte, oder das Dach brennt, wird ja keine Versicherung der Welt zahlen.
Was genau kann ich jetzt tun? Was sind die richtigen und wichtigen Schritte?
Meine Schwiegermutter mit sehr kleiner Rente wohnt in der Wohnung. Ich möchte natürlich verhindern, dass sie aus der Wohnung ausziehen muss.
Falls das wichtig ist, ich bin alleinerbin.
Viele Grüße Nadine
Dachbodenausbau ohne Baugenehmigung
Verbaut?
Verbaut?



Verantwortlich für diesen Ausbau und die Abwicklung ist der jeweilige Eigentümer. Wenn Dir das Haus gehört, dann Du. Ob den Vater ein Unrechtsbewusstsein plagt, das interessiert insoweit nicht. Auch nicht, ob Du Alleinerbin bist oder wie ansonsten die familiären Verhältnisse sind.
Ich würde erst einmal klären, ob dieser Ausbau überhaupt noch nachträglich genehmigungsfähig ist. Und dann sieht man weiter.
wirdwerden
Auf dieses faule Geschenk verzichten.ZitatWas genau kann ich jetzt tun? :
Dazu brauchts keine Schritte, sondern lediglich eine deutliche Erklärung dem Vater gegenüber.
Dann kann der sich zB von anderen erklären lassen, was er möglichst tun und nachweisen sollte.
NÖ. Derzeit bist du das Kind des Vaters, dem ein Geschenk angeboten wurde.ZitatFalls das wichtig ist, ich bin alleinerbin. :
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatAuf dieses faule Geschenk verzichten. :
Dazu brauchts keine Schritte, sondern lediglich eine deutliche Erklärung dem Vater gegenüber.
Dann kann der sich zB von anderen erklären lassen, was er möglichst tun und nachweisen sollte.
Schwierig, denn ich lebe seit 19 Jahren in einer der Wohnungen dieses Hauses. Meine Tochter bewohnt ebenfalls eine Wohnung.
Spätestens im Erbfall kommt das ganze dann ja doch auf mich zu.
Ich wäre also dankbar für Hilfreiche Tipps. Hier geht es schließlich auch um Existenzen- und nicht nur meine!
Aber nur, wenn dein Vater zu Lebzeiten das nicht selbst klärt.ZitatSpätestens im Erbfall kommt das ganze dann ja doch auf mich zu. :
Dass du und auch deine Tochter dort im Haus wohnt, hat doch mit deiner angefragten Sache absolut nichts zu tun. Das ist nichts Baurechtliches...
Da empfehle ich den Gang zu einem Fachanwalt, evtl. auch zu einem ortskundigen und versierten Architekten.ZitatIch wäre also dankbar für Hilfreiche Tipps. :
Diese könnten dann Einsicht nehmen in alle Unterlagen, auch bei Behörden, und auch herausfinden, ob und was nachträglich noch möglich wäre.
Einen (geschenkten) Schwarzbau uU abreißen zu müssen, würde dann auf dich als Alleinerbin zukommen, incl. aller unschönen *Nebenwirkungen*.
Also haltet doch Familienrat.
Von Baugenehmigungen hat dein Vater ganz sicher schon mal was gehört.
ZitatEinen (geschenkten) Schwarzbau uU abreißen zu müssen, würde dann auf dich als Alleinerbin zukommen, incl. aller unschönen *Nebenwirkungen*. :
Das klingt, als wäre das gesamte Haus ein Schwarzbau. Es ist "nur" der Dachboden. Die Gaube ist ein Problem, ist aber angeglichen, an den Balkon meiner Tochter.
Was wäre, wenn wir den Eingang zu mauern und die Wohnung nicht mehr nutzen? Wäre das eine denkbare Alternative?
ZitatWäre das eine denkbare Alternative? :
Ich habe noch eine Alternative:
4 Wohneinheiten - zwei Nutzbar
Mieter sind Sie, die Tochter und Schwiegermutter und der Vater?
Dann sollte man ausziehen, die Tochter dann auch. Bleiben zwei nutzbare Wohnungen
Dann versucht man das schwarz ausgebaute Dachgeschoss zu genehmigen bzw. genehmigungsfähig zu machen
ZitatWas wäre, wenn wir den Eingang zu mauern und die Wohnung nicht mehr nutzen? Wäre das eine denkbare Alternative? :
Schwarzbau bleibt Schwarzbau, ob man den nun nutzt oder nicht, es droht die Anriss- und Beseitigungsverfügung.
ZitatDas klingt, als wäre das gesamte Haus ein Schwarzbau. :
Unter Umständen kann das tatsächlich der Fall sein.
Was konkret steht denn in der Baugenehmigung zu dem Haus? Wurde das der Ausbau eventuell schon mal grundsätzlich genehmigt, aber damals nur nicht ausgeführt? Wie weit weicht die Ausführung ab?
Falls nicht, wäre der erste Schritt, mittels Architekt etc. zu klären, ob dieser Ausbau überhaupt nachträglich genehmigungsfähig sein könnte.
Dann könnte man alle notwendigen Unterlagen einreichen und nachträglich genehmigen lassen.
Und man sollte mal Kassensturz machen, ob man genug Geld hätte für den Rückbau und den Schadenersatz an den aktuellen Mieter.
ZitatFalls das wichtig ist, ich bin alleinerbin. :
Nö.
Erbe wird man erst mit Eintritt des Todes.
Zitat4 Wohneinheiten - zwei Nutzbar :
Mieter sind Sie, die Tochter und Schwiegermutter und der Vater?
Dann sollte man ausziehen, die Tochter dann auch. Bleiben zwei nutzbare Wohnungen
Dann versucht man das schwarz ausgebaute Dachgeschoss zu genehmigen bzw. genehmigungsfähig zu machen
Es sind 4 Wohneinheiten und drei Nutzbar. Der Teil des Hauses in dem ich und meine Tochter wohnen ist genehmigt.
ZitatUnd man sollte mal Kassensturz machen, ob man genug Geld hätte für den Rückbau und den Schadenersatz an den aktuellen Mieter. :
Meine Schwiegermutter wird keinen Schadenersatz fordern.
ZitatUnd man sollte mal Kassensturz machen, ob man genug Geld hätte für den Rückbau und den Schadenersatz an den aktuellen Mieter. :
Meine Schwiegermutter wird keinen Schadenersatz fordern.
ZitatWas konkret steht denn in der Baugenehmigung zu dem Haus? Wurde das der Ausbau eventuell schon mal grundsätzlich genehmigt, aber damals nur nicht ausgeführt? Wie weit weicht die Ausführung ab? :
Es gibt mehrere Baugenehmigungen. Meine Wohnung war früher ein *******estall, die Wohnung meines Vaters ist ein Anbau, der Balkon meiner Tochter wurde ebenfalls nachträglich genehmigt.
NÖ. Das klingt nicht so. Es geht NUR um den später zu Wohnraum ausgebauten Dachboden dieses Hauses.ZitatDas klingt, als wäre das gesamte Haus ein Schwarzbau. :
DAS wäre der Schwarzbau, denn ein Bau ohne Baugenehmigung ist ein Schwarzbau.
Das dieser auf jeden Fall und auch nach >25 Jahren abgerissen werden müsste, das ist nicht so.
Es gibt hier:
- Dachbodenausbau ohne Baugenehmigung
- keinen Bauplan, lediglich eine Zeichnung auf einem Bierdeckel.
- Bau mit einem Zimmermann zusammen ausgeführt,
- Vater ist sich keiner Schuld bewusst und versteht die Aufregung nicht
Nun kommst du mit einer problematischen, aber angeglichenen Gaube... und mit einer handwerklichen Maurer-Idee.
Welche Alternative wozu soll das sein?
- Zum Erben?
- Zum Schenken
- Zur evtl. uU späteren behördlichen Auflage, das *schwarzgebaute DG* abzureißen?
Ich würde empfehlen: geh einfach zu einem Architekten und zeig ihm alle Unterlagen die du auftreiben kannst und sprech sie mit ihm durch. Evtl. muss er dann auch noch mal einiges vor Ort checken und/oder ausmessen. Er kann sich dann alle amtlichen Infos etc zu eurem Grundstück besorgen, anhand derer von ihm festgestellt werden kann, ob der Ausbau überhaupt genehmigungsfähig ist - und das ohne dass er dafür "amtliche Aufmerksamkeit" erregen muss.
Sollte es genehmigungsfähig sein, kann er direkt den Antrag dafür stellen. Zumeist sieht das Bauamt dann auch von einem Bußgeld für die bislang widerrechtliche Nutzung ab, sofern es zwischenzeitlich zufällig von der bisherigen Nutzung erfahren sollte. Und vorher dafür ausziehen muss Deine Schwiegermutter dann üblicherweise auch nicht.
Sollte es hingegen leider nicht genehmigungsfähig sein, aber der Architekt bei seinen Ermittlungen nicht unnötig "schlafende Hunde geweckt" haben, könntet ihr in Ruhe nach einer neuen Unterkunft für deine Schwiegermutter suchen und anschließend einen Rückbau vornehmen, so dass es zwar nicht mehr als Wohnung genutzt werden kann, aber zumindest anderweitig.
Also einfach mal von einem lokalen Architekten diesbezüglich beraten lassen.
P.S.: Übrigens die Anwendung der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" ist inzwischen nicht mehr Pflicht. Es kann also ein davon unabhängiger Preis mit dem Architekten vereinbart werden.
ZitatIch würde empfehlen: geh einfach zu einem Architekten und zeig ihm alle Unterlagen die du auftreiben kannst und sprech sie mit ihm durch. Evtl. muss er dann auch noch mal einiges vor Ort checken und/oder ausmessen. Er kann sich dann alle amtlichen Infos etc zu eurem Grundstück besorgen, anhand derer von ihm festgestellt werden kann, ob der Ausbau überhaupt genehmigungsfähig ist - und das ohne dass er dafür "amtliche Aufmerksamkeit" erregen muss. :
Sollte es genehmigungsfähig sein, kann er direkt den Antrag dafür stellen. Zumeist sieht das Bauamt dann auch von einem Bußgeld für die bislang widerrechtliche Nutzung ab, sofern es zwischenzeitlich zufällig von der bisherigen Nutzung erfahren sollte. Und vorher dafür ausziehen muss Deine Schwiegermutter dann üblicherweise auch nicht.
Sollte es hingegen leider nicht genehmigungsfähig sein, aber der Architekt bei seinen Ermittlungen nicht unnötig "schlafende Hunde geweckt" haben, könntet ihr in Ruhe nach einer neuen Unterkunft für deine Schwiegermutter suchen und anschließend einen Rückbau vornehmen, so dass es zwar nicht mehr als Wohnung genutzt werden kann, aber zumindest anderweitig.
Also einfach mal von einem lokalen Architekten diesbezüglich beraten lassen.
P.S.: Übrigens die Anwendung der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" ist inzwischen nicht mehr Pflicht. Es kann also ein davon unabhängiger Preis mit dem Architekten vereinbart werden.
Vielen Dank für die Antwort Einen Architekten habe ich bereits gefunden. Ein Freund unseres Gas-Wasser Installateurs schaut sich den Unfug an, den mein Vater hier getrieben hat. Dann kostet das zumindest erstmal nichts.
Sehr gut! Na dann drücke ich euch mal die Daumen, dass der DG-Ausbau zwar vielleicht noch nicht beantragt und genehmigt wurde, aber wenigstens so, wie er bereits besteht, problemlos genehmigungsfähig ist!ZitatVielen Dank für die Antwort Einen Architekten habe ich bereits gefunden. Ein Freund unseres Gas-Wasser Installateurs schaut sich den Unfug an, den mein Vater hier getrieben hat. Dann kostet das zumindest erstmal nichts. :
ZitatSehr gut! Na dann drücke ich euch mal die Daumen, dass der DG-Ausbau zwar vielleicht noch nicht beantragt und genehmigt wurde, aber wenigstens so, wie er bereits besteht, problemlos genehmigungsfähig ist! :
Vielen Dank
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten