Dachbodenausbau ohne Baugenehmigung

23. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
DieNadine
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Dachbodenausbau ohne Baugenehmigung

Hallo zusammen...

Mein Vater möchte mir sein Haus zu Lebzeiten schenken, ein Notar ist bereits beauftragt. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten.

Nun stellte sich in dem ganzen Verfahren heraus, dass mein Vater vor 25 Jahren das Dachgeschoss ohne Baugenehmigung ausgebaut hat. Es wurden Dachfenster eingebaut, eine Gaube und draußen an der Fassade gibt es durch den Eingang auch eine bauliche Veränderung.

Er hat den Bau mit einem Zimmermann zusammen ausgeführt, einen Bauplan gibt es nicht - lediglich eine Zeichnung auf einem Bierdeckel.

Mein Vater ist sich keinen Schuld bewusst und versteht die Aufregung die ich um das ganze mache nicht.

Bei der Gebäudeversicherung ist die Korrekte Quadratmeter Anzahl angegeben worden, da habe ich bereits angefragt. Wenn es dort oben allerdings brennen sollte, oder das Dach brennt, wird ja keine Versicherung der Welt zahlen.

Was genau kann ich jetzt tun? Was sind die richtigen und wichtigen Schritte?

Meine Schwiegermutter mit sehr kleiner Rente wohnt in der Wohnung. Ich möchte natürlich verhindern, dass sie aus der Wohnung ausziehen muss.

Falls das wichtig ist, ich bin alleinerbin.

Viele Grüße Nadine

Verbaut?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41231 Beiträge, 14510x hilfreich)

Verantwortlich für diesen Ausbau und die Abwicklung ist der jeweilige Eigentümer. Wenn Dir das Haus gehört, dann Du. Ob den Vater ein Unrechtsbewusstsein plagt, das interessiert insoweit nicht. Auch nicht, ob Du Alleinerbin bist oder wie ansonsten die familiären Verhältnisse sind.

Ich würde erst einmal klären, ob dieser Ausbau überhaupt noch nachträglich genehmigungsfähig ist. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37842 Beiträge, 6316x hilfreich)

Zitat (von DieNadine):
Was genau kann ich jetzt tun?
Auf dieses faule Geschenk verzichten.
Dazu brauchts keine Schritte, sondern lediglich eine deutliche Erklärung dem Vater gegenüber.
Dann kann der sich zB von anderen erklären lassen, was er möglichst tun und nachweisen sollte.

Zitat (von DieNadine):
Falls das wichtig ist, ich bin alleinerbin.
NÖ. Derzeit bist du das Kind des Vaters, dem ein Geschenk angeboten wurde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
DieNadine
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Auf dieses faule Geschenk verzichten.
Dazu brauchts keine Schritte, sondern lediglich eine deutliche Erklärung dem Vater gegenüber.
Dann kann der sich zB von anderen erklären lassen, was er möglichst tun und nachweisen sollte.


Schwierig, denn ich lebe seit 19 Jahren in einer der Wohnungen dieses Hauses. Meine Tochter bewohnt ebenfalls eine Wohnung.

Spätestens im Erbfall kommt das ganze dann ja doch auf mich zu.

Ich wäre also dankbar für Hilfreiche Tipps. Hier geht es schließlich auch um Existenzen- und nicht nur meine!

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37842 Beiträge, 6316x hilfreich)

Zitat (von DieNadine):
Spätestens im Erbfall kommt das ganze dann ja doch auf mich zu.
Aber nur, wenn dein Vater zu Lebzeiten das nicht selbst klärt.

Dass du und auch deine Tochter dort im Haus wohnt, hat doch mit deiner angefragten Sache absolut nichts zu tun. Das ist nichts Baurechtliches...

Zitat (von DieNadine):
Ich wäre also dankbar für Hilfreiche Tipps.
Da empfehle ich den Gang zu einem Fachanwalt, evtl. auch zu einem ortskundigen und versierten Architekten.
Diese könnten dann Einsicht nehmen in alle Unterlagen, auch bei Behörden, und auch herausfinden, ob und was nachträglich noch möglich wäre.

Einen (geschenkten) Schwarzbau uU abreißen zu müssen, würde dann auf dich als Alleinerbin zukommen, incl. aller unschönen *Nebenwirkungen*.

Also haltet doch Familienrat.
Von Baugenehmigungen hat dein Vater ganz sicher schon mal was gehört.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DieNadine
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Einen (geschenkten) Schwarzbau uU abreißen zu müssen, würde dann auf dich als Alleinerbin zukommen, incl. aller unschönen *Nebenwirkungen*.


Das klingt, als wäre das gesamte Haus ein Schwarzbau. Es ist "nur" der Dachboden. Die Gaube ist ein Problem, ist aber angeglichen, an den Balkon meiner Tochter.

Was wäre, wenn wir den Eingang zu mauern und die Wohnung nicht mehr nutzen? Wäre das eine denkbare Alternative?

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9203 Beiträge, 1954x hilfreich)

Zitat (von DieNadine):
Wäre das eine denkbare Alternative?


Ich habe noch eine Alternative:

4 Wohneinheiten - zwei Nutzbar
Mieter sind Sie, die Tochter und Schwiegermutter und der Vater?
Dann sollte man ausziehen, die Tochter dann auch. Bleiben zwei nutzbare Wohnungen
Dann versucht man das schwarz ausgebaute Dachgeschoss zu genehmigen bzw. genehmigungsfähig zu machen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41050x hilfreich)

Zitat (von DieNadine):
Was wäre, wenn wir den Eingang zu mauern und die Wohnung nicht mehr nutzen? Wäre das eine denkbare Alternative?

Schwarzbau bleibt Schwarzbau, ob man den nun nutzt oder nicht, es droht die Anriss- und Beseitigungsverfügung.



Zitat (von DieNadine):
Das klingt, als wäre das gesamte Haus ein Schwarzbau.

Unter Umständen kann das tatsächlich der Fall sein.



Was konkret steht denn in der Baugenehmigung zu dem Haus? Wurde das der Ausbau eventuell schon mal grundsätzlich genehmigt, aber damals nur nicht ausgeführt? Wie weit weicht die Ausführung ab?


Falls nicht, wäre der erste Schritt, mittels Architekt etc. zu klären, ob dieser Ausbau überhaupt nachträglich genehmigungsfähig sein könnte.
Dann könnte man alle notwendigen Unterlagen einreichen und nachträglich genehmigen lassen.
Und man sollte mal Kassensturz machen, ob man genug Geld hätte für den Rückbau und den Schadenersatz an den aktuellen Mieter.



Zitat (von DieNadine):
Falls das wichtig ist, ich bin alleinerbin.

Nö.
Erbe wird man erst mit Eintritt des Todes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DieNadine
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
4 Wohneinheiten - zwei Nutzbar
Mieter sind Sie, die Tochter und Schwiegermutter und der Vater?
Dann sollte man ausziehen, die Tochter dann auch. Bleiben zwei nutzbare Wohnungen
Dann versucht man das schwarz ausgebaute Dachgeschoss zu genehmigen bzw. genehmigungsfähig zu machen


Es sind 4 Wohneinheiten und drei Nutzbar. Der Teil des Hauses in dem ich und meine Tochter wohnen ist genehmigt.

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#9
 Von 
DieNadine
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und man sollte mal Kassensturz machen, ob man genug Geld hätte für den Rückbau und den Schadenersatz an den aktuellen Mieter.


Meine Schwiegermutter wird keinen Schadenersatz fordern.

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#10
 Von 
DieNadine
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und man sollte mal Kassensturz machen, ob man genug Geld hätte für den Rückbau und den Schadenersatz an den aktuellen Mieter.


Meine Schwiegermutter wird keinen Schadenersatz fordern.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DieNadine
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was konkret steht denn in der Baugenehmigung zu dem Haus? Wurde das der Ausbau eventuell schon mal grundsätzlich genehmigt, aber damals nur nicht ausgeführt? Wie weit weicht die Ausführung ab?


Es gibt mehrere Baugenehmigungen. Meine Wohnung war früher ein *******estall, die Wohnung meines Vaters ist ein Anbau, der Balkon meiner Tochter wurde ebenfalls nachträglich genehmigt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37842 Beiträge, 6316x hilfreich)

Zitat (von DieNadine):
Das klingt, als wäre das gesamte Haus ein Schwarzbau.
NÖ. Das klingt nicht so. Es geht NUR um den später zu Wohnraum ausgebauten Dachboden dieses Hauses.
DAS wäre der Schwarzbau, denn ein Bau ohne Baugenehmigung ist ein Schwarzbau.
Das dieser auf jeden Fall und auch nach >25 Jahren abgerissen werden müsste, das ist nicht so.

Es gibt hier:
- Dachbodenausbau ohne Baugenehmigung
- keinen Bauplan, lediglich eine Zeichnung auf einem Bierdeckel.
- Bau mit einem Zimmermann zusammen ausgeführt,
- Vater ist sich keiner Schuld bewusst und versteht die Aufregung nicht

Nun kommst du mit einer problematischen, aber angeglichenen Gaube... und mit einer handwerklichen Maurer-Idee.

Welche Alternative wozu soll das sein?
- Zum Erben?
- Zum Schenken
- Zur evtl. uU späteren behördlichen Auflage, das *schwarzgebaute DG* abzureißen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 141x hilfreich)

Ich würde empfehlen: geh einfach zu einem Architekten und zeig ihm alle Unterlagen die du auftreiben kannst und sprech sie mit ihm durch. Evtl. muss er dann auch noch mal einiges vor Ort checken und/oder ausmessen. Er kann sich dann alle amtlichen Infos etc zu eurem Grundstück besorgen, anhand derer von ihm festgestellt werden kann, ob der Ausbau überhaupt genehmigungsfähig ist - und das ohne dass er dafür "amtliche Aufmerksamkeit" erregen muss.

Sollte es genehmigungsfähig sein, kann er direkt den Antrag dafür stellen. Zumeist sieht das Bauamt dann auch von einem Bußgeld für die bislang widerrechtliche Nutzung ab, sofern es zwischenzeitlich zufällig von der bisherigen Nutzung erfahren sollte. Und vorher dafür ausziehen muss Deine Schwiegermutter dann üblicherweise auch nicht.

Sollte es hingegen leider nicht genehmigungsfähig sein, aber der Architekt bei seinen Ermittlungen nicht unnötig "schlafende Hunde geweckt" haben, könntet ihr in Ruhe nach einer neuen Unterkunft für deine Schwiegermutter suchen und anschließend einen Rückbau vornehmen, so dass es zwar nicht mehr als Wohnung genutzt werden kann, aber zumindest anderweitig.

Also einfach mal von einem lokalen Architekten diesbezüglich beraten lassen.

P.S.: Übrigens die Anwendung der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" ist inzwischen nicht mehr Pflicht. Es kann also ein davon unabhängiger Preis mit dem Architekten vereinbart werden.

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DieNadine
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von die wölfin):
Ich würde empfehlen: geh einfach zu einem Architekten und zeig ihm alle Unterlagen die du auftreiben kannst und sprech sie mit ihm durch. Evtl. muss er dann auch noch mal einiges vor Ort checken und/oder ausmessen. Er kann sich dann alle amtlichen Infos etc zu eurem Grundstück besorgen, anhand derer von ihm festgestellt werden kann, ob der Ausbau überhaupt genehmigungsfähig ist - und das ohne dass er dafür "amtliche Aufmerksamkeit" erregen muss.

Sollte es genehmigungsfähig sein, kann er direkt den Antrag dafür stellen. Zumeist sieht das Bauamt dann auch von einem Bußgeld für die bislang widerrechtliche Nutzung ab, sofern es zwischenzeitlich zufällig von der bisherigen Nutzung erfahren sollte. Und vorher dafür ausziehen muss Deine Schwiegermutter dann üblicherweise auch nicht.

Sollte es hingegen leider nicht genehmigungsfähig sein, aber der Architekt bei seinen Ermittlungen nicht unnötig "schlafende Hunde geweckt" haben, könntet ihr in Ruhe nach einer neuen Unterkunft für deine Schwiegermutter suchen und anschließend einen Rückbau vornehmen, so dass es zwar nicht mehr als Wohnung genutzt werden kann, aber zumindest anderweitig.

Also einfach mal von einem lokalen Architekten diesbezüglich beraten lassen.

P.S.: Übrigens die Anwendung der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" ist inzwischen nicht mehr Pflicht. Es kann also ein davon unabhängiger Preis mit dem Architekten vereinbart werden.


Vielen Dank für die Antwort Einen Architekten habe ich bereits gefunden. Ein Freund unseres Gas-Wasser Installateurs schaut sich den Unfug an, den mein Vater hier getrieben hat. Dann kostet das zumindest erstmal nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 141x hilfreich)

Zitat (von DieNadine):
Vielen Dank für die Antwort Einen Architekten habe ich bereits gefunden. Ein Freund unseres Gas-Wasser Installateurs schaut sich den Unfug an, den mein Vater hier getrieben hat. Dann kostet das zumindest erstmal nichts.
Sehr gut! Na dann drücke ich euch mal die Daumen, dass der DG-Ausbau zwar vielleicht noch nicht beantragt und genehmigt wurde, aber wenigstens so, wie er bereits besteht, problemlos genehmigungsfähig ist!

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
DieNadine
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von die wölfin):
Sehr gut! Na dann drücke ich euch mal die Daumen, dass der DG-Ausbau zwar vielleicht noch nicht beantragt und genehmigt wurde, aber wenigstens so, wie er bereits besteht, problemlos genehmigungsfähig ist!


Vielen Dank

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